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Reha-Beitrag
Verfasst: 28.09.2009, 09:11
von Peter 2
Hallo zusammen,
ich bin hier seit heute Neu im Forum.Ich bin 59 Jahre beziehe ALGI aber zur Zeit Krankengeld.Die Krankenkasse hat mr die Anträge zur einer Reha von der DRV geschickt.Nun meine Frage wer zahlt da die 10,-€ Tagesgeld ? Ich bin von der KK zur Zuzahlung frei gestellt.( Ich habe das nicht bestellt )
Euer Neuer
Peter 2
Verfasst: 28.09.2009, 10:32
von Czauderna
Hallo,
auch wenn Du es "nicht bestellt" hast, zahlen musst Du trotzdem deinen Eigenanteil.
Erst wenn Du im Jahr mehr als 2% deines Einkommens für solche oder ähnliche gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile zahlen musst, dann bekommts Du von der Kasse den darüber hinausgehenden Betrag wieder.
Wenn du chronisch Krank bist dann sind dass nur 1% pro Jahr.
PS . Was heisst eigent lich "nicht bestellt" - wenn Du heute ins Krankenhaus musst dann hast Du dir diese Behandlung auch nicht bestellt sondern du nimmst eine Leistung in Anspruch für die ein Eigenanteil fällig wird.
Du erwartest doch schliesslich auch dass dir da geholfen wird - es ist also in deinem Interesse un d genau das Gleiche gilt für eine Reha. oder wilst du nicht wieder gesund werden ??
Gruß
Czauderna
Verfasst: 28.09.2009, 10:36
von GerneKrankenVersichert
Wenn du während der Reha Übergangsgeld beziehst, musst du keine Zuzahlung leisten. Das ist dann der Fall, wenn du nahtlos aus dem Krankengeldbezug heraus die Reha antrittst.
GKV
Verfasst: 28.09.2009, 11:25
von Czauderna
Hallo,
danke, hatte ich vergessen und wollte das gerade noch hinzufügen
Gruß
Czauderna
Verfasst: 28.09.2009, 16:52
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:auch wenn Du es "nicht bestellt" hast, zahlen musst Du trotzdem deinen Eigenanteil.
Erst wenn Du im Jahr mehr als 2% deines Einkommens für solche oder ähnliche gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile zahlen musst, dann bekommts Du von der Kasse den darüber hinausgehenden Betrag wieder.
Wenn du chronisch Krank bist dann sind dass nur 1% pro Jahr.
Unabhängig davon, dass während der Reha Übergangsgeld bezogen wird und daher keine Zuzahlung fällig ist, ist die obige Aussage falsch.
Die Zuzahlungen zu einer Leistung des RV-Trägers werden bei der Belastungsgrenze der KK nicht berücksichtigt!
MfG
ratte1
Verfasst: 28.09.2009, 18:33
von Peter 2
Hallo zusammen,
zuerst vielen Dank für die Antworten.
Zur Info ich bin 3 x am Rücken versteift worden.War 44 Jahre ununterbrochen in Arbeitsleben und kann aufgrund meiner Schwerb.50% in 15 Monaten in Rente gehen natürlich mit Abzug.Warum muß denn da noch eine Reha. beantragen laut MDK.Wer will mich denn da fitt machen was Krankenhäuser nebst Schmerzklink nicht geschafft haben? Ich bin arbeitslos und kein Jüngling mehr.
Gruß
Peter 2
N.S .
Wird das Familienmitglied wie bei der KK nicht mitgezählt?
Verfasst: 28.09.2009, 19:33
von GerneKrankenVersichert
Ich nehme an, dass der MDK festgestellt hat, dass deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Deshalb muss die Rentenversicherung prüfen, ob Rehamaßnahmen sinnvoll sind. Kommt sie zu dem Schluss, dass dies bei dir nicht der Fall ist, kann sie den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten. Wie du schon schreibst, die Möglichkeiten der Krankenversicherung sind wohl erschöpft, jetzt ist die Rentenversicherung am Zug.
Wie geschrieben, wenn du Übergangsgeld beziehst, musst du keine Zuzahlung leisten. Ansonsten gibt es gestaffelte Einkommensgrenzen. Hier ist die DRV dein Ansprechpartner, nicht die Krankenversicherung.
GKV