Beurlaubter Beamter - zurück in die GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Beamtenschnecke
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Beurlaubter Beamter - zurück in die GKV

Beitrag von Beamtenschnecke » 27.09.2009, 13:58

Liebe Leser,

nochmals eine schwierige Frage von einem Beamten, der zum Zweck eines Studiums zurück in die GKV möchte.

Folgender Fall:
Kommunalbeamter B, 35 Jahre alt, seit 6 Jahren in der PKV, möchte noch studieren.
Er überlegt, sich hierfür mehrjährig vom Dienst beurlauben zu lassen (Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen, § 70 neues LBG NRW).

Während der Beurlaubung hat er keinen Anspruch auf Bezüge (wäre ja auch noch schöner!) und auf Beihilfe seines Dienstherrn in Krankheitsfällen.

Da kein Anspruch auf Beihilfe mehr besteht: Kann der Beamte in der Beurlaubung zurück zur GKV ? - Ein Ehepartner in der GKV ist übrigens auch nicht "vorhanden".

Und wie sähe es aus, wenn der Beamte in der Beurlaubung einen Midijob (über 400,- brutto) ausübt ? Tritt dann GKV-Pflicht ein ?

Sicher ein seltener Fall, aber vielleicht hat einer der Fachleute hier so etwas schon einmal gehabt.

Besten Dank für alle Hinweise !

heinrich
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Beitrag von heinrich » 27.09.2009, 15:03

Versicherungspflicht als Student tritt nicht ein, da 30 Lebensjahr vollendet ist.

Versicherungspflicht als Student, der nebenher Arbeitnehmer (bis zu 20 Stunden in der Woche, was ich bei einem Middi-Job unterstelle) tritt auch nicht ein.

FAZIT: keine Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung.

Tricks wolltest Du sicherlich nicht hören.

Die private Versicherung, wo Sie drin sind, hat eben nicht nur Vorteile.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.09.2009, 19:32

Nur wenn der Mini Job mehr als 400 € wären in der Gleitzone, sonst nicht.

Hoschi
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Beitrag von Hoschi » 28.09.2009, 15:55

ich teile eher hier eher die Ansicht von heinrich, da ein Job von unter 20 Stunden pro Woche nicht zur Versicherungspflicht führt.

Beamtenschnecke
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Beitrag von Beamtenschnecke » 28.09.2009, 16:04

Schon mal danke für alle Antworten !

Aber wie sähe es denn aus, wenn sich der Beamte erstmal für ein Jahr beurlauben lässt und in diesem 1 Jahr ununterbrochen einen Job über 400,- ausübt. Anschließend beginnt er das Studium und wird freiwilliges Mitglied der GKV.

Fraglich ist, ob für einen beurlaubten Beamten trotz SV-pflichtigem Midijob überhaupt Krankenversicherungspflicht in der GKV eintritt. Falls ja, könnte er ja über einen Midi-Job in der Beurlaubung zur GKV zurück und sich nach einem Jahr im Studium freiwillig weiterversichern.

Scheint ein seltener Fall zu sein, da die meisten Beamten in der Beurlaubung wohl in ihrer PKV bleiben wollen.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.09.2009, 16:24

Es müsste gehen, wenn es wirklich so wäre (ohne Gewähr)

Aber man gibt doch nicht seinen Beamtenberuf 1 Jahr vor dem Studium auf,
um sich einen Nichtbeamtenberuf zu nehmen, um genau dadurch versichert zu sein.

Dies scheint mir, sorry wenn ich dies sage, etwas "geschummelt" zu sein.

Beamtenschnecke
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Beitrag von Beamtenschnecke » 28.09.2009, 16:59

@Heinrich

Doch, es wäre aber so und zwar nur, um zurück in die GKV zu kommen.

Das Studium wäre bei 440,- Monatsbeitrag in der PKV einfach nicht finanzierbar (Risikozuschläge, Wegfall der Beihilfe...).

Der Beamte würde sich beurlauben lassen, 1 Jahr einen Midijob ausüben, um dann im Studium den günstigen Beitrag als freiwilliges Mitglied der GKV zu bekommen. Im Studium selber käme er ja kaum zurück in die GKV, da KVdS wegfällt (Alter) und der Job mehr als 20 Stunden pro Woche haben müsste, um GKV-Pflicht auszulösen. Das ist neben dem Studium kaum drin.

Der Beamte wird dann auch in der GKV bleiben, zumal er nach dem Studium etwas Fachfremdes machen möchte, d.h. kein Beamtenstatus mehr.

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