Liebe Leser,
angenommen, ein ehemaliger Beamter fängt im Alter von 35 ein Zweitstudium an. Er hat bereits einen FH-Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt (FH), welcher als Erststudium gewertet wird. Dieses Studium beinhaltete 6 Semester an einer FH für öffentliche Verwaltung.
Der Ex-Beamte wird im zweiten Studium höchstwahrscheinlich (nach einem Jahr zwischengeschalteter SV-pflichtiger Arbeit) freiwilliges Mitglied der GKV sein.
Er möchte Jura oder Sprachen auf Lehramt studieren, d.h. relativ fachfremde Fächer im Vergleich zum ersten Abschluss.
Gilt hier noch das Werkstudentenprivileg, d.h. Versicherungsfreiheit bis zu einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden ?
Schon jetzt besten Dank für alle Hinweise !
Beamtenschnecke
Werkstudentenprivileg bei Zweitstudium ?
Moderator: Czauderna
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