Krankenversicherung bei Studienbeginn über 30, bisher PKV
Verfasst: 23.09.2009, 15:13
Liebe Leser,
ich bitte um Rat von Lesern, die sich in der GKV sehr gut auskennen und einen Tipp zu folgendem Fall geben können:
Ein Beamter möchte sich im Alter von 35 Jahren für ein Studium einschreiben. Er möchte sich beruflich komplett umorientieren und wird vor Beginn des Studiums den Beamtenstatus vollständig aufgeben.
Seit 6 Jahren ist er privat krankenversichert und er muss zu Beginn des Studiums zunächst seine PKV auf 100 % aufstocken, denn die Beihilfe des ehemaligen Arbeitgebers fällt ja nun weg, da der Beamtenstatus beendet ist.
Für die Einschreibung verlangt die Uni nun eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, welcher der Beamte bis zum Wechsel in die PKV angehörte. Der Beamte möchte auch zunächst noch in der PKV bleiben. Aus Geldgründen möchte der Ex-Beamte aber im Studium so weit wie möglich zusätzlich arbeiten (ggf. mehr als 20 Stunden, d.h. er strebt den Arbeitnehmerstatus mit SV-Pflicht an). Der Beamte geht davon aus, dass er auch als eingeschriebener Student nach 12 Monaten mit einer SV-pflichtigen Tätigkeit über 20 Wochenstunden wieder als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben kann, dies dann auch ohne SV-pflichtigen Job.
Die Uni will nun aber zur Einschreibung eine Bescheinigung, ob
-der Beamte versichert ist
-versicherungsfrei
-von der Versicherungspflicht befreit
-oder nicht versicherungspflichtig ist.
Was muss die Kasse dem Ex-Beamten hier attestieren für diese "Befreiungsbescheinigung" ?
Und die wichtigere Frage: Kann der Beamte trotz dieser "Befreiungsbescheinigung" im Studium bei mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit Arbeitnehmerstatus bekommen und sich anschließend nach 12 Monaten Pflichtversicherung trotz dieser Befreiungsbescheinigung und ohne SV-pflichtigen Job freiwillig weiterversichern ?
Dem Beamten ist nämlich nicht klar, ob er mit dieser Bescheinigung einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellt, was ja dann eine freiwillige Weiterversicherung nach 12 Monaten Pflichtmitgliedschaft womöglich ausschließen würde.
Hintergrund der Frage ist eben, dass der im Moment noch PKV-versicherte Beamte nach Kündigung des Dienstverhältnisses und nachfolgender Aufnahme des Studiums einen Weg zurück in die GKV finden möchte. Da er chronisch krank ist, war die PKV ohnehin keine günstige Wahl für ihn (Beitragszuschlag etc.).
Es wäre toll, wenn jemand hierzu etwas weiß. Vielen Dank !
ich bitte um Rat von Lesern, die sich in der GKV sehr gut auskennen und einen Tipp zu folgendem Fall geben können:
Ein Beamter möchte sich im Alter von 35 Jahren für ein Studium einschreiben. Er möchte sich beruflich komplett umorientieren und wird vor Beginn des Studiums den Beamtenstatus vollständig aufgeben.
Seit 6 Jahren ist er privat krankenversichert und er muss zu Beginn des Studiums zunächst seine PKV auf 100 % aufstocken, denn die Beihilfe des ehemaligen Arbeitgebers fällt ja nun weg, da der Beamtenstatus beendet ist.
Für die Einschreibung verlangt die Uni nun eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, welcher der Beamte bis zum Wechsel in die PKV angehörte. Der Beamte möchte auch zunächst noch in der PKV bleiben. Aus Geldgründen möchte der Ex-Beamte aber im Studium so weit wie möglich zusätzlich arbeiten (ggf. mehr als 20 Stunden, d.h. er strebt den Arbeitnehmerstatus mit SV-Pflicht an). Der Beamte geht davon aus, dass er auch als eingeschriebener Student nach 12 Monaten mit einer SV-pflichtigen Tätigkeit über 20 Wochenstunden wieder als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben kann, dies dann auch ohne SV-pflichtigen Job.
Die Uni will nun aber zur Einschreibung eine Bescheinigung, ob
-der Beamte versichert ist
-versicherungsfrei
-von der Versicherungspflicht befreit
-oder nicht versicherungspflichtig ist.
Was muss die Kasse dem Ex-Beamten hier attestieren für diese "Befreiungsbescheinigung" ?
Und die wichtigere Frage: Kann der Beamte trotz dieser "Befreiungsbescheinigung" im Studium bei mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit Arbeitnehmerstatus bekommen und sich anschließend nach 12 Monaten Pflichtversicherung trotz dieser Befreiungsbescheinigung und ohne SV-pflichtigen Job freiwillig weiterversichern ?
Dem Beamten ist nämlich nicht klar, ob er mit dieser Bescheinigung einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellt, was ja dann eine freiwillige Weiterversicherung nach 12 Monaten Pflichtmitgliedschaft womöglich ausschließen würde.
Hintergrund der Frage ist eben, dass der im Moment noch PKV-versicherte Beamte nach Kündigung des Dienstverhältnisses und nachfolgender Aufnahme des Studiums einen Weg zurück in die GKV finden möchte. Da er chronisch krank ist, war die PKV ohnehin keine günstige Wahl für ihn (Beitragszuschlag etc.).
Es wäre toll, wenn jemand hierzu etwas weiß. Vielen Dank !