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Krankenversicherung bei Studienbeginn über 30, bisher PKV

Verfasst: 23.09.2009, 15:13
von Beamtenschnecke
Liebe Leser,

ich bitte um Rat von Lesern, die sich in der GKV sehr gut auskennen und einen Tipp zu folgendem Fall geben können:

Ein Beamter möchte sich im Alter von 35 Jahren für ein Studium einschreiben. Er möchte sich beruflich komplett umorientieren und wird vor Beginn des Studiums den Beamtenstatus vollständig aufgeben.

Seit 6 Jahren ist er privat krankenversichert und er muss zu Beginn des Studiums zunächst seine PKV auf 100 % aufstocken, denn die Beihilfe des ehemaligen Arbeitgebers fällt ja nun weg, da der Beamtenstatus beendet ist.

Für die Einschreibung verlangt die Uni nun eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, welcher der Beamte bis zum Wechsel in die PKV angehörte. Der Beamte möchte auch zunächst noch in der PKV bleiben. Aus Geldgründen möchte der Ex-Beamte aber im Studium so weit wie möglich zusätzlich arbeiten (ggf. mehr als 20 Stunden, d.h. er strebt den Arbeitnehmerstatus mit SV-Pflicht an). Der Beamte geht davon aus, dass er auch als eingeschriebener Student nach 12 Monaten mit einer SV-pflichtigen Tätigkeit über 20 Wochenstunden wieder als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben kann, dies dann auch ohne SV-pflichtigen Job.

Die Uni will nun aber zur Einschreibung eine Bescheinigung, ob

-der Beamte versichert ist
-versicherungsfrei
-von der Versicherungspflicht befreit
-oder nicht versicherungspflichtig ist.

Was muss die Kasse dem Ex-Beamten hier attestieren für diese "Befreiungsbescheinigung" ?

Und die wichtigere Frage: Kann der Beamte trotz dieser "Befreiungsbescheinigung" im Studium bei mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit Arbeitnehmerstatus bekommen und sich anschließend nach 12 Monaten Pflichtversicherung trotz dieser Befreiungsbescheinigung und ohne SV-pflichtigen Job freiwillig weiterversichern ?

Dem Beamten ist nämlich nicht klar, ob er mit dieser Bescheinigung einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellt, was ja dann eine freiwillige Weiterversicherung nach 12 Monaten Pflichtmitgliedschaft womöglich ausschließen würde.

Hintergrund der Frage ist eben, dass der im Moment noch PKV-versicherte Beamte nach Kündigung des Dienstverhältnisses und nachfolgender Aufnahme des Studiums einen Weg zurück in die GKV finden möchte. Da er chronisch krank ist, war die PKV ohnehin keine günstige Wahl für ihn (Beitragszuschlag etc.).

Es wäre toll, wenn jemand hierzu etwas weiß. Vielen Dank !

Verfasst: 23.09.2009, 16:41
von Czauderna
Hallo,
eine Befreiung von der KVdS. (Krankenversicherung der Studenten) kommt hier nicht in Frage da bei diesem Alter eine Versicherungspflicht grundsätzlich nicht eintritt.
Dies hat zur Folge dass dem ehemaligen Beamten hier der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt ist.
Dieser Weg kann nur dann gewählt werden wenn anderweitige Krankenversicherungspflicht, z.B. als Arbeitnehmer eintreten würde.
Für seine Versicherung bleibt daher die PKV zuständig und der muss sich seine Versicherungsbescheinigung für die UNI dort besorgen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.09.2009, 16:53
von Gast
zudem löst eine Beschäftigung während des Studiums, sogenannte Werkstudententätigkeit, selbst bei einem Verdienst über 400 EUR, keine Versicherungspflicht aus. solche Beschäftigungen sind i.d.R. versicherungsfrei, d.h. der Arbeitgeber führt nur Beiträge zur Rentenversicherung ab. außerdem darf während des Studiums nicht mehr wie 20 Stunden gearbeitet werden.

Verfasst: 23.09.2009, 17:37
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Für seine Versicherung bleibt daher die PKV zuständig und der muss sich seine Versicherungsbescheinigung für die UNI dort besorgen.
Dass er eine Versicherungsbescheinigung seiner PKV bei der Immatrikulation vorlegene muss, glaube ich nicht. Allerdings benötigt er dafür unbedingt die Befreiungs-Bescheinigung einer gesetzlichen KK, da er nicht versicherungspflichtig ist.

mfg
ratte1

Verfasst: 23.09.2009, 17:42
von Beamtenschnecke
Erstmal vielen Dank für alle Antworten !

Da Versicherungspflicht in der KVdS nicht eintritt, braucht also auch keine Befreiung beantragt zu werden.

Allerdings habe ich seitens der Uni gehört, dass durchaus über 20 Stunden gearbeitet werden darf, wie der Student dann doch noch seine Studienleistungen erbringt, ist der Uni wohl egal.
Voraussetzung für den Arbeitnehmerstatus (damit Eintritt GKV-Pflicht) scheint zu sein, dass die meiste Zeit für die Arbeit draufgeht, d.h. mind. 20 Stunden pro Woche.

Ich hoffe auf jeden Fall, dass es so gehen könnte und dann nach 1 Jahr Pflichtversicherung eine freiwillige Weiterversicherung möglich ist.

Verfasst: 23.09.2009, 17:49
von Gast
dann ist man meiner Meinung nach aber kein ordentlicher Student mehr, sondern ein Arbeitnehmer, der nebenher ein Studium macht.

Versicherungfreiheit kann trotzdem auch bestehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt. Und zwar dann, wenn vorwiegend am Abend, in der Nacht oder am Wochenende gearbeitet wird. Die gleiche Regelung kommt zum Tragen, wenn ausschließlich in den Semesterarbeit die Regelarbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Verfasst: 23.09.2009, 20:23
von ratte1
Beamtenschnecke hat geschrieben:Da Versicherungspflicht in der KVdS nicht eintritt, braucht also auch keine Befreiung beantragt zu werden.
Er braucht nur die Befreiungsbescheinigung. Er muss natürlich keine Befreiung (sondern nur die Bescheinigung) beantragen, da er ja kraft Gesetzes gar nicht versicherungspflichtig ist.

mfg
ratte1

Verfasst: 23.09.2009, 22:44
von Lady Butterfly
- keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten, da zu alt
- aktuell auch keine Zutrittsmöglichkeit zur Frewilligen Krankenversicherung, da die Zutrittsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
- :?: Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung :?:

dazu ist eine Beuteilung mit den vorhandenen Angaben nicht möglich. Die Frage ist, was im Vordergrund steht - Studium oder Beschäftigung?

und mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochen besteht die Vermutung, dass die Beschäftigung im Vordergrund steht - dann Versicherungspflicht aus der Beschäftigung => nach 12 Monaten Beschäftigung besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung

wenn allerdings das Studium im Vordergrund steht (Arbeitszeit weniger als 20 Stunden oder in der studienfreien Zeit z. B. nachts oder am Wochenende), entsteht keine Versicherungspflicht und damit auch keine Zutrittsmöglochkeit zurück in dei gesetzliche Krankenversicherung.

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 26.09.2009, 12:02
von Beamtenschnecke
Ich bedanke mich recht herzlich für alle Antworten !