Angestellt, Erziehungszeit und freiberuflich zuviel verdient
Verfasst: 23.09.2009, 09:29
Hallo,
ich habe mich soeben durch einige relevante Beiträge hier im Forum gelesen, die sich mit der Thematik "nebenberuflich selbständig" beschäftigen, doch leider lässt es sich nicht ganz auf meine Situation anwenden. Ich versuche gerade meinen Elterngeld-Antrag auszufüllen und stelle dabei fest, dass mein freiberufliches Einkommen in 2008 das angestellte Einkommen übersteigt. Das war noch nie zuvor der Fall und ich habe dies auch im Verlaufe des Jahres 2008 nicht abschätzen können.
Die Steuererklärung 2008 zeigt folgendes:
selbständig 7700 Euro
nichtselbständig 5200 Euro
Hinzu kommen im Jahr 2008 3600 Euro Erziehungsgeld für die Betreuung meiner Tochter, da ich unter 30 Stunden wöchentlich arbeitete und die Jahreseinkommensgrenze unterschritt.
Die Situation ist die, dass meine freiberufliche Tätigkeit (Gastdozentin an einer Uni) wöchentlich weniger Zeit (max. 10 Std.) in Anspruch nimmt als meine Angestelltentätigkeit (Bürojob in einer kleinen Firma, ca. 15 Std./Woche), das ungleich höhere Honorar meiner Nebentätigkeit jedoch zu diesem Gehalts-Mißverhältnis zwischen freiberuflicher und angestellter Tätigkeit geführt hat.
Jetzt bin ich unsicher, wie diese Arbeitssituation:
Erziehungszeit, angestellt & freiberuflich von meiner Krankenkasse interpretiert werden wird. Meine Krankenkasse hat mich zum Verhältnis meiner angestellten/freiberuflichen Tätigkeit noch nie befragt, mein Gefühl sagt mir jedoch, dass es besser wäre, diesen Sachverhalt rückwirkend zu melden, bzw. wird dies ja auch deutlich aus dem Elterngeldbescheid, den die KK nun von mir angefordert hat.
In 2009 sieht es so bislang auch nicht besser aus:
nichtselbständig Jan-Mai 2340 Euro, befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.5.2009
selbständig 4000 Euro Gewinn
Mutterschutz seit Ende Mai 2009
Erziehungsgeld Juli-Okt ca. 600 Euro
erneut angestellt (befristet auf 2 Monate) Nov-Dez, monatlich 500 Eur brutto
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass ich mit diesem Verhältnis von nichtselbständiger/selbständiger Tätigkeit meinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie Krankenversicherung während meiner Elternzeit verliere. Habe ich Nachzahlungen seitens der KK zu befürchten für 2008? Was passiert in 2009?
Ich würde mich sehr über eine kundige Auskunft freuen, wie meine Situation einzuschätzen ist bzw. wie ich mich am besten verhalten sollte. Ich möchte mich an dieser stelle auch schon einmal entschuldigen für diese chaotische Mischung meiner Einkommensverhältnisse, ich hätte auch gerne eine geregelte, normale Arbeitnehmertätigkeit
Zur Vollständigkeit füge ich mein Einkommen für 2005-2007 unten an. Ich bedanke mich schon im Vorfeld für hilfreiche Hinweise!
2005
nichtselbständig 11.113 Euro
selbständig 3161 Euro
2006
nichtselbständig 5835 Euro
3 Monate ALG I
selbständig 3400 Euro
2007 Erziehungszeit
Erziehungsgeld 3600 Euro
nichtselbständig 450,55 Euro (da erst im Dezember wieder mit Tätigkeit begonnen)
selbständige Tätigkeit 2150 Euro (während des Hartz IV Bezugs, gehe ich also davon aus, dass die KK-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden)
ich habe mich soeben durch einige relevante Beiträge hier im Forum gelesen, die sich mit der Thematik "nebenberuflich selbständig" beschäftigen, doch leider lässt es sich nicht ganz auf meine Situation anwenden. Ich versuche gerade meinen Elterngeld-Antrag auszufüllen und stelle dabei fest, dass mein freiberufliches Einkommen in 2008 das angestellte Einkommen übersteigt. Das war noch nie zuvor der Fall und ich habe dies auch im Verlaufe des Jahres 2008 nicht abschätzen können.
Die Steuererklärung 2008 zeigt folgendes:
selbständig 7700 Euro
nichtselbständig 5200 Euro
Hinzu kommen im Jahr 2008 3600 Euro Erziehungsgeld für die Betreuung meiner Tochter, da ich unter 30 Stunden wöchentlich arbeitete und die Jahreseinkommensgrenze unterschritt.
Die Situation ist die, dass meine freiberufliche Tätigkeit (Gastdozentin an einer Uni) wöchentlich weniger Zeit (max. 10 Std.) in Anspruch nimmt als meine Angestelltentätigkeit (Bürojob in einer kleinen Firma, ca. 15 Std./Woche), das ungleich höhere Honorar meiner Nebentätigkeit jedoch zu diesem Gehalts-Mißverhältnis zwischen freiberuflicher und angestellter Tätigkeit geführt hat.
Jetzt bin ich unsicher, wie diese Arbeitssituation:
Erziehungszeit, angestellt & freiberuflich von meiner Krankenkasse interpretiert werden wird. Meine Krankenkasse hat mich zum Verhältnis meiner angestellten/freiberuflichen Tätigkeit noch nie befragt, mein Gefühl sagt mir jedoch, dass es besser wäre, diesen Sachverhalt rückwirkend zu melden, bzw. wird dies ja auch deutlich aus dem Elterngeldbescheid, den die KK nun von mir angefordert hat.
In 2009 sieht es so bislang auch nicht besser aus:
nichtselbständig Jan-Mai 2340 Euro, befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.5.2009
selbständig 4000 Euro Gewinn
Mutterschutz seit Ende Mai 2009
Erziehungsgeld Juli-Okt ca. 600 Euro
erneut angestellt (befristet auf 2 Monate) Nov-Dez, monatlich 500 Eur brutto
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass ich mit diesem Verhältnis von nichtselbständiger/selbständiger Tätigkeit meinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie Krankenversicherung während meiner Elternzeit verliere. Habe ich Nachzahlungen seitens der KK zu befürchten für 2008? Was passiert in 2009?
Ich würde mich sehr über eine kundige Auskunft freuen, wie meine Situation einzuschätzen ist bzw. wie ich mich am besten verhalten sollte. Ich möchte mich an dieser stelle auch schon einmal entschuldigen für diese chaotische Mischung meiner Einkommensverhältnisse, ich hätte auch gerne eine geregelte, normale Arbeitnehmertätigkeit
Zur Vollständigkeit füge ich mein Einkommen für 2005-2007 unten an. Ich bedanke mich schon im Vorfeld für hilfreiche Hinweise!
2005
nichtselbständig 11.113 Euro
selbständig 3161 Euro
2006
nichtselbständig 5835 Euro
3 Monate ALG I
selbständig 3400 Euro
2007 Erziehungszeit
Erziehungsgeld 3600 Euro
nichtselbständig 450,55 Euro (da erst im Dezember wieder mit Tätigkeit begonnen)
selbständige Tätigkeit 2150 Euro (während des Hartz IV Bezugs, gehe ich also davon aus, dass die KK-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden)