Weiterhin AU während Umschulung/Weiterbildung?
Verfasst: 22.09.2009, 11:15
Hallo,
ich habe mal eine ganz dumme Frage, die jetzt akut wird. Mein Mann ist derzeit arbeitsunfähig für seine Tätigkeit als selbständiger Maurermeister geschrieben, weil es definitiv nicht mehr geht mit einer Gonarthrose 4. Grades im rechten Knie. Am 5. Oktober beginnt seine Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt in einem Berufsförderungswerk, für die die Rentenversicherung Kostenträger ist. Frage: Muß/sollte mein Mann für die Zeit bis zur letzten Prüfung und ggf. danach weiterhin AU geschrieben sein, auch wenn das mit dem Krankengeld nichts zu tun hat, weil er dann ja Übergangsgeld bekommt?
Mir ist die Vorgehensweise in solchen Fällen total unklar. Wenn die letzte Prüfung gelaufen ist - was im September 2010 der Fall sein wird - steht ja auch noch nicht unbedingt fest, daß mein Mann direkt danach irgendwo eine Anstellung erhält. Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, daß es dann bis zu 3 Monate Anschlußarbeitslosengeld von der Rentenversicherung gibt. Aber was wäre im schlechtesten Fall nach dieser Zeit? (Er würde gern, wenn irgend möglich, seine dann erworbenen betriebswirtschaftlichen Zusatzkenntnisse in der Branche einsetzen, in der er sich auskennt, nur ist es im Baugewerbe gerade zum Winter hin eher schwierig, irgendwo eingestellt zu werden.)
Derzeit erhält mein Mann Krankengeld aufgrund eines (alten) Wahltarifs, den er als Selbständiger beantragen konnte. Arbeitsunfähig ist er seit 13 Monaten, nachdem die OP Anfang September 2008 leider auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.
Wenn ich es recht verstanden habe, ist er während der Zeit der beruflichen Reha in der Krankenkasse pflichtversichert. Wie sieht es danach aus? Aus steuerlichen Gründen (zu hoher zu versteuernder Gewinn bei Geschäftsaufgabe) kann er seine Firma nicht abmelden; er könnte sie höchstens irgendwann als Nebengewerbe laufen lassen. Aber gesetzt den Fall, er wäre mit der Weiterbildung fertig und hätte in den drei darauffolgenden Monaten keine Anstellung gefunden, wie würde es dann weiterlaufen? Er würde sich auf jeden Fall gleich nach der letzten Prüfung arbeitssuchend melden und die selbständige Tätigkeit als nebenberuflich angeben, d.h. unter 15 Wochenstunden. (Stimmt ja in gewisser Weise auch, schließlich muß er sich bestimmt eine Stunde die Woche um z.B. die Steuer kümmern, alten Kunden beibringen, daß er keine Aufträge mehr annimmt etc. pp.) Gewinn erwirtschaftet er sowieso keinen mehr.
Da mein Mann aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bliebe nach diesen drei Monaten nur noch die Möglichkeit einer Familienversicherung (dann natürlich ohne Krankengeldanspruch) über mich, oder? Dann wäre es auch ziemlich sinnlos, wenn er sich - wegen der drängenden Briefe der Krankenkasse, die allerdings an alle Selbständigen ohne weitere Differenzierung rausgeschickt wurden - in nächster Zeit festlegen würde, ob er die Wahlerklärung abgibt oder einen Wahltarif auswählt (noch läuft ja das Krankengeld nach altem Wahltarif, da er weiterhin AU ist), weil er nach der Weiterbildung sowieso nicht mehr hauptberuflich selbständig sein kann - zumindest nicht als Maurermeister.
Tut mir leid, daß ich so einen Sermon geschrieben habe, aber mir sind die Details wirklich völlig unklar. Daher bin ich dankbar für jede hilfreiche Antwort!
Viele Grüße
Koulchen
ich habe mal eine ganz dumme Frage, die jetzt akut wird. Mein Mann ist derzeit arbeitsunfähig für seine Tätigkeit als selbständiger Maurermeister geschrieben, weil es definitiv nicht mehr geht mit einer Gonarthrose 4. Grades im rechten Knie. Am 5. Oktober beginnt seine Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt in einem Berufsförderungswerk, für die die Rentenversicherung Kostenträger ist. Frage: Muß/sollte mein Mann für die Zeit bis zur letzten Prüfung und ggf. danach weiterhin AU geschrieben sein, auch wenn das mit dem Krankengeld nichts zu tun hat, weil er dann ja Übergangsgeld bekommt?
Mir ist die Vorgehensweise in solchen Fällen total unklar. Wenn die letzte Prüfung gelaufen ist - was im September 2010 der Fall sein wird - steht ja auch noch nicht unbedingt fest, daß mein Mann direkt danach irgendwo eine Anstellung erhält. Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, daß es dann bis zu 3 Monate Anschlußarbeitslosengeld von der Rentenversicherung gibt. Aber was wäre im schlechtesten Fall nach dieser Zeit? (Er würde gern, wenn irgend möglich, seine dann erworbenen betriebswirtschaftlichen Zusatzkenntnisse in der Branche einsetzen, in der er sich auskennt, nur ist es im Baugewerbe gerade zum Winter hin eher schwierig, irgendwo eingestellt zu werden.)
Derzeit erhält mein Mann Krankengeld aufgrund eines (alten) Wahltarifs, den er als Selbständiger beantragen konnte. Arbeitsunfähig ist er seit 13 Monaten, nachdem die OP Anfang September 2008 leider auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.
Wenn ich es recht verstanden habe, ist er während der Zeit der beruflichen Reha in der Krankenkasse pflichtversichert. Wie sieht es danach aus? Aus steuerlichen Gründen (zu hoher zu versteuernder Gewinn bei Geschäftsaufgabe) kann er seine Firma nicht abmelden; er könnte sie höchstens irgendwann als Nebengewerbe laufen lassen. Aber gesetzt den Fall, er wäre mit der Weiterbildung fertig und hätte in den drei darauffolgenden Monaten keine Anstellung gefunden, wie würde es dann weiterlaufen? Er würde sich auf jeden Fall gleich nach der letzten Prüfung arbeitssuchend melden und die selbständige Tätigkeit als nebenberuflich angeben, d.h. unter 15 Wochenstunden. (Stimmt ja in gewisser Weise auch, schließlich muß er sich bestimmt eine Stunde die Woche um z.B. die Steuer kümmern, alten Kunden beibringen, daß er keine Aufträge mehr annimmt etc. pp.) Gewinn erwirtschaftet er sowieso keinen mehr.
Da mein Mann aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bliebe nach diesen drei Monaten nur noch die Möglichkeit einer Familienversicherung (dann natürlich ohne Krankengeldanspruch) über mich, oder? Dann wäre es auch ziemlich sinnlos, wenn er sich - wegen der drängenden Briefe der Krankenkasse, die allerdings an alle Selbständigen ohne weitere Differenzierung rausgeschickt wurden - in nächster Zeit festlegen würde, ob er die Wahlerklärung abgibt oder einen Wahltarif auswählt (noch läuft ja das Krankengeld nach altem Wahltarif, da er weiterhin AU ist), weil er nach der Weiterbildung sowieso nicht mehr hauptberuflich selbständig sein kann - zumindest nicht als Maurermeister.
Tut mir leid, daß ich so einen Sermon geschrieben habe, aber mir sind die Details wirklich völlig unklar. Daher bin ich dankbar für jede hilfreiche Antwort!
Viele Grüße
Koulchen