Krankengeld- Reintegrationsmaßnahme-Krankengeld
Verfasst: 15.09.2009, 20:24
meine Frage:
ein Jahr krank, nicht gesundeschrieben aber über DrV Reintegrationsmaßnahme begonnen und arbeitsunfähig beendet.
Es folgte wieder AU bis zur Aussteuerung.
Die Maßnahme war Pflicht !
Das Krankengeld (1)wurde nach dem letzten Gehalt bezahlt (1Jahr)
Übergangsgeld wurde auch nach dem letzten Gehalt gezahlt (7Monate)
Krankengeld(2) bis zur Aussteuerung wurde gezahlt mit dem Unterschied
das zwischen KG 1 und KG 2 inzwischen ca. 9 € tgl. mehr von der KK einbehalten wurden.
D.h. Kunde verdiente in gesunden Zeiten zwischen 1550 und 1700 € netto mtl.
KG 1 ca 44 € tgl., Übergangsgeld ca 41 € tgl., KG 2 ca 35 € tgl. und weil
es nicht reicht Alo 1 ca 26 € tgl.
Hier ist auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 05.05.09, B1 KR 16/08R zu verweisen.
Das Krankengeld (2) ist somit unrichtig.
Nur zur besseren Verständnis.
Jahrelanger Arbeitnehmer, KRANK, ALG I das bereits am Existenzminimum ALG II hinreicht.
ein Jahr krank, nicht gesundeschrieben aber über DrV Reintegrationsmaßnahme begonnen und arbeitsunfähig beendet.
Es folgte wieder AU bis zur Aussteuerung.
Die Maßnahme war Pflicht !
Das Krankengeld (1)wurde nach dem letzten Gehalt bezahlt (1Jahr)
Übergangsgeld wurde auch nach dem letzten Gehalt gezahlt (7Monate)
Krankengeld(2) bis zur Aussteuerung wurde gezahlt mit dem Unterschied
das zwischen KG 1 und KG 2 inzwischen ca. 9 € tgl. mehr von der KK einbehalten wurden.
D.h. Kunde verdiente in gesunden Zeiten zwischen 1550 und 1700 € netto mtl.
KG 1 ca 44 € tgl., Übergangsgeld ca 41 € tgl., KG 2 ca 35 € tgl. und weil
es nicht reicht Alo 1 ca 26 € tgl.
Hier ist auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 05.05.09, B1 KR 16/08R zu verweisen.
Das Krankengeld (2) ist somit unrichtig.
Nur zur besseren Verständnis.
Jahrelanger Arbeitnehmer, KRANK, ALG I das bereits am Existenzminimum ALG II hinreicht.