AOK Bayern verweigert die Zahlung von Krankengeld
Verfasst: 12.09.2009, 20:50
Hallo!
Leider zählt meine Frau auch zu denjenigen, der die AOK Bayern die Zahlung von Krankengeld verweigert!
Kurz zum Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt der erstmals eingetretenen AU (20.07.09) befand sich meine Frau in einem festen Vollzeit-Arbeitsverhältnis als Restaurantfachkraft. Seit 20.07.09 ist sie deshalb aufgrund eines Bandscheibenvorfalls durchgehend arbeitsunfähig erkrankt.
Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses durch den AG erfolgte zunächst am 22.07.09 zum 31.07.09 sowie mit Kündigung vom 31.07.09 zum 15.08.09. Nach Klageeinreichung und außergerichtlicher Einigung erfolgte die Kündigung jedoch am 22.07.09 zum 31.08.09.
Da sie sich zum Zeitpunkt der erstmals eingetretenen AU (20.07.09) in einem festen Arbeitsverhältnis befand, muss/müsste die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Stattdessen teilte die KK am 13.08.09 folgendes mit:
Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit zum 15.08.2009
Sehr geehrte Frau ******,
nach sorgfältiger Prüfung der medizinischen Unterlagen über den Verlauf Ihrer Erkrankung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wurde für Sie ein Leistungsbild erstellt, nach dem Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden können. Das Leistungsbild ist für Arbeitslose die Grundlage zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Die erforderlichen medizinischen Informationen wurden von Ihren behandelnden Ärzten erhoben.
Das Leistungsbild erstreckt sich auf vollschichtige leichte Tätigkeiten im Wechselrhythmus ohne gesteigerte Anforderungen an Konzentration und Reaktionsvermögen, keine Tätigkeiten die das Führen eines Kfz erfordern, keine Tätigkeiten an Maschinen mit Verletzungsgefahr oder an Maschinen deren Bedienung andere Personen gefährden könnte.
Ihre behandelnden Ärzte wurden über das Ende der Arbeitsunfähigkeit informiert.
Am Ende des Briefes steht noch der Hinweis, dass sie gegenüber der Agentur für Arbeit Meldepflichten hat und sich nach Beendigung ihrer AU arbeitslos melden soll. Außerdem enthält der Bescheid eine Belehrung über Rechtsmittel.
_______________________________________
Die Begutachtung durch den MDK erfolgte nach Aktenlage! Ihre behandelnden Ärzte wurden zu keinem Zeitpunkt befragt. Zwar hatte die KK bzw. der MDK einen Fragebogen an den Hausarzt übersandt, jedoch lag dieser noch immer unausgefüllt bei ihm in der Praxis. Die Entscheidung beruht vermutlich auf dem Entlassungsbericht aus der Klinik, in dem sie sich ab 20.07.09 stationär befand. Der Entlassungsbericht wurde jedoch von der Klinik nicht den Tatsachen entsprechend erstellt.
Gegen den Bescheid der KK wurde sowohl von ihrem Hausarzt (telefonisch und schriftlich) als auch von meiner Frau Widerspruch erhoben. Dem Widerspruch lag ein ärztliches Attest vom HA und ein fachärztliches Attest vom Orthopäden bei. Beide Ärzte bescheinigen ihr das Vorliegen einer weiteren Arbeitsunfähigkeit über den 15.08.09 hinaus.
Der Widerspruch vom HA wurde jedoch bereits abgelehnt. Dies hat eine Nachfrage in der Hausarztpraxis ergeben.
Über den Widerspruch meiner Frau vom 26.08.09 wurde bislang noch nicht entschieden. Vorsorglich hat sie sich deshalb bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Wie schätzt ihr den Fall ein?
Die KK muss doch Krankengeld zahlen, da meine Frau ihre zum Zeitpunkt der AU ausgeübte Vollzeit-Tätigkeit (8 Std. und mehr) nicht verrichten kann. Dass das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde, spielt dabei doch keine Rolle, oder?
Sie hat Köchin/Kellnerin gelernt. Außerdem hat sie das Fachabitur als Hotelfachkraft. Da es sich bei ihrem zuletzt ausgeübten Beruf (Restaurantfachkraft) um einen Ausbildungsberuf handelt, dürfte auch eine Verweistätigkeit nicht in Betracht kommen, oder?
Wird/muss die Krankenkasse einlenken und Krankengeld zahlen, solange die AU fortbesteht?
Muss meine Frau hinsichtlich ihrer Arbeitslosmeldung etwas beachten?
Wie soll sie sich verhalten, sollte die Agentur für Arbeit den ärztlichen Dienst einschalten und sie begutachten?
Fakt ist, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf derzeit nicht ausüben kann und auch eine Bandscheiben-OP angeraten wurde
Viele Grüße
Marcel
Leider zählt meine Frau auch zu denjenigen, der die AOK Bayern die Zahlung von Krankengeld verweigert!
Kurz zum Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt der erstmals eingetretenen AU (20.07.09) befand sich meine Frau in einem festen Vollzeit-Arbeitsverhältnis als Restaurantfachkraft. Seit 20.07.09 ist sie deshalb aufgrund eines Bandscheibenvorfalls durchgehend arbeitsunfähig erkrankt.
Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses durch den AG erfolgte zunächst am 22.07.09 zum 31.07.09 sowie mit Kündigung vom 31.07.09 zum 15.08.09. Nach Klageeinreichung und außergerichtlicher Einigung erfolgte die Kündigung jedoch am 22.07.09 zum 31.08.09.
Da sie sich zum Zeitpunkt der erstmals eingetretenen AU (20.07.09) in einem festen Arbeitsverhältnis befand, muss/müsste die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Stattdessen teilte die KK am 13.08.09 folgendes mit:
Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit zum 15.08.2009
Sehr geehrte Frau ******,
nach sorgfältiger Prüfung der medizinischen Unterlagen über den Verlauf Ihrer Erkrankung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wurde für Sie ein Leistungsbild erstellt, nach dem Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden können. Das Leistungsbild ist für Arbeitslose die Grundlage zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Die erforderlichen medizinischen Informationen wurden von Ihren behandelnden Ärzten erhoben.
Das Leistungsbild erstreckt sich auf vollschichtige leichte Tätigkeiten im Wechselrhythmus ohne gesteigerte Anforderungen an Konzentration und Reaktionsvermögen, keine Tätigkeiten die das Führen eines Kfz erfordern, keine Tätigkeiten an Maschinen mit Verletzungsgefahr oder an Maschinen deren Bedienung andere Personen gefährden könnte.
Ihre behandelnden Ärzte wurden über das Ende der Arbeitsunfähigkeit informiert.
Am Ende des Briefes steht noch der Hinweis, dass sie gegenüber der Agentur für Arbeit Meldepflichten hat und sich nach Beendigung ihrer AU arbeitslos melden soll. Außerdem enthält der Bescheid eine Belehrung über Rechtsmittel.
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Die Begutachtung durch den MDK erfolgte nach Aktenlage! Ihre behandelnden Ärzte wurden zu keinem Zeitpunkt befragt. Zwar hatte die KK bzw. der MDK einen Fragebogen an den Hausarzt übersandt, jedoch lag dieser noch immer unausgefüllt bei ihm in der Praxis. Die Entscheidung beruht vermutlich auf dem Entlassungsbericht aus der Klinik, in dem sie sich ab 20.07.09 stationär befand. Der Entlassungsbericht wurde jedoch von der Klinik nicht den Tatsachen entsprechend erstellt.
Gegen den Bescheid der KK wurde sowohl von ihrem Hausarzt (telefonisch und schriftlich) als auch von meiner Frau Widerspruch erhoben. Dem Widerspruch lag ein ärztliches Attest vom HA und ein fachärztliches Attest vom Orthopäden bei. Beide Ärzte bescheinigen ihr das Vorliegen einer weiteren Arbeitsunfähigkeit über den 15.08.09 hinaus.
Der Widerspruch vom HA wurde jedoch bereits abgelehnt. Dies hat eine Nachfrage in der Hausarztpraxis ergeben.
Über den Widerspruch meiner Frau vom 26.08.09 wurde bislang noch nicht entschieden. Vorsorglich hat sie sich deshalb bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Wie schätzt ihr den Fall ein?
Die KK muss doch Krankengeld zahlen, da meine Frau ihre zum Zeitpunkt der AU ausgeübte Vollzeit-Tätigkeit (8 Std. und mehr) nicht verrichten kann. Dass das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde, spielt dabei doch keine Rolle, oder?
Sie hat Köchin/Kellnerin gelernt. Außerdem hat sie das Fachabitur als Hotelfachkraft. Da es sich bei ihrem zuletzt ausgeübten Beruf (Restaurantfachkraft) um einen Ausbildungsberuf handelt, dürfte auch eine Verweistätigkeit nicht in Betracht kommen, oder?
Wird/muss die Krankenkasse einlenken und Krankengeld zahlen, solange die AU fortbesteht?
Muss meine Frau hinsichtlich ihrer Arbeitslosmeldung etwas beachten?
Wie soll sie sich verhalten, sollte die Agentur für Arbeit den ärztlichen Dienst einschalten und sie begutachten?
Fakt ist, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf derzeit nicht ausüben kann und auch eine Bandscheiben-OP angeraten wurde
Viele Grüße
Marcel