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Studium, Schwangerschaft und über 400 Euro Einkommen

Verfasst: 12.09.2009, 10:21
von barbarab
Hallo, ich heiße Barbara und bin 20 Jahre alt!
Ich hab im Oktober 2008 von der privaten KV in die gesetzliche KV gewechselt, aufgrund meines Studienbeginns quasi in die Studentenversicherung...
Nun wurde ich Ende des 1. Semesters schwanger, bin aber noch bis Ende September 2009 immatrikuliert!Ich habe während des Semesters noch einen Job angenommen bei dem ich mehr als 400 Euro verdiene und war dann praktisch über meinen Arbeitgeber pflichtversichert! Dieses Arbeitsverhältniss hält auch noch nach Exmatrikulation, sowie nach Geburt des Kindes voraussichtlich Anfang Oktober noch für ein Jahr an.
Nun ist meine Frage, dass ich doch trotz Exmatrikulation noch Pflichtversichert sein sollte aufgrund des Arbeitsverhältnisses und das Kind mit, meine KK hat mir jedoch einen Antrag für eine Familienversicherung geschickt so dass ich mich eben jetzt doch privat versichern müsste?!
Also muss ich mich jetzt freiwillig versichern oder bin ich noch pflichtversichert?!
Denn das spielt Geld mäßig schon eine große Rolle...
Ich hoffe das mir jemand helfen kann.
Noch ein schönes WE, liebe Grüße
Barbara

Verfasst: 12.09.2009, 11:55
von Czauderna
Hallom

keine Sorge - wenn bei Beginn der Schutzfrist ein krankenversicherungpflichtiges Berschäftigungsverhältnis vorliegt welches auch während der Schutzfristen nicht durch Vertragsabalauf endet, dann liegen versicherungstechnisch optimale Voraussetzungen vor.
Für die Dauer der Schutzfrist besteht sogar Beitragsfreiheit und es wird Mutterschaftsgeld gezahlt. Das Kind (bei Ledigen sowieso) wird kostenlos bei der Mutter mitversichert.
Das gilt auch für den Eltergeldbezug !

Gruß

Czauderna

Verfasst: 12.09.2009, 12:49
von CiceroOWL
Hallo sofern, deine Eltern in der GKV sind, zumindest ein Elternteil, kannst du dein Kind in die Familienversicherung. Da du zur Zeit studierst bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn nicht und du arbeitslso bist bis zur Vollendung des 23 Lebendjahres. also ruhig weg, . Viel glück.

Verfasst: 12.09.2009, 17:47
von ratte1
Hallo,

Studenten werden in einer Beschäftigungs nur dann versicherungspflichtig, wenn sie an mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird. Die 400 EURO Grenze gilt für sie nicht.

Ist es tatsächlich so, dass hier Versicherungpflicht auf Grund der Beschäftigung besteht?

Ansonsten besteht zwar Anspruch auf Mutterschaftsgeld und auch den Arbeitgeberzuschuss aber nicht auf Beitragsfreiheit während der Mutterschaftsgeld- und Elternzeit .

MfG

ratte1

Verfasst: 13.09.2009, 10:38
von barbarab
Hallo,
danke für eure Antworten aber ich sehe irgendwie trotzdem noch nicht ganz durch!
In die GKV von meinen Eltern kann ich nicht weil meine mutt privat versichert ist und sie nicht verheiratet sind!Also fällt das schonmal flach...
@ ratte1
Aber ich bin ja ab Oktober nicht mehr immatrikuliert, also müsste ja die 400 Euro Grenze wieder gelten?!
Naja momentan bin ich ja noch in der Studentenversicherung, aber eben nur noch bis Oktober...

Das Mutterschaftsgeld habe ich schon bei der KK beantragt und eben gleich noch den Antrag für eine Familienversicherung mit zugeschickt bekommen.
MFG
Barbara

Verfasst: 13.09.2009, 12:05
von CiceroOWL
Also deine Mutter sit PKV, du hast einen 400 € Job, das heist du bist versicherungspflichtig als Studentin, nicht als Angestellte.
Das heißt du müßtet dich denn bald bei der ARGe melden, da du denn als Hartz IV Empfängerin versichrungspflichtig wirst.

Verfasst: 14.09.2009, 11:46
von barbarab
Naja aber ich bekomm ja mehr als 400 Euro brutto, das zählt doch dann nicht mehr als Minijob...?Denn ich müsste dann in der Gleitzone sein und somit versicherungspflichtig!

Verfasst: 14.09.2009, 13:04
von Czauderna
Hallo,
das ist korrekt, deshalb gibt es Mutterschaftsgeld und Beitragsfreiheit.
Gruß
Czauderna