MDK stellt AF fest ohne Untersuchung
Verfasst: 10.09.2009, 23:40
Hallo,
ich möchte in dem Forum meinen Fall schildern und habe hierzu einige Fragen:
ich bin seit 8.7.09 durchgehend au wegen eines Bandscheibenvorfalls. Aus eigenen Stücken heraus habe ich mich um eine Wiedereingliederung bemüht, die für vier wochen geplant war, jetzt aber noch einmal um zwei Wochen verlängert werden soll. An dem Tag, an dem ich das neue Formular zur KK geschickt habe, habe ich ein Schreiben von der KK erhalten, in dem steht, der MDK habe meinen Fall begutachtet und sei zu dem Schluss gekommen, dass ich ab 12.09.09 wieder af sei. Ich habe daraufhin mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen, die meinte, sie habe dem MDK Untersuchungsbefunde vorgelegt und dieser habe nach Aktenlage entschieden. Ich bin schon geschockt: bis zur WE habe ich nichts von der KK gehört und dann so ein Schreiben. Da meine Belastbarkeit echt eingeschränkt ist, wollte ich mich mal nach meinen Rechten erkundigen:
-darf eine Krankenkasse ohne Einholen einer Schweigepflichtsentbindung von mir, ärztliche Untersuchungsbefunde anfordern?
-woher weiß der MDK überhaupt, dass die Befunde ausreichen für eine Begutachtung?- An meinem Arbeitsplatz herrscht gerade auch ein hoher psychischer Druck und ich bin mir nicht sicher, ob ich diesem standhalten kann. Der MDK entscheidet aber ganzheitlich, also auch meine Psyche betreffend?
- Ich fühle mich jetzt extrem unter Druck gesetzt, die WE schaffen zu müssen, obwohl auf den FormulaREN ja immer steht, der behandelnde Arzt begleitet die WE und sie kann abgebrochen werden, wenn die Gesundheit gefährdet wird.
-kann man Widerspruch einlegen, Akteneinsicht, eine Untersuchung oder die Anforderung weiterer Befunde verlangen? Oder kann nur der behandelnde Arzt Widerspruch einlegen?
-was paaiert, wenn ich es zunächst versuche und eine Woche später merke, das klappt nicht -bleibt es bei der Entscheidung des MDK`s oder muss dann wieder neu geguckt werden, sprich, darf ich jetzt nicht wieder wegen des BSV krankgeschrieben werden?
Ich freue mich über Antworten/Rückmeldungen
ich möchte in dem Forum meinen Fall schildern und habe hierzu einige Fragen:
ich bin seit 8.7.09 durchgehend au wegen eines Bandscheibenvorfalls. Aus eigenen Stücken heraus habe ich mich um eine Wiedereingliederung bemüht, die für vier wochen geplant war, jetzt aber noch einmal um zwei Wochen verlängert werden soll. An dem Tag, an dem ich das neue Formular zur KK geschickt habe, habe ich ein Schreiben von der KK erhalten, in dem steht, der MDK habe meinen Fall begutachtet und sei zu dem Schluss gekommen, dass ich ab 12.09.09 wieder af sei. Ich habe daraufhin mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen, die meinte, sie habe dem MDK Untersuchungsbefunde vorgelegt und dieser habe nach Aktenlage entschieden. Ich bin schon geschockt: bis zur WE habe ich nichts von der KK gehört und dann so ein Schreiben. Da meine Belastbarkeit echt eingeschränkt ist, wollte ich mich mal nach meinen Rechten erkundigen:
-darf eine Krankenkasse ohne Einholen einer Schweigepflichtsentbindung von mir, ärztliche Untersuchungsbefunde anfordern?
-woher weiß der MDK überhaupt, dass die Befunde ausreichen für eine Begutachtung?- An meinem Arbeitsplatz herrscht gerade auch ein hoher psychischer Druck und ich bin mir nicht sicher, ob ich diesem standhalten kann. Der MDK entscheidet aber ganzheitlich, also auch meine Psyche betreffend?
- Ich fühle mich jetzt extrem unter Druck gesetzt, die WE schaffen zu müssen, obwohl auf den FormulaREN ja immer steht, der behandelnde Arzt begleitet die WE und sie kann abgebrochen werden, wenn die Gesundheit gefährdet wird.
-kann man Widerspruch einlegen, Akteneinsicht, eine Untersuchung oder die Anforderung weiterer Befunde verlangen? Oder kann nur der behandelnde Arzt Widerspruch einlegen?
-was paaiert, wenn ich es zunächst versuche und eine Woche später merke, das klappt nicht -bleibt es bei der Entscheidung des MDK`s oder muss dann wieder neu geguckt werden, sprich, darf ich jetzt nicht wieder wegen des BSV krankgeschrieben werden?
Ich freue mich über Antworten/Rückmeldungen