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Krankenkasse will Auflösungsvertrag schicken
Verfasst: 09.09.2009, 20:09
von Manhattan007
Hallo Leute,
mal wieder was in meinen Augen skurriles. Erst mal die Vorgeschichte.
Erziehungsurlaub bis 12/08. In 08/08 ED Brustkrebs + Befall und Entfernung von 30 Lymphknoten li. Arm.
Op, Chemo, Strahlentherapie und zu guter letzt Rvon der KK angeleierte Reha in Marburg.
Entlassungsbefund lautet nicht arbeitsfähig. Belastung, körperlich wie psychisch im alten Job als Restaurantleitung wären zu groß
Der Rententräger sagt Umschulung zu. Aber erst "Idiotentest" im Frühjahr 2010 um zu schauen was noch geht Jobmäßig.
Zum Arbeitsverhältnis und Krankengeld sagt der Berater BFA, alles so lassen.
Mein AG fragt laufend nach wegen Rückkehr bzw. Kündigung. Das mache ich aber nicht, wer weiß was die Arbeitsagentur dazu sagt. Kündigung könnte schwierig werden für dies wegen Schwerbehinderung und Beteiligung. Habe aber verständnis für die Situation und unter vier Augen verlauten lassen, dass eine Rückkehr sehr unwahrscheinlich bis zu null tendiert.
Heute erneuter Anruf der Krankenkasse wie es weitergeht. Ich sagte, dass alles beim alten ist und was mir der Rehaberater gesagt hat. Die rufen so einmal die woche an.
Dann sagt mir die Dame, dass das so nicht weitergeht. Sie (die AOK) würde mir jetzt ein Muster Auflösungsvertrag schicken.
Das sollte ich dann mit ärztlicher Stellungnahme für die BA und meinem Arbeitgeber aushandeln bzw. die Auflösung meines Arbeitsvertrages ausführen!!!
Hallo, steh ich im Wald? Was hat die KK mit meinem Vertrag bzw. Arbeitgeber zu tun? Wo ist hier mein Nutzen bzw. der der KK?
Könnte es nicht eventuell sein, dass die bei meiner dann Arbeitslosigkeit weniger Krankengeld leisten müssen? Aus was errechnet sich eigentlich das KK wenn man arbeitslos ist?
Hat der Rehaberater recht damit, dass die Krankenkasse ohne Murren bis zum Beginn der Umschulung leisten muss?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Verfasst: 09.09.2009, 21:12
von CiceroOWL
Guten Abend, das würde ich mal schön bleibenlassenmit der Kündigung des arbeitsverhältnisses, ist negativ was die BA angeht,Es würde nur gehen wenn du harrklein dalregen kannst, dass das Beschäftigungsverhältnsi aufgrund deines Gesundheitszustandes aufgelöst wurde, was schwierig ist der BA das glaubhaft darzustellen.
Grundsätzlich müßte dir der AG kündigen.
Also ruhig bleiben, du kommst deiner Mitwirkungspflicht nach, Rückinfo an den RV Träger das er mal einwenig Dampf machen sol,l wegen der beuflichen Reha. Mal kurz auf § 136 SGB VI hinweisen, jeder Reha- Antrag kann auch in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Schönen Gruß an die Dame von der AOK, den Arbeitsvertrag hast du mit deinem Arbeitgeber, nicht die AOK.
Verfasst: 09.09.2009, 22:15
von Manhattan007
aber wie kommen die denn darauf das überhaupt in den Raum zu stellen?
Verfasst: 10.09.2009, 07:49
von CiceroOWL
Kosten sparen
Verfasst: 10.09.2009, 07:54
von Lohnbuchhalter
Hallo CiceroOWL,
kannst du kurz schreiben was drin steht, da er mir nicht vorliegt
Verfasst: 10.09.2009, 07:55
von CiceroOWL
Was benötigst du?
Verfasst: 10.09.2009, 08:16
von Czauderna
Hallo,
man lernt immer noch dazu - das die Kassen verständlicherweise alles tun um Kosten (/hier Krankengeld) einzusparen ist ja mittlerweile allseits bekannt und ich klenne keine Kasse die eine entsprechende "Fallsteuerung" betreibt, aber das sich die Kasse aktiv in arbeitsvertragliche Verhältnissse "einmischt" - das ist selbst mir neu.
Das geht die Kasse rein gar nix an - dies würde ich auch der KAsse gegenüber klar und deutlich zum Ausdruck bringen.
Die Kasse kann die Arbeitsunfähigkeit überprüfen lassen aber nicht Einfluss auf die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nehmen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 10.09.2009, 10:40
von Lady Butterfly
das die Kassen "Krankengeldfallmanagement" machen mit dem Ziel, Kosten zu sparen ist bekannt...
aber ich finnde es eine Unverschämtheit, dass die Kasse dich dazu bewegen will, dein Beschäftigungsvehältnis aufzulösen - ohne Rücksicht auf die negativen Folgen, die daraus für dich entstehen könnten.
ich würde der Kundenberaterin bei der AOK mitteilen, dass du nicht daran denkst, dein Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Wenn sie irgendwas mit der Agentur für Árbeit, mit der Rentenversicherung oder deinem Arzt klären will, solll sie das selbst machen
du kommst deiner Mitwirkungspflicht gerne nach, aber auch die Mitwirkungspflicht hat grenzen:
§ 65 Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1.ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2.ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
(2) Behandlungen und Untersuchungen,
1.bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2.die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3.die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
können abgelehnt werden.
(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.
und es steht nach meiner Meinung nach in keinem Verhältnis, dass du deinen Job verlierst nur damit deine Kasse Krankengeld sparen kann...
Gruß Lady Butterfly
Verfasst: 10.09.2009, 12:47
von Koulchen
Hallo,
das ist ja wirklich eine krasse Geschichte!
Die Kasse kann Ihnen erst mal gar nichts außer, daß sie Sie nach 78 Wochen aussteuert. Aber die sind ja noch lange nicht rum. Die andere Möglichkeit ist die Aufforderung, einen Reha-Antrag zu stellen (der im schlechtesten Fall in einen Rentenantrag umgedeutet würde). Wie ich Sie verstanden habe, läuft die Sache mit dem Reha-Antrag schon.
Wenn dann die Kostenträgerschaft auf die Rentenversicherung übergeht (sofern Sie die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie z.B. 15 Jahre Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung erfüllen), ist die AOK aus den Kosten raus. Aber die Tour, auf die die Mitarbeiterin der Kasse das versucht hat - no way, das ist echt dreist!
Lehnen Sie sich entspannt zurück, atmen Sie dreimal tief durch und fragen Sie - wie hier schon gesagt - noch mal wegen der Reha an. Mehr müssen und sollten Sie im Moment nicht tun, wenn Sie unnötige Nachteile vermeiden wollen.
Und noch etwas: Posten Sie hier fleißig weiter, vielleicht hilft auch das! Ich hatte das Gefühl, das ein ziemlich massives Problem mit unserer Kasse sich genau in dem Moment "auf Kulanz" gelöst hat, in dem ich hier dazu geschrieben habe und mir von mehreren Seiten gesagt wurde, daß die Kasse das eigentlich gar nicht so sehen dürfe. Könnte mir gut vorstellen, daß jemand von denen mitgelesen hat und vermeiden wollte, daß die Kasse einen miesen Ruf bekommt.
Viele Grüße
Koulchen
Verfasst: 10.09.2009, 14:08
von Krankenkassenfee
Hallo,
wobei man auch sagen muss, dass im Falle einer Umdeutung des Rehaantrages es eines formellen Rentenantrages bedarf. Und nirgendwo im SGB steht, dass der Krankengeldempfänger diesen zu stellen hat.
Ich würde auch in keinem Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben. Und noch etwas, ich würde mit denen auch nicht mehr telefonisch sprechen. Verlange, dass man alles schriftlich mit dir regelt. Und im nächsten Brief lässt Du durchblicken, dass Du beabsichtigst Dir einen Rechtsbeistand zu nehmen oder dich von der Verbraucherzentrale beraten lässt.
Das sind keine schönen Praktiken. Aber bitte bedenke auch, dass die Sachbearbeiterin bei der AOK nur das ausführt, was Firmenphilosophie ist. Und sie wird auch selbst genug Druck bekommen, das so zu machen. Das entschuldigt dieses Vorgehen nicht, aber lässt e vielleicht besser verstehen.
Du lässt Dich weiter krank schreiben, wenn sie wegen der Umschulung rumzicken, dann bitte die AOK doch, sich selbst beim Rentenversicherungsträger um Beschleunigung zu bemühen.
LG, Fee
P.S.: Nicht verrückt machen lassen - werd erst mal gesund. für Dich und Deine Familie.
Verfasst: 10.09.2009, 18:12
von Manhattan007
Also die Reha ist ja schon gelaufen mit dem Ergebnis "Arbeitsunfähig" aber trotzdem dem Arbeitsmarkt mehr als drei oder sechs Stunden (weiß nicht mehr genau) zur Verfügung!
So ganz verstehe ich das ja auch nicht. Mein Reha-Berater bzw. Berater der Deutschen Rentenversicherung hat mir ja schon schriftlich die Zusage für eine Umschulung gegeben.
Weiterhin die "Zusage" für einen "Idiotentest" im Frühjahr 2010 zur Feststellung was überhaupt Jobmäßig noch geht. Umschulungsbeginn wäre dann wahrschein Spätsommer / Herbst 2010.
Und auch auf Nachfragen immer wieder die Antwort, dass ich mich solange weiter erholen soll und die Krankenkasse das Krankengeld zahlen muss! Weiterhin, dass ich auf keinem Fall mein Arbeistverhältnis kündigen soll.
Jetzt hat mir aber noch keiner geschrieben wo bei einem Auflösungsvertrag diem Vorteile für die KRankenkasse liegen. Wenn man in Krankheit entlassen wird müssen die doch weiter leisten, oder?
Heute in der Post ein Infoblatt der AOK Arbeitsverhältnis/Beschäftigungsverhältnis und ein Vordruck Stellungnahme des behandelnden Arztes als Nachweis für die Arbeistagentur bei Arbeitslosenmeldung!!!
Verfasst: 10.09.2009, 19:22
von KKbine
Hallo!
Zunächst: auch ich empfinde es als absolute Unverschämtheit, dass die Krankenkasse dich dazu drängt, dein Arbeitsverhältnis zu beenden. Obwohl ich grundätzlich solche Ratschläge nicht gebe, wäre das schon fast ein Fall für die Presse oder auch eine Beschwerde beim Landesversicherungsamt.
Krankengeldmanagement ist ja gut und schön, aber auf eine Kündigung drängen?
In keinem Fall diese Kündigung tätigen. Ich würde die Unterlagen nicht ausgefüllt an die Kasse zurücksenden mit dem freundlichen Hinweis, ob die Krankenkasse die Arbeitslosenzahlen in Deutschland in die Höhe treiben möchte. Und wie auch bereits erwähnt, die Passage mit der Mitwirkungspflicht anbringen. Ich kann es immer noch nicht glauben!
Der Hintergrund ist ganz einfach: Solange du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, hat die Krankenkasse es deutliche schwerer, deine Arbeitsunfähigkeit zu beenden, da sich die Kriterien auf das zuletzt ausgeübtes Beschäftigungsverhältnis beziehen.
Sobald dein Beschäftigungsverhältnis beendet ist, wird die Krankenkasse mit Sicherheit dein Krankengeld einstellen, mit dem Hinweis, dass du laut Rehabericht für 3 - 6 Stunden vermittlungsfähig bist. Denn bei einem Beschäftigungslosen zählt die Verweisbarkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt.
Also: Lass dich nicht verunsichern!
LG, die Bine
Verfasst: 17.09.2009, 21:08
von Manhattan007
und weiter geht der Spass!
Habe letzte Woche eine "Einladung" vom Rentenversicherungsträger erhalten für eine dreitägige Feststellung der zukünftigen Umschulungsberufswahl! Schimpft sich Arbeitserprobung und Berufsfindung. Ein Bogen der Unterlagen war zum Ausfüllen für die KK bestimmt (Ich glaube Entgeltbescheinigung). Den habe ich natürlich hingeschickt.
Jetzt kam am Dienstag ein Anruf ich solle doch bitte morgen um 10 Uhr zur KK kommen. Man müsste /wollte mit mir ein Informationsgespräch zu eben dieser "Schulung" führen,mich darauf vorbereiten bzw. ein Beratungs-gespräch führen!
Was soll den der Quatsch jetzt schon wieder! Hat jemand eine Ahnung? Eventuell noch mal ein Gespräch hinsichtlich der für mich doch so vorteilhaften "Kündigung"!
Verfasst: 18.09.2009, 07:43
von Krankenkassenfee
Hallo,
naja, hingehen zum gespräch musst Du im Rahmen der Mitwirkungspflichten schon. Nimm aber einen Zeugen mit (Freundin/Freund/Bekannte). Und unterschreib nichts.
Ach ja, und im Gespräch fragst Du direkt nach dem Erstattungsantrag für Fahrkosten. Schließlich hast Du ja Kosten gehabt *ggg
LG, Fee
Verfasst: 18.09.2009, 14:41
von Manhattan007
Okay, dass war dann heute halb so wild.
Es war ein durchaus nettes Gespräch in dem mir lediglich Wege zur beruflichen Wiedereingliederung aufgezeigt wurden.
Der Herr von der KK stelle sich als Mitarbeiter der KK aber Bindeglied KK zu Rentenversicherung,Bildungsträger und Arbeitgeber vor.
Er kam zwar noch mal kurz auf eine Kündigung zu sprechen aber mit dem Hintergrund das mein KG vor Beginn meiner beruflichen Eingliederung endet.
Dann hätte ich zwar natürlich Anspruch auf ALG I aber da ich auch für die AU wäre würden die lediglich sechs Wochen zahlen und dann wäre ich ohne alles und müsste zu ALG II!
Unter dem Gesichtspunkt sollte ich probieren meine Maßnahmen früher zu beginnen um einen Restanspruch KG für schlechte Zeiten zu bewahren!
Und dazu habe ic hnoch zwei Fragen.
Meine ED Brustkrebs war der 22.08.08.Zu dem Zeitpunkt war ich noch im Erziehungsurlaub bis zum 31.12.08. Ab 01.01.09 zahlte dann mein AG sechs Wochen lang weiter Lohn. Die KK hat mir heute gesagt, dass mein KG genau 78 Wochengezahlt werden würden gerechnet vom Krankheitsbeginn am 22.08.09. Er rechnete mir dann was von Mitte Februar vor. Müssen die sechs Wochen die ich Lohn von meinem AG erhalten habe nicht in Abzug gebracht werden und ist es richtig das ab dem 22.08.08 gerechnet wird?
Zweite Frage! Wenn ich ausgesteuert werden, ALG I beantrage und weiter die gelben Scheine bringe, ist es dann richtig das ich ALG I nur für sechs Wochen bekomme?
Danke und Grüße für alle Tippgeber