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Mahnung und Vollstreckung

Verfasst: 08.09.2009, 18:35
von Gast
Hallo,

mit welchen Gesetzen arbeiten die GKVen im Bezug auf Mahnung und Vollstreckung. Steht sowas im SGB oder gibt es da bestimmte Gesetze für?

VG, krümel

Verfasst: 09.09.2009, 08:10
von Czauderna
Hallo

§ 66.1 SGB X.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 09.09.2009, 10:54
von Lady Butterfly
zunächst mal gibt es Kassen, die selbst vollstrecken und es gibt Kassen, die die Vollstreckungsaufträge an das Hauptzollamt weiterleiten.
die Regelungen zu Fälligkeit der Beiträge, Säumniszuschläge und Gebühren sind im SGB IV geregelt

für die Vollstreckung selbst gibt es in den einzelnen Bundesländern Verwaltungsvollstreckungsgesetze, die dann angewandt werden

Da es sich bei Beiträgen um öffentlich-rechtliche Forderungen handelt, dürfen die Kassen selbst vollstreckbare Bescheide erstellen (ohne den sonst üblichen Weg übers Amtsgericht) - das führt bei den Betroffenen häufig zu Überraschungen, da es zimlich schell geht...

Verfasst: 09.09.2009, 15:27
von Gast
Lady Butterfly hat geschrieben:für die Vollstreckung selbst gibt es in den einzelnen Bundesländern Verwaltungsvollstreckungsgesetze, die dann angewandt werden
wenn die Krankenkasse ihren Hauptsitz in Hessen hat und der Versicherte in Bayern wohnt, dann gilt denk ich mal das hessische Gesetz, oder?!
Lady Butterfly hat geschrieben:zunächst mal gibt es Kassen, die selbst vollstrecken und es gibt Kassen, die die Vollstreckungsaufträge an das Hauptzollamt weiterleiten.
wie? die haben einen eigenen Vollstreckungsbeamten?!

Verfasst: 09.09.2009, 16:38
von Czauderna
Hallo,
ja, bei uns in Hessen hatte z.B. die AOK eigene Vollstreckungsleute.
Gruß
Czauderna