Hallo,
vorweg: Mir ist klar dass es einen einheitlichen Prozentsatz gibt und ja - ich habe mich versucht zu informieren.
Dennoch habe ich Fragen und wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte:
1\ Werde ich wirklich bei jeder Krankenversicherung das gleiche zahlen?
2\ Gibt es eine Möglichkeit wenn man Promotionsstudent ist und eine Stelle als wissenschaftl. Mitarbeiter hat dass man dann weniger zahlt (z.b. den studentensatz von ca. 67 Euro?)
3\ Sind private versicherungen wesentlich günstiger? (~60 Euro)
4\ Was für nachteile ergeben sich bei privaten versicherungen (kein rückgang zu gesetzlicher? Kinder/Ehegatte nur über privat ebenfalls versicherbar?)
5\ Ich habe heute mit meiner krankenkasse telefoniert: Diese hat mich nach dem studium bis heute (1.5 Jahre später) noch zum studententarif versichert weil ich als Promotionsstudent eingeschrieben war und eine Stipendium hatte. Ich habe das damals auch mit denen geklärt und es
die haben mich zu dem tarif versichert. Jetzt wechsele ich - allso werde eine stelle an der uni haben aber immer noch promotionsstudent sein - bin halt noch immatrikuliert. Wie sieht es da aus? Kann ich da noch den normalen studentensatz zahlen? Meine KK meinte gerade am telefon dass sie mich freiwillig übernehmen (was auch immer das heißt) und ich müsste mit 280 Euro eigenanteil aufkommen - ich fragte dann was das wäre und sie nur Krankenversicherung und Pflegeversicherung - das scheint mir superteuer weil dann ja noch RV dazu kommt und AV. Ist das normal?
Danke für Hilfestellung.
Promotionsstudent bzw. Stelle an Uni -> KK
Moderator: Czauderna
Hallo,
das sind sehr viele Fragen auf einmal.
zu1.)
ja
zu2.)
nein - Promotionstudenten gelten in Sinne der Sv nicht mehr als ordentlich Sturiende. Damit hat dieser Personenkreis kein Anspruch auf dei KVdS.
Aufgrund Deiner Anstellung, sofern du über 400 € kommst, wirst du versicheurngspflichtig in allen Zweigen der SV. Also gaanz normaler AN.
zu3.)
siehe 2.) --> GKV
zu 4.)
Riskozuschlag, Kinder ggf. auch nur PKV, ...
Rückkehr im Rahmen der Versicherungspflicht grundsätzlich möglich
Achtung: neben der 55-iger-Regelung ist auch die Regelung düe ALG II zu beachten - vor Beeginn des Bezug PKV - weiter PKV
zu5.)
Mich überrascht nicht wirklich, dass Dich Deine Kasse rechtswidrig weiterhin in der KVdS gelassen hat. Wir handhaben das nicht so. Leider beißen wir dann in den sauren Apfel, weil die Studenten dann zu einer KK gehen, die ihnenrechtswidrig weiterhin die KVdS anbieten. Namen möchte ich hier nicht nennen. Denn Rest siehe 2.)
VG
Hucky
das sind sehr viele Fragen auf einmal.
zu1.)
ja
zu2.)
nein - Promotionstudenten gelten in Sinne der Sv nicht mehr als ordentlich Sturiende. Damit hat dieser Personenkreis kein Anspruch auf dei KVdS.
Aufgrund Deiner Anstellung, sofern du über 400 € kommst, wirst du versicheurngspflichtig in allen Zweigen der SV. Also gaanz normaler AN.
zu3.)
siehe 2.) --> GKV
zu 4.)
Riskozuschlag, Kinder ggf. auch nur PKV, ...
Rückkehr im Rahmen der Versicherungspflicht grundsätzlich möglich
Achtung: neben der 55-iger-Regelung ist auch die Regelung düe ALG II zu beachten - vor Beeginn des Bezug PKV - weiter PKV
zu5.)
Mich überrascht nicht wirklich, dass Dich Deine Kasse rechtswidrig weiterhin in der KVdS gelassen hat. Wir handhaben das nicht so. Leider beißen wir dann in den sauren Apfel, weil die Studenten dann zu einer KK gehen, die ihnenrechtswidrig weiterhin die KVdS anbieten. Namen möchte ich hier nicht nennen. Denn Rest siehe 2.)
VG
Hucky