Mutter-Kind-Kur auch bei Stausänderung?
Verfasst: 04.09.2009, 09:27
Hallo,
vielleicht bekomme ich hier eine Antwort auf meine Frage:
freiwillig versichertes Mitglied in Ersatzkasse hat Antrag auf Mutter-Kind-Kur für in drei Monaten genehmigt bekommen. Nun wird das Mitglied arbeitslos und wird über das Arbeitsamt durch eine freiwille Arbeitslosenversicherung weiterversichert.
Besteht der Kuranspruch trotzdem weiter oder muss das Mitglied einen neuen Antrag stellen?
Danke im Voraus.
Grüße,
sunshine
vielleicht bekomme ich hier eine Antwort auf meine Frage:
freiwillig versichertes Mitglied in Ersatzkasse hat Antrag auf Mutter-Kind-Kur für in drei Monaten genehmigt bekommen. Nun wird das Mitglied arbeitslos und wird über das Arbeitsamt durch eine freiwille Arbeitslosenversicherung weiterversichert.
Besteht der Kuranspruch trotzdem weiter oder muss das Mitglied einen neuen Antrag stellen?
Danke im Voraus.
Grüße,
sunshine