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Anspruch auf Krankengeld???
Verfasst: 31.08.2009, 11:21
von milo
Hallo!
Hoffentlich kann mir jemand meine Frage beantworten, und zwar:
Ich habe zum 31.07.09. mein Arbeitsverhältnis gekündigt, da ich aufgrund von Familienzusammenführung ins Ausland ziehen werde. Vorher habe ich mich aber noch am Knie operieren lassen, da ich im Ausland (außer-europäisch) erst in ca. 1 Jahr in die gesetzl. Krankenkasse eintreten kann.
Darum verlasse ich Deutschland erst Ende September. Die OP war Ende Juli, also während ich noch im Arbeitsverhältnis stand. Ein Dame von der Krankenkasse hatte mir gesagt, dass ich dann Anspruch auf Krankengeld habe, solange ich krankgeschrieben bin. Die Kasse hat mir auch das entsprechende Formular zugeschickt, aber nun höre ich nichts mehr von der Kasse, Geld habe ich noch nicht bekommen und als ich vor einer Woche mal anrief, sagte mir eine andere Mitarbeiterin, mein Anspruch würde gerade geprüft. Aber wieso geprüft, hab ich nun Anspruch oder nicht???
Vielen Dank für eine Antwort,
Milo
Verfasst: 31.08.2009, 12:25
von Czauderna
Hallo,
sieht eher schlecht aus - Krankengeld erhält nur derjenige welcher bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in einer Klasse mit Krankengeldanspruch versichert ist.
Wenn dein Arbeitsverhältnis zum 31.07.09 geendet hat dann bleibt dir nur die freiwillige Weiterversicherung und da gibt es kein Krankengeld.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 31.08.2009, 14:54
von milo
Hallo Czauderna,
aber die Arbeitsunfähigkeit trat ja ein, als ich noch in der Krankenkasse mit Krankengeldanspruch versichert war. Wie gesagt, die OP war Ende Juli (28.07.09), bis zum 31.07.09 ging das Arbeitsverhältnis.
Verfasst: 31.08.2009, 14:59
von Platon67
Sollte die OP vor dem 31.07.2009 durchgeführt bzw. die Arbeitsunfähigkeit vor dem 30.07.09 festgestellt worden sein und waren Sie bis zum Beschäftigungsende pflichtversichert, haben Sie m.e ab 01.08.2009 grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld.
Darüber hinaus bleibt dann die Mitgliedschaft bei einem Anspruch auf Krankengeld weiter erhalten......
Das Folgende nehmen Sie bitte nicht persönlich, da ich weder den Sachverhalt noch Sie kenne, sondern lediglich als Info:
In solchen Konstellationen, in denen die Beschäftigung endet und zeitgleich ein Anspruch auf Krankengeld geltend gemacht wird, prüfen die Krankenkassen in der Tat und zu Recht etwas ausführlicher, da hier in der Regel ein Aufgreifkriterium vorliegen könnte, dass auf eine krative Inanspruchnahme der Sozialversicherungssysteme hindeutet...
Von daher würde ich tatsächlich abwarten was Ihre KK abschliessend entscheidet. Wenn es zu lange dauert haben sie ja das Recht regelmäßig nach dem Bearbeitungsstand zu fragen....
Verfasst: 31.08.2009, 16:35
von Czauderna
Hallo,
sorry, hab ich falsch gelesen - natürlich wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Ende der Tätigkeit begonnen hat besteht der Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der attestierten Arbeitsunfähigkeit fort.
Die Kasse muss weiter Krankengeld zahlen und die Mitgliedschaft ist
in der Krankenversicherung beitragsfrei - der Rest wird aus dem Krankengeld berechnet (Arbeitnehmeranteil).
Gruß
Czauderna
Verfasst: 10.09.2009, 10:38
von Grampa
warum kündigt man mit dem Wissen einer anstehenden OP sein Arbeitsverhältnis und verzichtet so wissentlich auf seinen 6wöchigen Anspruch auf 100% (!) Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?
ich werde hier keine Rücksicht auf etwaige Gefühle nehmen: hier wird ganz offensichtlich die Krankenkasse als angenehme Überbrückung bis zur Ausreise in Anspruch genommen, da braucht man sich nicht wundern dass die Kasse da ganz genau hinschaut, immerhin geht das zu Lasten der restlichen Versichertengemeinschaft
unabhängig meiner persönlichen Meinung zu diesem Verhalten besteht rechtlich gesehen gemäß §192 SGB V die Mitgliedschaft für die Dauer des Entgeltersatzleistungsbezuges (in dem Fall Krankengeld) fort, die Krankenkasse kann bei nachgewiesenen wissentlichen Verzicht auf Entgeltfortzahlung (durch die eigene Kündigung) das Krankengeld ruhen lassen für die Zeit des grundsätzlichen Anspruches auf Entgeltfortzahlung, dies setzt natürlich voraus, dass die Kasse im Vorfeld auf diese Konsequenz hingewiesen hat