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GKV-Beiträge für priv. Lebensvers. bzw. Rentenvers.

Verfasst: 29.08.2009, 10:21
von holdi333
Hallo zusammen,

ich bin freiwillig GKV versichert.
Demnächst wird eine priv. Lebensvers. (keine Direkt-Vers.) u. eine priv. Rentenvers. gekündigt u. ausgezahlt.

Frage:

Werden für diese priv. Versicherungen Beiträge zur GKV fällig, ähnlich wie bei der Auszahlung einer Direkt-Versicherung?

Habe "gehört", dass dies seit dem 1.1.2009 so sein soll.
(Änderung des § 240 SGB V, Artikel 2 Nr. 29a1 ?)

Danke

Verfasst: 29.08.2009, 13:31
von Czauderna
Hallo, hier der gesetzestext dazu.


"(4) Die in Form nicht regelmäßig wiederkehrender Leistungen gewährten
Versorgungsbezüge,
Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung sowie
Leistungen von Versicherungsunternehmen, die wegen einer Einschränkung der
Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden,
sind vom Zeitpunkt des auf die Auszahlung folgenden Monats dem jeweiligen
Beitragsmonat mit einem 1/120 des Zahlbetrags der Leistung für 120 Monate
zuzuordnen."

Wird wohl so sein.

hat das Unternehmen noch nicht die Anschrift Ihrerer Krankenkasse gefordert. ??


Gruß


Czauderna