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Rechtliche Grundlage für Beitragsrückzahlung?
Verfasst: 28.08.2009, 12:58
von Seta
Hallo alle zusammen!
Ich hoffe jmd kann mir weiter helfen: ich bin student. vor 1Jahr endete meine Familienversicherung und ich habe jetzt Probleme mit der Studentversicherung:
meine Versicherung hat sich zu meinem 26. Geb gemeldet und mir einen Antrag auf eine Studentenversicherung geschickt. Diesen habe ich sofot ausgefüllt und weggeschickt.
Daraufhin kam eine neues Schreiben mit der Rechnung für die monatlichen Beträge und einen Beitragsrückstand für das letzte Jahr - sprich also für 12 monate von meinem 25 Geb. bis zum 26. Geb an.
Ich habe bei meine SB angerufen und gefragt warum sie sich ein Jahr zeit gelassen und ich jetzt diesen Beitragsrückstand zahlen muss. Sie meinte dass mein Fall rückwirkend aufgefallen sei, aber sie den Beitragsrückstand verlangen könne.
Aber hat da nicht die GKV zu lange geschlafen?....gibt es da eine gesetzliche Grundlage,auf grund derer sie das Geld jetzt von mir verlangen können?
Hat die studentenversicherung da keine Teilschuld, weil sie nicht rechtzeitig reagiert hat?
Schließlich habe sie sich ja so lange zeit. Der Betrag wäre ja nicht entstanden, wenn sie mich gleich nach meinem 25.Geb angeschrieben hätten und ich von diesem Zeitpunkt meine Beiträge in die Studtenversicherung gezahlt hätte.
Hoffe ich konnte mein Anliegen einigermaßen klar ausdrücken.
Danke schon mal!
[/b]
Verfasst: 28.08.2009, 13:16
von Czauderna
Hallo,
klar, die Kasse hätte normalerweise früher feststellen müssen dass die Familienversicvherung endet und damit die studentische Pflichtversicherung beginnt.
Das ist aber kein Grund deshlab auf die Beitragsnachforderung (nicht Beitragsrückzahlung) zu verzichten. Die Beiträge sind nicht verjährt.
Die zahlungspflicht besteht.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 28.08.2009, 13:52
von Seta
Danke für die schnelle Antwort!
Ja bzgl der Verjährung stimme ich völlig zu. Viel zu früh für eine Verjährung.
War mir nur nicht sicher, ob dieses verspätete Vorgehen rechtlich möglich und damit meine Zahlungspflicht begründet ist.
Habe mir wohl ein Entgegenkommen der Versicherung erhofft, der über eine Ratenzahlung hinausgeht. Eine Ermäßigung der Beitragsnachforderung ist wohl nicht möglich, oder?
Verfasst: 28.08.2009, 14:22
von Czauderna
Hallo,
nein, glaube ich nicht, zumal es sich bei den Studentenbeiträgen um die niedrigstens überhaupt handelt.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 28.08.2009, 14:52
von Seta
Ja das glaube ich aus. Zumal die SB auch etwas von den niedrigsten Beträgen erwähnt hat....
Ich verstehe ja die Situation der GKV, vor allem jetzt wo es überall an geld fehlt.
Nur kann ich nicht nach vollziehen, dass denen ein derartiger Fehler unterläuft-ohne jegliche Konsequenzen. Auf dieses Argument hin, fragte mich die SB, ob mir noch keine Fehler unterlaufen sind....
Aber mal ehrlich, die Leute werden doch dafür bezahlt-da ist doch wohl nicht zuviel verlangt, dass sie ihre Arbeit ordentlich erfüllen?!
Deswegen habe ich auch Rechere betrieben, sogar die Satzung meiner GKV gelesen, bin aber leider nicht fündig geworden:
Auf welche gesetzlichen Grundlage - viell SGB V- bezieht sich die SB wohl?
Es muss doch irgendwo nachzulesen sein, dass eine rückwirkende Erhebung von Beiträgen möglich ist....??
Verfasst: 28.08.2009, 15:44
von Gast
ich weiß ja nicht wie deine Uni das handhabt. aber meine hat uns bei Studiumbeginn eine Mappe ausgehändigt, in der direkt drin steht, dass man sich ab dem 25. Lebensjahr selbst versichern muss und sich bereits davor mit der Krankenkasse in Verbindung setzen soll. Denn Studenten hätte nicht nur Rechte, sondern eben auch Pflichten. und selbst wenn du es nicht wusstest, Unwissenheit schützt nicht vor Beitragsnachzahlungen. oder willst du mir erzählen, dass alle deine Studienkollegen die über 25 sind noch familienversichert sind? mir kann kein Student erzählen, dass er DAS nicht weiß. hättest dich ja selbst mal rühren können. oder hast du die ganze Zeit gedacht, die Krankenkasse rührt sich nicht, dann wird das schon okay sein?!
und auch wenn hier die Krankenkasse geschlafen hat, sind die Beiträge rückwirkend fällig.
nur ein Tipp am Rande. wenn du die Beiträge nicht zahlst, dann hat die Krankenkasse die Pflicht dies der Uni mitzuteilen, damit diese dich dann wegen Nichtzahlung von Beiträgen exmatrikulieren muss.
Verfasst: 28.08.2009, 16:45
von Seta
Ein netter Ton, den du da anschlägst....
Nein, so eine tolle Mappe-wie du- habe ich nicht bekommen....
Schon klar, dass Unwissenheit da auch nicht schützt-bestreite ich auch nicht. Ja ja, die Sache mit Pflichten kenne ich auch.
Ich hatte leider viele andere Dinge zu tun, als ständig an meine Versicherung zu denken & wann sie sich endlich bei mir melden wird. Es ist auch bei mir untergegangen-begründet durch die Annahme, dass sobald jmd Geld will, auch von alleine aktiv wird.
Danke für deinen Tip, ist mir auch bekannt.
Zur Klarstellung: ich zahle ja die Beiträge, ist auch meine Pflicht und nur so kann ja unser System funktionieren! Keine Sorge, krümel2007, ich gehöre nicht zu den Sozialschmarotzern.....
Ich wollte lediglich wissen, wo ich etwas über die Zahlung rückwirkender Beiträge lesen kann, um so herauszufinden, ob mir die GKV irgendwie entgegenkommen kann-eben außer Ratenzahlung: wie etwa eine Ermäßigung oder Aufschub.
Ist es so verwerflich nach einer gesetzlichen Grundlage zu fragen?
Ich finde nichts Schlimmes dabei, sich über das Schalfen meiner GKV aufzuregen.
Falls ich dich, krümel2007 (Mitarbeiter einer KK?), damit verägert haben sollte, dann tut es mir leid.
Verfasst: 28.08.2009, 18:22
von Gast
nee ich arbeite nicht bei einer Krankenkasse, ich sitze auf der anderen Seite. bin Personalsachbearbeiter und betreue bei uns die Studenten. du bist wenigstens zahlungswillig. die meisten meiner Betreuten meinen immer, dass die ganze Welt gegen sie sei, wenn die Krankenkasse mal was will. aber dann von Mama und Papa anrufen lassen und von nichts irgendeine Ahnung haben und sich um nichts kümmern müssen. aber scheinbar bist du eher von der anderen Sorte, die mir eher selten unter die Nase kommt.
was die Entrichtung der Beiträge angeht, müsste dir die Krankenkasse noch nicht einmal Ratenzahlung anbieten, oder Stundung. die Beiträge sind i.d.R. sofort fällig.
Ggf. kann das in der Satzung deiner Krankenkasse stehen.
§ 25 SGB IV Verjährung
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
Verfasst: 28.08.2009, 18:49
von Seta
Ah ja, also einer von der Studentenseite
! (Sympathie steigt
)
Meine Eltern würde ich nie vorschicken, um was zu klären; schließlich ist man als Student alt genung, um sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern! Wie soll man denn sonst später auf eigenen Beinen stehen? Mit 36 Jahren die Eltern immer noch vorschicken? Aber solche "unfähigen/faulen/schüchternen Stundenten" wird es wohl immer geben!
Meine Zahlungswilligkeit ist auf jedenfall da-keine Frage!
Sicherlich hätte ich auch etwas aktiver sein können, aber wie gesagt, irgendwie ist es auch bei mir untergegangen. Zudem wurde ich von anderen Seiten, die bei Änderungen oder Zahlungen, auch unverzüglich-teilweise viel zu früh- angeschrieben!
Mich hat die Sache nur aufgeregt, dass ich jetzt diesen riesen Betrag zahlen muss-obwohl er bei rechtzeitiger Information, vermeidbar gewesen wäre.
Schließlich ist es jetzt mein Problem diesen Betrag aufzubringen. Da wäre ein Aufschub schon toll gewesen-viell bis etwas mehr Geld auf´m Konto wäre.
Aber es dient ja unserem Sozialsystem und wenn nur Ratenzahlung möglich ist, dann halt eben so. Wollte nur mal nachlesen, was bzgl Rechtgrundlage und Entgegenkommen möglich wäre.
Danke für die Info bzgl sofortiger Fälligkeit....dies war mir wirklich neu. Habe gedacht, dass wäre nur eine Standardfloskel....dann ist es ja noch ein gutes Entgegenkommen meiner Versicherung!
Schönes We dir, krümel2007!
Verfasst: 28.08.2009, 19:04
von Gast
Seta hat geschrieben:Meine Eltern würde ich nie vorschicken, um was zu klären; schließlich ist man als Student alt genung, um sich um eigene Angelegenheiten zu kümmern! Wie soll man denn sonst später auf eigenen Beinen stehen? Mit 36 Jahren die Eltern immer noch vorschicken?
VORBILDLICH. Da könnten sich hier bei mir ein paar Studenten eine Scheibe abschneiden.
Wenn du dich bei der Krankenkasse zahlungswillig zeigst, dann versuche zu verhandeln, dass du keine Zinsen zahlen musst. Da kannst du dann auch anbringen, dass die Krankenkasse ja erst verspätet reagiert hat und es nur bedingt dein Verschulden ist.
Verfasst: 28.08.2009, 19:25
von Hucky
Ach krümel2007, du sprichst mir aus der Seele. Als ich meinen Kollegen erzählt habe, dass für unsere Studenten immer Mama, Papa oder sogar die Oma anruft, waren die total entsetzt. Da fragt man sicher immer, wann die mal erwachsen werden wollen und mal Verantwortung übernehmen wollen. Das geht bis zum Alter von 40 Jahren. Ohne Worte.
Nun zum Fall:
Die KK stellt auch, wenn etwas stark verzögert, das Ende der FAMI fest und verlangt rückwirkend Beiträge. Das darf Sie, da jetzt erst die KVdS festgestelt wurde. Verjährung der Beiträge wurde ja auch schon angesprochen. Eine Reduzierung ist nicht möglich. Wir sind ja nicht auf dem Basar.
"Aber mal ehrlich, die Leute werden doch dafür bezahlt-da ist doch wohl nicht zuviel verlangt, dass sie ihre Arbeit ordentlich erfüllen?! "
So ein Spruch kann nur jemand ablassen, der noch nicht wirklich im Berufsleben steht.
Ansonsten wurde hier ja schon alles gesagt.
VG
Hucky
Verfasst: 28.08.2009, 19:37
von Seta
Danke für die Blumen....
das denke ich mir auch manchmal, wenn ich andere Studenten reden höre.....
Ich habe bereits das Argument meines bedingten Verschuldens gebracht, aber meine SB ist nicht näher darauf eingegangen....
Auch habe ich betont, dass ich zahlungswillig sei-werde aber nochmal meine Zahlungswilligkeit zeigen (schließlich ist es mir auch peinlich Schulden bei meiner Versicherung zu haben-muss ja ned sein)
Wir haben jetzt vereinbart, dass ich sie nächste Woche nochmal kontaktiere und wir abschließend meinen Fall klären....
Ich verstehe ja meine SB-sie macht ja auch nur ihren Job, nach ihren Vorgaben & Richtlinien. Aber vielleicht ist sie nä Woche besonders gut gelaunt und wir finden für beide Seiten eine gute Lösung!
Vielen Dank für die Tipps!
Verfasst: 28.08.2009, 19:49
von Gast
Hucky hat geschrieben:Ach krümel2007, du sprichst mir aus der Seele. Als ich meinen Kollegen erzählt habe, dass für unsere Studenten immer Mama, Papa oder sogar die Oma anruft, waren die total entsetzt. Da fragt man sicher immer, wann die mal erwachsen werden wollen und mal Verantwortung übernehmen wollen. Das geht bis zum Alter von 40 Jahren. Ohne Worte.
du wirst lachen, ich hatte neulich einen Student, der von der KK ein Schreiben bekommen hat, dass er wegen Überschreiten des 30. Lebensjahr aus der KVdS fällt. er hat mir es unter die Nase gehalten und mich gebeten die Beitrittserklärung zur Freiwilligen Weiterversicherung auszufüllen und die Beiträge für ihn zu zahlen. er wäre ja Student und der Arbeitgeber müsse dafür aufkommen. ich kann da nur mit dem Kopf schütteln
Verfasst: 28.08.2009, 19:56
von Seta
@Hucky
ich hatte auch nicht das Gefühl auf einem Basar zu sein....mir ist schon bewusst, dass ich mich in der Realität befinde. Ach übrigens, auch in der Realität ist es erlaubt zu fragen! Dafür ist ja ein Forum da!
"Aber mal ehrlich, die Leute werden doch dafür bezahlt-da ist doch wohl nicht zuviel verlangt, dass sie ihre Arbeit ordentlich erfüllen?! "
So ein Spruch kann nur jemand ablassen, der noch nicht wirklich im Berufsleben steht.
Natürlich stehe ich-als Student- noch nicht im wirklichen Berufsleben.
Aber ich habe in meinem Umfeld genug Leute, die bereits seit Jahren arbeiten....somit ist dieser Bereich nicht ganz fremd für mich.
Ist es so abwägig zu verlangen, dass Leute gegen Bezahlung ihre Arbeit ordentlich erfüllen? Geld gegen Leistung?! Wohl nicht dein Motto??
Andere Arbeitseinstellung-ruhig & locker, Bezahlung auch bei 70 % Leistung?!
Sorry, dann kenne ich mich in der harten, anstrengenden& anspruchsvollen Arbeitswelt wohl nicht aus!
Verfasst: 29.08.2009, 10:54
von Hucky
Hallo Seta,
nein meine Arbeitseinstellung ist nicht 70% und volle Bezahlung. Da wäre ich wohl nicht mehr bei meiner KK beschäftigt. Und Geld gegen Leistung. Das Gesundheitswesen tritt zwar als Dienstleistung am Markt auf und damit irgendwo auch die KKs. Aber jede KK ist auch eine Behörde und daher nur bedingt mit einem Physiotherapeut, Friseur, .. vergleichbar. Selbstverständlich darf der Service auch bei Behörde nicht auf Strecke bleiben.
Ich denke wir sind uns einig, dass jede Branche Ihre spezifischen Herausforderungen hat. So sind auch die Art der Fehler und die Wahrscheinlichkeit, dass diese auftreten von der Branche abhängig.
Ich denke man muss noch nicht einmal den Alltag eines AN kennen um wenigstens etwas Verständnis aufzubringen. Ein wenig gesunder Menschenverstand ist ausreichend. Und den hast du ja.
Ich weiß natürlich nicht, ob du als Werkstudent tätig bist. Aber auch ein Studentenleben hat seine Tücken und ist hart. Organisation der Finanzen, Studium, Lerngruppen, Freizeit usw. . Und es läuft nicht immer alles richtig, weil man sich falsch entschieden hat bzw. einfach mal im Stress des Alltags den Überblick verloren hat. Da kennst du Dich auf jeden Fall aus.
VG
Hucky