Liebes Forum,
ich stecke in folgender Situation und benötige dringenden Rat.
Ich bin freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit dem Status (bis Mitte August) als Selbstständige mit Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit – mein Beitrag pro Monat an die GKK betrug ca. 204,75. Der Gründungszuschuss ist Mitte August abgelaufen und nun muß ich der Krankenkasse bis Anfang September eine neuen Antrag auf Beitragsbemessung stellen. Da ich in den vergangenen Monaten nur einen Projektauftrag hatte und die meisten meiner Kunden Kurzarbeit angemeldet haben, arbeite ich so gut wie gar nicht mehr und verdiene dementsprechend auch nichts.
Jetzt ist meine Frage ist es möglich bei der Krankenkasse einen Antrag auf den Status ‚Sonstige freiwillige Versicherte‘ zu stellen, d.h. ‚Nicht hauptberuflich‘ erwerbstätig für ca. 134 Euro Beitrag im Monat. Die 320 Euro, die ich ansonsten zahlen müßte sind für mich derzeit nicht zu meistern.
Und nun einige Fragen:
Was bedeutet dieses für meine selbständige Tätigkeit, muss ich mein Gewerbe abmelden? Oder kann ich arbeiten vor der GKK bis max. 15 h die Woche bz. Bis zu max. 840 Euro im Monat.
Wie argumentiere ich, dass ich statt dem Status hauptberuflich selbständig zu ‚sonstige freiwillige Versicherte‘ wechseln (d.h. nicht hauptberuflich erwerbstätig) will? Ich habe ein Kind, um das ich mich wirklich auch hauptsächlich kümmere.
Und sollte ich die Krankenkasse am besten persönlich anrufen oder nur Antrag stellen oder Antrag plus persönlichen Brief wo ich meine Argumentation aufführe?
Herzlichen Dank schonmal für Antworten.
jojo
Neue Beitragsbemessung nach Gründungszuschuss
Moderator: Czauderna
Hallo,
nun, grundsätzlich langt eine schriftliche Erklärung gegenüber der Kasse.
Bestätigung der Abmeldung des Gewerbes wird aber von den meisten Kassen verlangt wenn zuvor ein Gewerbe angmeldet war.
Wenn die Kasse die Auffassung teilt das keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegt wird sie die entsprechende Umstellung vornehmen.
Sie können aber davon ausgehen dass die Kasse zur gegebenen zeit den einkommensteuerbescheid haben will um das mit den Einnahmen als Selbständiger zu überprüfen.
Gruß
Czauderna
nun, grundsätzlich langt eine schriftliche Erklärung gegenüber der Kasse.
Bestätigung der Abmeldung des Gewerbes wird aber von den meisten Kassen verlangt wenn zuvor ein Gewerbe angmeldet war.
Wenn die Kasse die Auffassung teilt das keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegt wird sie die entsprechende Umstellung vornehmen.
Sie können aber davon ausgehen dass die Kasse zur gegebenen zeit den einkommensteuerbescheid haben will um das mit den Einnahmen als Selbständiger zu überprüfen.
Gruß
Czauderna