Familienversicherung und Abfindungszahlung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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ComAb
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Familienversicherung und Abfindungszahlung

Beitrag von ComAb » 27.08.2009, 22:51

Hallo, wer kann mir helfen?
Ich bin in der gesetzlichen KK freiwillig versichert. Meine Frau ist in der gesetzlichen KK pflichtversichert. Sie verliert zum 31.12.2009 ihrem Job. Sie erhält am 15.1.2010 einen 5stelligen Abfindungsbetrag. Sie meldet sich nicht "arbeitslos".

Meine Fragen:

1.Ab welchem genauen Zeitpunkt kann sie bei mir familienversichert werden?

2.Wird der Abfindungsbetrag in irgendeiner Weise angerechnet?

3. Wenn Sie einen 400€-Job ausübt, kann Sie dann zusätzliche Kapitaleinkünfte haben, die dann ev. durch einen Sparerfreibtrag wieder auf 0€ gedrückt werden?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.08.2009, 08:08

Hallo,
wenn die Abfindung als Einmalbetrag ausgezahlt wird zählt diese nicht anrechnungsfähigen Einkommen für die Familienversicherung, d.h. von daher könnte die Ehefrau ab 01.01.2010 in die Familienversicherung.

Zu 2. nein - Mehr als 400,00 € (geringfügige Tätigkeit) geht
nicht und im Gegensatz zur steuerlichen Behandlung gibt es bei der
Krankenkasse keinen Sparerfreibetrag.

Gruß

Czauderna

ComAb
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Beitrag von ComAb » 28.08.2009, 14:41

Hallo,
danke für die Antwort.
Das bedeutet also, wenn meine Frau zusätzlich zum 400€-Job noch zB. 5€ Zinsen auf ihr Sparbuch bekommt, war es das mit der Familienversicherung.
Ich habe mal gehört, das eine Werbungskostenpauschale die Einkünfte aus Kapitalvermögen mindert, auch bei der Feststellung des Gesamteinkommens bei der Familienversicherung. Ist das so richtig? Wenn JA, wie hoch ist diese Pauschale?
mfg
ComAb

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.08.2009, 09:36

Hallo,

ja, das könnte es bedeuten, allerdings ist das eher Theorie.
Grundsätzlich aber wirken sich 12,00 € Zinsen jährlich mit 1.00€ mtl.
auf die Einnahmen aus.
Freibeträge welche bei der Beurteilung der Familienversicherung angerechnet werden haben nichts mit der Beitragsberechnung zu tun.

Zusammengefasst - die "Brutto"-Einnahmen aus dem Steuerbescheid -
siehe unsere Kapitalerträge werden genommen, unabhängig von der
steuerlichen Bewertung.

Gruß

Czauderna

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