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Mitarbeiter meiner Krankenkasse ( BKK Remscheid ) plaudert !

Verfasst: 26.08.2009, 23:14
von Patient007
Hallo !

Ich habe leider festgestellt, dass ein Mitarbeiter meiner o.g. Krankenkasse Hochsensible Daten über mich an Dritte weitergibt ( z.B. Wann ich beim welchen Arzt war, welches Medikament oder welche Medikamente ich bei der Apotheke eingelöst habe ).

Die unbeteiligte Person, die die Informationen über mich erhält ( garantiert mindestens eine Person ) erfährt dies schon meistens einen Tag nach dem Arztbesuch oder Rezepteinlösung !!!

Da bleibt mir echt die Spucke weg !!! Hir werden meine Grundrechte mit den Füßen getreten !

Was kann ich dagegen tun ? Strafanzeige/Strafantrag gegen unbekannt stellen ? Oder am besten erstmal zur Remscheider Geschäftsstelle gehen ?

So viele Mitarbeiter der Krankenkasse können doch nicht auf meine Daten zugreifen, oder ? ICh bin echt auf 180 !!!

Verfasst: 27.08.2009, 07:22
von Platon67
... die alles entscheidende Frage wird sein -> wer ist die 3. Person und ist diese tatsächlich so unberteiligt wie sie beschreiben.....Vielleicht teilen Sie uns dass noch mit und dann kann das besser beurteilt werden.....

Darüber hinaus deutet Ihre Schilderung darauf hin, das die Weitergabe der Daten wohl eher nicht von Ihrer Krankenkasse erfolgt ist. Zum einen wissen die Krankenkassen in der Regel gar nicht wann und bei welchem Arzt sie in Behandlung waren, da die Abrechnungsdaten nur auf Anforderung und im EInzelfall von der Abrechnungsstelle der Ärzte an die KK weitergegeben werden--> das dauert Monate !! Auch über die Verordnung von Medikamenten hat die Krankenkasse erst Wochen später Kenntnis, nämlich erst dann, wenn die Apotheken die Rezepte tatsächlich abgerechnet haben und das erfolgt í. d. r. als Sammelrechnung einmal im Monat.....

Bitte verstehen Sie das nicht falsch - ich möchte hier nicht die KK in Schutz nehmen - aber bei solchen Vorwürfen sollte man sich doch sehr sicher sein.....

Was zu tun wäre haben sie ja selbst schon beschrieben.....welchen Weg sie wählen wollen hängt davon ab, wie sicher Sie sich Ihrer Sache sind und wie weit sie das treiben wollen. Die Konsequenzen für den Sachbearbeiter aus der KK aus einer entsprechenden Verfehlung ergeben sich dann aus §§ 85ff SGB X.....

Bevor ich persönlich eine Strafanzeige stellen würde, würde ich mich aber tatsächlich zunächst an die Geschäftsführung wenden. Eben auch deshalb um falschen Verdächtigungen zu vermeiden und um rauszufinden, ob das Datenloch tatsächlich bei der KK oder vielleicht an anderer Stelle zu suchen wäre. In der Regel gibt es bei den KK auch Datenschutzbeauftragte, den sie sich zum Verbündeten machen können, wenn das Datenloch evtl. woanders zu suchen ist. Diesen Herrn oder Dame würde ich bei diesem Gespräch dabei haben wollen.....

Ich hoffe das hilft weiter... !

Verfasst: 27.08.2009, 08:34
von ippuj
Hallo,

wenn die Informationen so schnell weitergehen, würde ich aus den bereits genannten Gründen eher auf jemanden aus der Arztpraxis tippen. :shock:

MfG Ippuj

Verfasst: 27.08.2009, 14:23
von Patient007
Danke for die ausführlichen und kompetenten Antworten !

Also die 3.Person ist ein flüchtiges Bekannter, der sich ab und zu mal bei einem oder 2 Bier verplappert hat. Und diese Person arbeitet als Politesse !

Vor allem weiß der Typ genau, was ich wann in welcher Menge verschreiben bekommen habe ( Nach Einlösung des Kassenrezepts ). Obwohl es sich überwiegend meistens um verschiedene Ärzte und um verschiedene Apotheken handelt !

Diese ganzen hochsensiblen Daten kann doch höchtens ein Sachbearbeiter
der Krankenkasse in solcher Genauigkeit wiedergeben. Und es stimmt alles haargenau !

Die Krankenkasse werde ich natürlich wechseln, aber woher soll dieses A seinen Job verlieren !

Verfasst: 27.08.2009, 15:10
von Czauderna
Hallo,

so wie geschildert kann es ein Kassenmitarbeiter nicht sein !!

Der Kassenmitarbeiter hat einen festumrissenen Arbeitsplatz und damit übt er eine ganz bestimmte Tätigkeit aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er zwar Zugriff auf Versicherten-Daten aber beispielsweise auf die Daten von Rezepten oder Verordnungen nur dann wenn es sein Arbeitsauftrag
erfordert und das ist bei Mitarbeitern vor Ort eben nicht der Fall.

Den "gläsernen Patienten" gibt es (Gott sei dank) eben (noch) nicht.

Wie auch bereits hier geschrieben stehen die Daten, beispielsweise eines Arztbesuches erst dann der Kasse insgesamt erst nach der Abrechnung
der dazugehörigen Leistung zur Verfügung - da vergehen z.T. mehrere Monate bevor solche Daten bei der Kasse landen.

Es ist nahezu ausgeschlossen dass ein Kássenmitarbeiter in einem solch kurzen Zeitraum überhaupt an solche Daten gelangen kann.

Auch für Kassenmitarbeiter gilt im übriogen die absolute Schweigepflicht
und wenn diese gebrochen wird dann hat das sofortige und schwerwiegende Konsequenzen für den "Plauderer".

Gruß

Czauderna

Verfasst: 27.08.2009, 18:57
von Hucky
Hallo,

ich sehe auch wie die beiden.

Es ist völlig ausgeschlossen, dass ein KK-MA so schnell an diese Daten kommt. Das dauert wirklich relativ lange und nicht jeder MA ist Zugriff auf diese Daten, wenn sie der KK zur Verfügung gestellt werden.

Ich vermute eher die undichte Stelle in der Praxis. Kannst nur hoffen, dass sich die 3. Person noch umfangreich verplappert.

VG
Hucky

Verfasst: 10.12.2009, 20:52
von Bully
Auch für Kassenmitarbeiter gilt im übriogen die absolute Schweigepflicht
und wenn diese gebrochen wird dann hat das sofortige und schwerwiegende Konsequenzen für den "Plauderer".


Hallo,

die Konsequenzen, würden mich doch mal sehr interessieren.

entschuldigt meine Frage, ich bin durch zufall auf dieses höchst interessante
Forum gelandet, bin im sozialversicherungsbereich nicht zu Hause
durfte aber das Geschäftsgebahren einer GKV sehr genießen.

z.b. führte ich ein Gespräch mit meiner Kasse in deren Geschäftsräumen,
bei der Terminierung bat ich um ein Gesprächsprotokoll, es kam auch extra ein 2 Mitarbeiter zu dem Gespräch und führte Protokoll, unter anderem ging es in dem Gespräch um die Handhabung von Datenschutz nur am Ende des Gespräches wurde mir die Aushändigung verweigert.
Danke für Eure Antworten

viele Grüße Bully

Verfasst: 11.12.2009, 11:48
von Hoschi
ein Protokoll über die Handhabung von Datenschutz?? Was war denn dein genaues Anliegen bzw. der zu diskutierende Vorgang? und was sollte dabei protokolliert werden? quasi ein Mitschnitt des Gesprächs?

Verfasst: 14.12.2009, 12:10
von Bully
Hallo,

Genau ein Mitschnitt des Gespräches, welches am Ende von beiden Seiten unterzeichnet wird.
Inhalt des Gespräches war die Handhabung der Persönlichen Daten.

mal eine allgemeine Frage ?

Akteninhalt bedeutet gleich PC-Inhalt
oder stehen im PC nur meine pers. Daten




Gruß Bully

Verfasst: 14.12.2009, 13:19
von Czauderna
Hallo,
wenn auf deinen Wunsch hin ein Gesprächsprotokoll verfasst wurde, egal welchen Inhalts, dann muss man dir auch eine Kopie dieses Protokolls
aushändigen - ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 14.12.2009, 15:18
von Hoschi
Ich denke, dass das bei allen Kassen ähnlich gehandhabt wird:

Im PC stehen deine persönlichen Daten, sowie Leistungsfälle, Versicherungszeiten und dein der Beitragsberechnung zu Grunde liegendes Einkommen.

Eine Akte wird dann geführt, wenn zusätzlich Unterlagen von extern angefordert oder bearbeitet werden (mir fällt hierbei spontan Akten bei Krankengeld oder aber auch im Forderungs-/Vollstreckungsbereich ein)

Wenn das Protokoll jetzt keine Geschäftsinternas enthielt, ist mir es ebenfalls schleierhaft, weshalb du keine Kopie davon erhalten hast.

Verfasst: 26.11.2010, 18:13
von mister t
Czauderna hat geschrieben:Hallo,

so wie geschildert kann es ein Kassenmitarbeiter nicht sein !!

Der Kassenmitarbeiter hat einen festumrissenen Arbeitsplatz und damit übt er eine ganz bestimmte Tätigkeit aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er zwar Zugriff auf Versicherten-Daten aber beispielsweise auf die Daten von Rezepten oder Verordnungen nur dann wenn es sein Arbeitsauftrag
erfordert und das ist bei Mitarbeitern vor Ort eben nicht der Fall.

Den "gläsernen Patienten" gibt es (Gott sei dank) eben (noch) nicht.

Wie auch bereits hier geschrieben stehen die Daten, beispielsweise eines Arztbesuches erst dann der Kasse insgesamt erst nach der Abrechnung
der dazugehörigen Leistung zur Verfügung - da vergehen z.T. mehrere Monate bevor solche Daten bei der Kasse landen.

Es ist nahezu ausgeschlossen dass ein Kássenmitarbeiter in einem solch kurzen Zeitraum überhaupt an solche Daten gelangen kann.

Auch für Kassenmitarbeiter gilt im übriogen die absolute Schweigepflicht
und wenn diese gebrochen wird dann hat das sofortige und schwerwiegende Konsequenzen für den "Plauderer".

Gruß

Czauderna
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Da muß ich widersprechen,ich war Ende April 2 Tage im Krankenhaus
und für 1 Woche krank geschrieben.
Nach 3 wochen bekam ich eine Mitteilung von der Kk ,Abteilung Krankengeld,mich zu melden.
Ich rief an was das soll,ich wäre nicht mehr krank und der Mitarbeiter
sagte mit dieser Diagnose ist man normalerweile länger krank und nebebei erwähnte er noch den genauen Betrag,den der Aufenthalt gekostet hat! :?:

Da

Verfasst: 26.11.2010, 19:01
von GerneKrankenVersichert
Bei einem stationären Aufenthalt und einer Krankschreibung ist das etwas anderes. Die AU-Bescheinigung geht ja an die Krankenkasse und für die stationäre Behandlung wird vom Krankenhaus ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Czauderna meinte die Abrechnung der ambulanten ärztlichen Leistungen, die über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt.