Elternzeit - welchen Status hat meine Angestellte ?
Verfasst: 26.08.2009, 18:22
Hallo,
ich bin Unternehmer und habe am 01.04.2008 eine frisch gebackene Mutti als Mitarbeiterin angestellt, deren Mutterschutz am 31.03.2008 zu Ende war.
Ich hatte diese Arbeitnehmerin schon länger auf Grund ihrer Fähigkeiten "im Auge" und war froh,
das ich Sie für meinen Betrieb gewinnen konnte.
Die Arbeitnehmerin wollte sich vorerst um den Nachwuchs kümmern und zu Hause bleiben, bis das Kind 1,5 Jahre alt ist und in eine Kindereinrichtung gehen kann, was ich auch vernünftig finde.
So haben wir vereinbart, daß sie vorerst in Elternzeit geht und sich während dieser für eventuelle Teilzeittätigkeit bereit hält.
Nach ausgiebigem Studium des Elternzeitgesetzes habe ich festgelegt, auf die 7-wöchige Frist der Beantragung zu verzichten, da diese nur den Arbeitgeber vor Überraschungen schützen soll und sie sofort in die Elternzeit gehen lassen. Außerdem wäre sie beitragsfrei versichert.
Beginn der Anstellung: 01.04.2008
Beginn der Elternzeit: 01.04.2008
Da diese Konstellation etwas ungewöhnlich ist, rief ich zur Sicherheit bei der zukünftigen Krankenkasse an und erhielt als Auskunft, daß sie so einen Fall noch nicht hatten, es aber kein Problem sei und das ich für den Anstellungsmonat eventuell einen Null-Beitragsnachweis erstellen müßte.
Also habe ich die Arbeitnehmerin ab 01.04.2008 bei der Kasse telefonisch angemeldet und auf den anschließenden Datenerhebungsbogen noch mal groß handschriftlich vermerkt: " Arbeitnehmerin geht ab 01.04.2008 in Elternzeit !".
Dann erhielt ich eine Aufforderung zur maschinellen Anmeldung im SV-NET, von denen ich 2 erstellte, einmal mit Grund 10 " Beginn der Beschäftigung", einmal mit 52 " Elternzeitbeginn" zum selben Tag.
Gleichzeitig wurde die Arbeitnehmerin als neues Mitglied in der Krankenkasse begrüßt.
Im Juni 2008 fragte ich nochmals telefonisch nach, ob für diese Arbeitnehmerin so alles korrekt sei, was mir bestätigt wurde.
Jetzt, im Juli 2009, erhielt ich eine Aufforderung, die maschinelle Jahresmeldung noch nachzuholen, was mir nicht gelang, da beim Entgeltfeld eine Null unzulässig ist.
Also rief ich wieder bei der Krankenkasse an und erfuhr, daß ich ja gar nichts zu melden hätte, das Schreiben wäre nur ergangen, weil eine Kopie der Elternzeitvereinbarung benötigt wird.
Nachdem ich diese zugefaxt hatte, erhielt ich heute im August 2009 einen Anruf von der Krankenkasse, daß das so alles nicht geht und die Arbeitnehmerin rückwirkend für sämtliche Monate Beiträge als freiwillig Versicherte zu zahlen habe.
Auf meine Frage nach dem Gesetzestext wurde mir erörtert, das dies nur "sinngemäß" aus der Sozialgesetzgebung hervorgehe.
In meinen Augen hat sich die Arbeitnehmerin ab 01.04.2008 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befunden, es existiert ein Arbeitsvertrag und für mich die Verpflichtung der Unkündbarkeit und Weiterbeschäftigung nach Ende der Elternzeit, mit entsprechenden Vollbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse.
Kennt sich hier wer aus, vielen Dank im Voraus.
ich bin Unternehmer und habe am 01.04.2008 eine frisch gebackene Mutti als Mitarbeiterin angestellt, deren Mutterschutz am 31.03.2008 zu Ende war.
Ich hatte diese Arbeitnehmerin schon länger auf Grund ihrer Fähigkeiten "im Auge" und war froh,
das ich Sie für meinen Betrieb gewinnen konnte.
Die Arbeitnehmerin wollte sich vorerst um den Nachwuchs kümmern und zu Hause bleiben, bis das Kind 1,5 Jahre alt ist und in eine Kindereinrichtung gehen kann, was ich auch vernünftig finde.
So haben wir vereinbart, daß sie vorerst in Elternzeit geht und sich während dieser für eventuelle Teilzeittätigkeit bereit hält.
Nach ausgiebigem Studium des Elternzeitgesetzes habe ich festgelegt, auf die 7-wöchige Frist der Beantragung zu verzichten, da diese nur den Arbeitgeber vor Überraschungen schützen soll und sie sofort in die Elternzeit gehen lassen. Außerdem wäre sie beitragsfrei versichert.
Beginn der Anstellung: 01.04.2008
Beginn der Elternzeit: 01.04.2008
Da diese Konstellation etwas ungewöhnlich ist, rief ich zur Sicherheit bei der zukünftigen Krankenkasse an und erhielt als Auskunft, daß sie so einen Fall noch nicht hatten, es aber kein Problem sei und das ich für den Anstellungsmonat eventuell einen Null-Beitragsnachweis erstellen müßte.
Also habe ich die Arbeitnehmerin ab 01.04.2008 bei der Kasse telefonisch angemeldet und auf den anschließenden Datenerhebungsbogen noch mal groß handschriftlich vermerkt: " Arbeitnehmerin geht ab 01.04.2008 in Elternzeit !".
Dann erhielt ich eine Aufforderung zur maschinellen Anmeldung im SV-NET, von denen ich 2 erstellte, einmal mit Grund 10 " Beginn der Beschäftigung", einmal mit 52 " Elternzeitbeginn" zum selben Tag.
Gleichzeitig wurde die Arbeitnehmerin als neues Mitglied in der Krankenkasse begrüßt.
Im Juni 2008 fragte ich nochmals telefonisch nach, ob für diese Arbeitnehmerin so alles korrekt sei, was mir bestätigt wurde.
Jetzt, im Juli 2009, erhielt ich eine Aufforderung, die maschinelle Jahresmeldung noch nachzuholen, was mir nicht gelang, da beim Entgeltfeld eine Null unzulässig ist.
Also rief ich wieder bei der Krankenkasse an und erfuhr, daß ich ja gar nichts zu melden hätte, das Schreiben wäre nur ergangen, weil eine Kopie der Elternzeitvereinbarung benötigt wird.
Nachdem ich diese zugefaxt hatte, erhielt ich heute im August 2009 einen Anruf von der Krankenkasse, daß das so alles nicht geht und die Arbeitnehmerin rückwirkend für sämtliche Monate Beiträge als freiwillig Versicherte zu zahlen habe.
Auf meine Frage nach dem Gesetzestext wurde mir erörtert, das dies nur "sinngemäß" aus der Sozialgesetzgebung hervorgehe.
In meinen Augen hat sich die Arbeitnehmerin ab 01.04.2008 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befunden, es existiert ein Arbeitsvertrag und für mich die Verpflichtung der Unkündbarkeit und Weiterbeschäftigung nach Ende der Elternzeit, mit entsprechenden Vollbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse.
Kennt sich hier wer aus, vielen Dank im Voraus.