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Mal wieder: Familienvers. bei nebenber. selbst. Tätigkeit

Verfasst: 22.08.2009, 11:19
von Promovierende
Liebes Expertenteam,

ich habe ein paar Fragen zur Familienversicherung bei nebenberuflicher Selbständigkeit. :shock:

Zunächst zu meiner Situation:

Mein Mann ist als Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse (AOK).
Ich arbeite hauptberuflich an meiner Promotion und bin bislang bei ihm familienversichert.

Vor drei Jahren habe ich eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit aufgenommen. Zeitlich beansprucht mich die Tätigkeit etwa fünf bis zehn Stunden pro Woche.

Mein Einkommen war in den ersten beiden Jahren (2006 und 2007) deutlich negativ. Den ersten Steuerbescheid habe ich vor einem halben Jahr bekommen, der zweite und der dritte (für 2008) stehen noch aus. Den Steuerbescheid haben wir noch nicht an die AOK geschickt; die gewerbliche Tätigkeit ist dort auch noch nicht angezeigt... :oops:

Im letzten Jahr habe ich von Januar bis November insgesamt einen Geweinn von 650 Euro, also etwa 60 Euro je Monat erzielt. Im Dezember hatte ich dann mehrere Aufträge, habe insgesamt im Monat etwa 60 Stunden gearbeitet. Zudem hat mein Steuerberater im Dezember Ansparrücklagen aufgelöst. Insgesamt habe ich damit etwa 30.000 Euro (!) Gewinn im Dezember erzielt (Steuerbescheid steht, wie gesagt, noch aus).

Das Einkommen meines Mannes betrug im letzten Jahr etwa 60.000 Euro brutto (abzüglich etwa 15.000 Euro Werbekosten).

In diesem Jahr habe ich (schwangerschaftsbedingt) meine Tätigkeit seit Februar noch weiter reduziert auf etwa fünf Stunde alle 14 Tage. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass in diesem Jahr wieder ein Verlust zu Buche schlagen wird.

Im August haben wir nun Nachwuchs bekommen. Ich beabsichtige, Elterngeld zu beantragen.

Nun meine Fragen :?: :?: :?: :

I.
1) Kann ich trotz des hohen Gewinnes im Dezember 2008 durchgängig familienversichert bleiben?

2) Falls nein:
a) Für welchen Zeitraum besteht dann keine Familienversicherung?
b) Werde ich dann automatisch freiwillig versichert?
c) Welche Beiträge sind (grds.) dann zu entrichten? 14,9% zzgl. Pflegevers.? Oder Mindestbeitragssatz? In welcher Höhe?
d) Beginnt dann die Familienversicherung ab 01/2009 wieder? Oder erst mit Erhalt des Steuerbescheides für 2009?

II.
1) Wenn ich Elternzeit nehme und Elterngeld erhalte, kann ich dann zugleich familienversichert sein, wenn das Elterngeld etwa 1500 Euro / Monat ausmacht?

2) Wie ist dies, wenn das Elterngeld 300 Euro / Monat (Mindestsatz) ausmacht?

III.
1) Wenn ich nach der Elternzeit das Gewerbe im ursprünglichen Umfang (5 bis 10 Stunden je Woche) wieder aufnehme, habe ich dann Anspruch auf Familienversicherung, sofern der durchschnittliche monatliche Gewinn weiterhin unter 360 Euro liegt?

2) Wäre es in diesem Falle schädlich bzgl. der Familienversicherung, wenn ich mein Promotionsvorhaben zunächst "auf Eis " legen würde und mich hauptberuflich um Kind und Haushalt kümmerte?

So, im voraus schon mal vielen, vielen Dank für die Mühe! :P

Beste Grüße
Ute

Verfasst: 22.08.2009, 14:52
von CiceroOWL
Guten Tag, ich würde den Steuerbescheid abwarten. Hauptberuflich selbst. bist du wenn du mehr als 18 Std in der Woche gewrrblich tätig bist, 3 Angestellte im Minijob hättest und mehr als 365 ,- € nach Steuern, im Monat aus dieser Tätigkeit erzielt hättest.
Insofern gibt es da für 20006 / 2007 noch kein Problem, da waren die Grenzen 345 und 355 €, meiner Meinung nach.

Verfasst: 22.08.2009, 18:23
von Promovierende
Danke für Deine Antwort, Cicero.
Sonst noch Meinungen?
:roll: