Darf BEK mir verbieten, mit der DRV Kontakt aufzunehmen?
Verfasst: 22.08.2009, 10:58
Ich bin seit einigen Monaten krank, habe auf Anraten meines Psychiaters einen stationären Reha-Antrag bei der DRV unter Angabe einer Wunschklinik gestellt.
Einige Tage nach Erhalt des DRV-Bewilligungsbescheids erhielt ich von der Krankenkasse ein Einwurfeinschreiben (!) mit folgendem Wortlaut: „Sie sind seit … arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld. … Es ist nicht als Dauerleistung angelegt. Dies gilt vor allem dann, wenn die Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist. In solchen Fällen bitten wir unsere Versicherten, innerhalb einer Frist von 10 Wochen Maßnahmen zur Rehabilitation beim Rentenversicherer zu beantragen. …. Nach unserer Kenntnis haben Sie bereits am … einen solchen Antrag gestellt. Daher erübrigt sich ein neuer Antrag. Vielmehr werten wir den … Antrag so, als seien Sie unserer Aufforderung nachgekommen. Dies hat folgende Gründe: Eventuell wird Ihnen rückwirkend eine Rente bewilligt. Sie haben dann einen Anspruch auf Rentennachzahlung. Für den Zeitraum des gezahlten Krankengeldes hat auch die Barmer einen entsprechenden Anspruch. Laut einer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts benötigen Sie jetzt unsere Zustimmung bei bestimmten Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Dies schränkt Ihr Recht ein, Art und Beginn der Rente zu bestimmen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sie haben vor, eine solche Erklärung abzugeben? Bitte wenden Sie sich vorher an uns, da Sie hierfür unsere Zustimmung benötigen. …. Bitte beachten Sie, dass Ihr Krankengeldanspruch ab … auch rückwirkend wegfallen kann, sofern Sie eine der o.a. Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger ohne unsere Zustimmung abgeben.“
Zuerst habe ich mich über dieses Schreiben tierisch aufgeregt. Dann dachte ich, na ja, sie haben ja nur klargestellt, dass ich den Reha-Antrag nicht zurücknehmen darf und auch keinen Rentenantrag stellen darf, ohne die Barmer vorher zu konsultieren. Ich dachte: Seltsam, dass die Krankenkasse meint, man wäre so dumm, einen Antrag zu stellen, um ihn dann wieder zurück zu ziehen.
Auf telefonische Befragung erfuhr ich von der DRV, dass die Wartezeiten der Kliniken sehr lang seien. Ein Anruf bei der Reha-Klinik ergab, dass die Aufnahme frühestens in 6 Monaten erfolgen könne. Die DRV riet mir daher, eine Klinik mit kürzeren Wartezeiten zu finden und dann schnellstens einen formlosen Umstellungsantrag bei der DRV zu stellen. Ich fand eine Klinik und stellte einen entsprechenden Antrag per Fax.
In einer Mail an die Kasse beanstandete ich das Ausbleiben der letzten Krankengeldzahlung und meldete den Umstellungsantrag einschl. Begründung. Der Sozialarbeiter der Kasse rief mich am nächsten Tag an.
Er belehrte mich, dass die Kasse mir per Einschreiben untersagt habe, Kontakt mit dem Rentenversicherer aufzunehmen und habe jetzt von mir erfahren, dass ich genau das getan hätte. Die Krankenkasse habe nach Erhalt des DRV-Bewilligungsbescheids Kontakt mit der Rehaklinik aufgenommen, erfahren, wie lang die Wartezeit sei, habe die DRV kontaktiert und aufgefordert, eine Klinik zu suchen, die kürzere Wartelisten habe.
Auf meine Entgegnung, dass ich weder den Antrag zurückgezogen noch Rente beantragt hätte, sondern im Gegenteil im Sinne beider aktiv gewesen sei, wies der Sozialarbeiter mich zurecht: ich hätte gegen die Aufforderung, nichts zu unternehmen verstoßen und die einzige, die sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen dürfte, wäre die Krankenkasse.
Ich habe versucht, den zitierten Beschluss des Bundessozialgerichts zu finden und kann ein vom Sozialarbeiter der Kasse genanntes Totalverbot der Kontaktaufnahme nicht feststellen. Frage 1: Wer kann mir weiterhelfen, die Rechtsprechung zu finden? Frage 2: Darf die Kasse mir eine konstruktive Kontaktaufnahme verbieten?
Letzte Frage: Gegen das o.a. Einschreiben der Kasse kann ich innerhalb einer Frist von X Widerspruch einlegen. Wäre das ratsam oder grabe ich mir damit selbst das Wasser ab?
Mir geht es seit dieser x-ten Auseinandersetzung mit meiner Kasse wieder schlechter (Schlafstörung und Durchfall) und ich bin dankbar für jede Antwort oder Anregung.
Einige Tage nach Erhalt des DRV-Bewilligungsbescheids erhielt ich von der Krankenkasse ein Einwurfeinschreiben (!) mit folgendem Wortlaut: „Sie sind seit … arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld. … Es ist nicht als Dauerleistung angelegt. Dies gilt vor allem dann, wenn die Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist. In solchen Fällen bitten wir unsere Versicherten, innerhalb einer Frist von 10 Wochen Maßnahmen zur Rehabilitation beim Rentenversicherer zu beantragen. …. Nach unserer Kenntnis haben Sie bereits am … einen solchen Antrag gestellt. Daher erübrigt sich ein neuer Antrag. Vielmehr werten wir den … Antrag so, als seien Sie unserer Aufforderung nachgekommen. Dies hat folgende Gründe: Eventuell wird Ihnen rückwirkend eine Rente bewilligt. Sie haben dann einen Anspruch auf Rentennachzahlung. Für den Zeitraum des gezahlten Krankengeldes hat auch die Barmer einen entsprechenden Anspruch. Laut einer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts benötigen Sie jetzt unsere Zustimmung bei bestimmten Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Dies schränkt Ihr Recht ein, Art und Beginn der Rente zu bestimmen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sie haben vor, eine solche Erklärung abzugeben? Bitte wenden Sie sich vorher an uns, da Sie hierfür unsere Zustimmung benötigen. …. Bitte beachten Sie, dass Ihr Krankengeldanspruch ab … auch rückwirkend wegfallen kann, sofern Sie eine der o.a. Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger ohne unsere Zustimmung abgeben.“
Zuerst habe ich mich über dieses Schreiben tierisch aufgeregt. Dann dachte ich, na ja, sie haben ja nur klargestellt, dass ich den Reha-Antrag nicht zurücknehmen darf und auch keinen Rentenantrag stellen darf, ohne die Barmer vorher zu konsultieren. Ich dachte: Seltsam, dass die Krankenkasse meint, man wäre so dumm, einen Antrag zu stellen, um ihn dann wieder zurück zu ziehen.
Auf telefonische Befragung erfuhr ich von der DRV, dass die Wartezeiten der Kliniken sehr lang seien. Ein Anruf bei der Reha-Klinik ergab, dass die Aufnahme frühestens in 6 Monaten erfolgen könne. Die DRV riet mir daher, eine Klinik mit kürzeren Wartezeiten zu finden und dann schnellstens einen formlosen Umstellungsantrag bei der DRV zu stellen. Ich fand eine Klinik und stellte einen entsprechenden Antrag per Fax.
In einer Mail an die Kasse beanstandete ich das Ausbleiben der letzten Krankengeldzahlung und meldete den Umstellungsantrag einschl. Begründung. Der Sozialarbeiter der Kasse rief mich am nächsten Tag an.
Er belehrte mich, dass die Kasse mir per Einschreiben untersagt habe, Kontakt mit dem Rentenversicherer aufzunehmen und habe jetzt von mir erfahren, dass ich genau das getan hätte. Die Krankenkasse habe nach Erhalt des DRV-Bewilligungsbescheids Kontakt mit der Rehaklinik aufgenommen, erfahren, wie lang die Wartezeit sei, habe die DRV kontaktiert und aufgefordert, eine Klinik zu suchen, die kürzere Wartelisten habe.
Auf meine Entgegnung, dass ich weder den Antrag zurückgezogen noch Rente beantragt hätte, sondern im Gegenteil im Sinne beider aktiv gewesen sei, wies der Sozialarbeiter mich zurecht: ich hätte gegen die Aufforderung, nichts zu unternehmen verstoßen und die einzige, die sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen dürfte, wäre die Krankenkasse.
Ich habe versucht, den zitierten Beschluss des Bundessozialgerichts zu finden und kann ein vom Sozialarbeiter der Kasse genanntes Totalverbot der Kontaktaufnahme nicht feststellen. Frage 1: Wer kann mir weiterhelfen, die Rechtsprechung zu finden? Frage 2: Darf die Kasse mir eine konstruktive Kontaktaufnahme verbieten?
Letzte Frage: Gegen das o.a. Einschreiben der Kasse kann ich innerhalb einer Frist von X Widerspruch einlegen. Wäre das ratsam oder grabe ich mir damit selbst das Wasser ab?
Mir geht es seit dieser x-ten Auseinandersetzung mit meiner Kasse wieder schlechter (Schlafstörung und Durchfall) und ich bin dankbar für jede Antwort oder Anregung.