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Arbeitsvertrag endet während KG-Bezug

Verfasst: 19.08.2009, 18:33
von Haselmaus
Hallo,

zum Ende meines Arbeitsvertrages habe ich ein paar Fragen auf die Ihr hoffentlich Antworten für mich habt :)

Zu den Fakten: mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 31.8.09. Seit dem 10.06.2008 bin ich au und beziehe Krankengeld. Mein Urlaubsanspruch von ca. 40 Tagen wurde inzwischen abgegolten, so dass ich damit rechne, dass mein Krankengeldanspruch für 2 Monate ruhen wird. Ausgesteuert werde ich am 6.12.09; die Arbeitsunfähigkeit dauert vorläufig bis 9.9.09.

Ich frage mich nun, ob das Krankengeld wirklich ruhen wird. Bei der Arbeitsagentur ist es ja inzwischen so, dass die Abgeltung des Urlaubsanspruchs kein Ruhen des Al-Geldes I mehr zur Folge hat. So lautet zumindest die telefonische Auskunft der Leistungsabteilung. Es habe vor einigen Monaten ein entsprechendes Urteil gegeben.

Falls das Krankengeld für ca. 2 Monate ruht, bin ich dann weiterhin krankenversichert? Wenn nein, was muss ich unternehmen? Ich bin verheiratet - kann ich in die Familienversicherung wechseln?

Über ein paar Antworten würde ich mich freuen - ich möchte vermeiden, dass ich etwas Wichtiges übersehe und vor Allem möchte ich vermeiden, ohne KV da zu stehen :shock:

Gruß
die Haselmaus

Verfasst: 19.08.2009, 19:40
von Czauderna
Hallo,

nein, das Krankengeld wird nicht ruhen - die Abgeltung von Urlaub zählt als Einmalzahlung und führt nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs.
Die Abgeltungssumme ist Steuer- und Sozialversicherungspflichtig und wird
der Jahres- bzw. Abmeldung für die Rentenversicherung zugeschlagen.
Krankengeld wird ununterbrochen weitergezahlt.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 20.08.2009, 08:09
von Haselmaus
Hallo Czauderna,

ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das hört sich gut an 8) . Ich bin hoch erfreut :!:

Kann es sein, dass ich hier in diesem Forum auch andere Meinungen zu diesem Thema gelesen habe? Galt diese Regelung schon immer?

Ganz herzlichen Dank und
Gruß Haselmaus

Verfasst: 20.08.2009, 13:06
von KKbine
Hallo!

Ja das Thema wurde schonmal diskutiert, da viele Kassen das immer wieder probieren. Hintergrund ist, dass erwerbsfähigen Arbeitslosen eine Urlaubsabgeltung den Anspruch bei der Arge ruhen lässt. Eine solche Regelung wurde vom Gesetzgeber bei Krankengeldbeziehern, die bei beendetem Beschäftigungsverhältnis auch eine solche Abgeltung erhalten, nicht geschaffen. Darin sehen viele Krankenkassen eine ungleichbehandlung und die schöne Möglichkeit, Krankengeld zu sparen. :lol:

Daher musste sich das Bundessozialgericht damit beschäftigen. Google mal 30. Mai 2006; B 1 KR 26/05 R .

Demnach führt die Abgeltung nicht zum Ruhen!

Gruß, die Bine

Verfasst: 20.08.2009, 14:47
von Haselmaus
Hallo KKbine,

:arrow: Darin sehen viele Krankenkassen eine ungleichbehandlung und die schöne Möglichkeit, Krankengeld zu sparen. Laughing

Was ja irgendwie verständlich ist :wink:

Auf jeden Fall vielen Dank für die Info. Ich hab das Urteil gelesen und warte jetzt mal ab, was da kommt.

Gruß, die Haselmaus :D