Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Moderator: Czauderna
Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Wer als Selbständiger relativ wenig verdient und noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt, kann sich als nebenberuflich Selbständiger versichern.
Mit Pflegeversicherung für ca. 138 Euro im Monat.
Die meisten Krankenkassen lassen sich allerdings schwer dafür überzeugen.
Klar, es bringt ihnen weniger Geld.
Ich habe für einige Mandanten erfolgreich den Tarif durchgesetzt.
RA Frank Pleßer
P.S. da ich von Fragen überhäuft werde, kann ich nur noch sehr prekäre Fälle beantworten.
Ich bitte um Euer Verständnis.
Mit Pflegeversicherung für ca. 138 Euro im Monat.
Die meisten Krankenkassen lassen sich allerdings schwer dafür überzeugen.
Klar, es bringt ihnen weniger Geld.
Ich habe für einige Mandanten erfolgreich den Tarif durchgesetzt.
RA Frank Pleßer
P.S. da ich von Fragen überhäuft werde, kann ich nur noch sehr prekäre Fälle beantworten.
Ich bitte um Euer Verständnis.
Zuletzt geändert von rapader am 27.04.2010, 18:10, insgesamt 3-mal geändert.
geht das bei mir
Ich habe einen 400 Euro Job und bin selbständig als Künstler.
Ich zahle aber weit mehr als 138 Euro ?
Können Sie mir helfen.
Ich zahle aber weit mehr als 138 Euro ?
Können Sie mir helfen.
Könnte klappen
Es könnte bei Ihnen klappen.
Bitte ein paar mehr Infos an meine Email-Adresse
Bitte ein paar mehr Infos an meine Email-Adresse
Re: Könnte klappen
Hallo Herr Rechtsanwalt,rapader hat geschrieben:Es könnte bei Ihnen klappen.
Bitte ein paar mehr Infos an meine Email-Adresse
sehr interessant dass Sie hier im Forum für sich Werbung machen.
Interessanter wäre es aber Ihre Tricks und Tipps hier einzustellen, oder ??
Tun wir als GKV-Mitarbeiter doch auch.
Gruß
Czauderna
Bitte konkret fragen
Ich habe eine Bitte an Euch:
Ich habe schon viele Anfragen zum Thema erhalten und beantworte alles gern.
Bitte stellt Eure Fragen aber so konkret wie möglich, damit ich Euch auch eine konkrete Antwort geben kann.
Eine Krankenversicherung für nebenberuflich Selbständige ist insbesondere dann möglich, wenn Ihr als Selbständige wenig verdient, aber gleichzeitig plausibel darlegen könnt, wie Ihr den Lebensunterhalt bestreitet.
Allen Betroffenen viel Erfolg !!!
plesser@paderborn.com
Ich habe schon viele Anfragen zum Thema erhalten und beantworte alles gern.
Bitte stellt Eure Fragen aber so konkret wie möglich, damit ich Euch auch eine konkrete Antwort geben kann.
Eine Krankenversicherung für nebenberuflich Selbständige ist insbesondere dann möglich, wenn Ihr als Selbständige wenig verdient, aber gleichzeitig plausibel darlegen könnt, wie Ihr den Lebensunterhalt bestreitet.
Allen Betroffenen viel Erfolg !!!
plesser@paderborn.com
Re: Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Ich vermute mal GKV oder?rapader hat geschrieben:Wer als Selbständiger relativ wenig verdient und noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt, kann sich als nebenberuflich Selbständiger versichern.
Aber was ist bitteschön "relativ wenig"? Jemand der als Selbständiger z.B. nur 500 Euro verdient, wird wohl davon kaum Miete und Versicherung zahlen können.
Re: Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Natürlich kann sich jeder für diesen Beitrag versichern lassen. Voraussetzungen sind Nebenberuflichkeit, max. 840 € Einnahmen und eine hauptberufliche Tätigkeit (zumindest des Ehepartners).rapader hat geschrieben:Wer als Selbständiger relativ wenig verdient und noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt, kann sich als nebenberuflich Selbständiger versichern.
Mit Pflegeversicherung für ca. 138 Euro im Monat.
Rechtsanwalt Pleßer
e-mail: plesser@paderborn.com
Dies ist kein Geheimnis
Re: Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Wer nur 500 € verdienst ist auch nicht selbstständigJonas hat geschrieben:
Aber was ist bitteschön "relativ wenig"? Jemand der als Selbständiger z.B. nur 500 Euro verdient, wird wohl davon kaum Miete und Versicherung zahlen können.
Re: Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Wo steht das? Wenn diejenige Person davon irgendwie leben kann, dann ist doch in Ordnung.Rentner hat geschrieben:Wer nur 500 € verdienst ist auch nicht selbstständig
Re: Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
In Ordnung ja, nur wie zahlst du davon Miete, Essen etc., kurz deinen Lebensunterhalt ?Jonas hat geschrieben:Wo steht das? Wenn diejenige Person davon irgendwie leben kann, dann ist doch in Ordnung.Rentner hat geschrieben:Wer nur 500 € verdienst ist auch nicht selbstständig
Re: Als Selbständiger für ca. 138 Euro versichert ?
Na große Sprünge kann man sich davon natürlich erlauben, aber ich hatte z.B. mal eine schöne 1-Raum-Wohnung (35 qm) mit ~220 Euro Fixkosten (Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, GEZ, Haftpflicht, ...).Rentner hat geschrieben:In Ordnung ja, nur wie zahlst du davon Miete, Essen etc., kurz deinen Lebensunterhalt ?
Da würden bei 500 Euro knapp 300 Euro übrig bleiben... für eine Versicherung natürlich zuwenig, klar.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Hallo
es geht dabei nicht darum, wem was ausreicht...
eine selbständige Tätigkeit ist immer dann nebenberuflich, wenn sie nicht haupberuflich ist (schöner Satz, nicht wahr? steht aber sinngemäß so im Gesetz). Kriterien für die hauptberuflichkeut sind vor allem Einkommen, Arbeitszeit und die Frage, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden.
wichtig ist diese Frage deshalb, weil eine "hauptberuflich selbständige Tätigkeit" sowohl die kostenlose Familienversicherung als auch die Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung ausschließt. Außerdem gilt für hauptberuflich selbständige Tätige eine andere - höhere Mindestbemessungsgrundlage (Mindesteinkommen, von dem die Beiträge berechnet werden).
All dies nicht, weil sich Versicherungen/Krankenkassen/
Krankenkassenmitarbeiter nicht vorstellen können, dass man von weniger Einkommen lebt sondern weil es der Gesetzgeber bzw. die Gerichte so vorgeben...
(ich stell es mir aber tatsächlich sehr schwer vor, von 500 € zu leben, selbst Hartz IV-Empfänger bekommen inkl. Miete mehr und das ist das Existenzminimum)
Gruß Lady Butterfly
es geht dabei nicht darum, wem was ausreicht...
eine selbständige Tätigkeit ist immer dann nebenberuflich, wenn sie nicht haupberuflich ist (schöner Satz, nicht wahr? steht aber sinngemäß so im Gesetz). Kriterien für die hauptberuflichkeut sind vor allem Einkommen, Arbeitszeit und die Frage, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden.
wichtig ist diese Frage deshalb, weil eine "hauptberuflich selbständige Tätigkeit" sowohl die kostenlose Familienversicherung als auch die Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung ausschließt. Außerdem gilt für hauptberuflich selbständige Tätige eine andere - höhere Mindestbemessungsgrundlage (Mindesteinkommen, von dem die Beiträge berechnet werden).
All dies nicht, weil sich Versicherungen/Krankenkassen/
Krankenkassenmitarbeiter nicht vorstellen können, dass man von weniger Einkommen lebt sondern weil es der Gesetzgeber bzw. die Gerichte so vorgeben...
(ich stell es mir aber tatsächlich sehr schwer vor, von 500 € zu leben, selbst Hartz IV-Empfänger bekommen inkl. Miete mehr und das ist das Existenzminimum)
Gruß Lady Butterfly
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- Beiträge: 19
- Registriert: 15.09.2009, 11:00
als Selbstständiger für 138€ wie geht das?
Es gibt so eine Möglichkeit:
aber nur unter folgender Voraussetzung:
1. Gewerbe abmelden
2. Nur Miet und Zins- Einkünfte
3. Man lebt von Zinsen, Rücklagen und Mieteinnahmen
4. muss man zuvor gesetzlich versichert gewesen sein (ALG Bezug zählt hier)
Mein Bruder hats hin bekommen:
zuerst Gewebe abgemeldet und ALG aus der freiwilligen Versicherung aufgebraucht, dann bei der AOK versichert. Dort glaubhaft die Zinseinnahmen belegt durch Bescheinigung der Bank. Nach Mieteinnahmen haben die nicht gefragt.
und die AOK hat Beitragsbescheid über 136€ geschickt den er jetzt zahlt.
Müsste genauso gehen mit 400€ Job.
aber nur unter folgender Voraussetzung:
1. Gewerbe abmelden
2. Nur Miet und Zins- Einkünfte
3. Man lebt von Zinsen, Rücklagen und Mieteinnahmen
4. muss man zuvor gesetzlich versichert gewesen sein (ALG Bezug zählt hier)
Mein Bruder hats hin bekommen:
zuerst Gewebe abgemeldet und ALG aus der freiwilligen Versicherung aufgebraucht, dann bei der AOK versichert. Dort glaubhaft die Zinseinnahmen belegt durch Bescheinigung der Bank. Nach Mieteinnahmen haben die nicht gefragt.
und die AOK hat Beitragsbescheid über 136€ geschickt den er jetzt zahlt.
Müsste genauso gehen mit 400€ Job.
Zuletzt geändert von hildefeuer am 15.09.2009, 20:10, insgesamt 3-mal geändert.
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- Registriert: 12.09.2009, 10:11
Ich kenne im Berliner Raum mehrere dutzend Fälle, wo der gesetzliche versicherte Ehepartner im Hauptberuf Hausmann bzw. -frau ist, einfach ein Gewerbe von vornherein als nebenberuflich angemeldet hat, unter den magischen 15 Stunden wöchentlich ausführt, unter 360€ monatlich runtergerechneten Gewinn einfährt und selbstverständlich keine pflichtigen Beschäftigten führt. Läuft und läuft, setzt aber einen guten Argumentationswillen und viel Nervenkraft voraus. Die jeweiligen Kassen von primär bis Ersatz wollen die entsprechenden Unterlagen zusätzlich die vierteljährliche bis jährliche BWA als Vorausschau und dann rückwirkend die Steuerbescheide sehen.
Einige ganz verschärfte Fälle nutzen sogar weiterhin mit Selbständigkeit die Familienversicherung -> (www.akademie.de/existenzgruendung/arbei ... erung.html) und (www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/ ... aetigkeit/)
Einige ganz verschärfte Fälle nutzen sogar weiterhin mit Selbständigkeit die Familienversicherung -> (www.akademie.de/existenzgruendung/arbei ... erung.html) und (www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/ ... aetigkeit/)