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Infos zur "freiwilligen Versicherung" bei der Kran

Verfasst: 14.08.2009, 11:48
von Praefix
Hallo,
ich würde gern ein paar Infos zur "freiwilligen Versicherung" haben. Undzwar bin ich 23 jahre alt muss alles selber zaheln, bekomme kein ALG usw. Hartz4 auch nich,t da meine Eltern über einer bestimmten Grenze liegen. Also muss ich auch noch bei meinen Eltern leben. Die bekommen nur Kindergeld.
Beim Amt wurde mir gesagt: "Wenn ihre Eltern Kinder in die Welt setzten, müssen die auch bis 25 für die aufkommen."

Nun muss ich, da ich nicht mehr Familienversichert sein selber dafür aufkommen, mittlerweile sind das knapp 143 Euro. Beitragssatz 14,9% glaub ich +Rentenkasse(oder was anderes).

Stimmen die zahlen oder kann man auch durchaus für weniger versichert sein?Ich bin bei der Knappschaft. Zurzeit habe ich kein Einkommen, muss das von meinem ersparten zahlen.

Meine Situation:
Abi versucht, aber nur theo. Teil des Fachabis bekommen
FSJ(somit volles Fachabi)
Jahrespraktikum
ALG1 und 3 Monate ABM(Haushaltsauflösungen)
seitdem komme ich garnicht mehr voran, zig Gespräche und Bewerbungen für eine Ausbildung...man bekommt immer dasselbe zu hören.

Gruß
Praefix

Verfasst: 14.08.2009, 13:56
von CiceroOWL
Also vom Grundsatz her hat die ARGE recht, wenn du jetzt freiwillig versichert bist zahlst du zur Zeit den Mindestbeitrag das ist auch korrekt.
Wenn du jetzt anfangen könntest an einer FH zu studieren, könntest du grundsätzlich wieder in die Familienverischerung deiner Eltern zurück bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres.
Da aber seit dem 01.04.2007 die allgemein verbindliche Versicherungspflicht besteht, sehe ich zur Zeit keine Möglichkeit diese Situation grundsätzlich zu verbessern, sofern du keine Arbeit bekommst.
Eine andere Möglichkeit wäe ggf einen Zuschuss bei der ARGE für dienen freiwilligen Beitrag zu beantragen.
Vieleicht wissen eingige Mitgleider hier im Forum aber auch bessere Möglichkeiten.

Verfasst: 15.08.2009, 20:41
von Hucky
Hallo

nicht wirklich. :cry:

Alle Möglichkeiten sind bereits erwähnt.

MfG
Hucky

Verfasst: 16.08.2009, 07:12
von CiceroOWL
Schade, also was zu beweisen war, leider.

Elterneinkommen

Verfasst: 17.08.2009, 21:18
von fffrank
Hat denn die Arge gesagt, dass deine Eltern auch die Krankenversicherung zahlen soll ?

Verfasst: 18.08.2009, 20:56
von CiceroOWL
Werf mal einen Blick auf deinen Bescheid, da steht meist drauf ob du an die KK als pflichtig gemeldet wurdest.

Verfasst: 30.08.2009, 18:06
von StephanHH
Hallo, so einen ähnlichen Fall hatte ich auch.

Ablehnungsbescheid der Arge mit der Begründung, dass meine Eltern (trotz meiner 32 Jahre) für mich aufkommen sollen und auf dem letzten Blatt der Hinweis, dass ich nicht durch die Arge krankenversichert bin und mich freiwillig versichern müsste.

Nach diversen Recherchen, weil ich keine Möglichkeit hatte meine Beiträge selbst zu zahlen, hat mir dann jemand im Sozialamt gesagt, dass ich einen Zuschuss bei der Arge auf Übernahme der Krankenkassenbeiträge beantragen kann.

Bei der Arge wusste (erwartungsgemäß) niemand von dieser Möglichkeit, aber ich hab trotzdem einen Antrag gestellt.

Also den normalen ALG II Antrag mit dem selbstverfassten Zusatz, dass es nur um die Krankenkassenbeiträge ginge.
Selbst bei der Abgabe des Antrags konnte niemand was mit meinem Anliegen anfangen, aber es wurde angenommen mit der Aussage: "Naja, ich reich das so weiter!"

Letzten Endes wurde das relativ zügig genehmigt und nach dem sechsten Antrag wurde auch endlich Alg II bewilligt.

Bis dahin sind Krankenkassenbeiträe aufgelaufen, die rückwirkend berechnet wurden und ich hatte sogar Besuch eines Gerichtsvollziehers der eigens für die Krankenkasse abgestellt ist und bei denen im Hause ein Büro unterhält (Ja, das gibt es wirklich!).

Nun sind zwar die Beiträge gesichert, aber die mittlerweile von der Krankenkasse initiierte Kontopfändung ist etwas überzogen, weil ich ausser dem (unpfändbaren) Alg II kein Einkommen habe.

Also Fakt ist, beantrage um Gottes Willen die Zuschüsse zum Krankenkassenbeitrag und bleib hartnäckig. Lass Dich nicht von unzureichend informierten Arge-Mitarbeitern abwimmeln. :wink:

Verfasst: 30.08.2009, 18:20
von CiceroOWL
Ich möchte da auf § 26 SGB II hinweisen und § 56 SGB XII ( Sozialhilfe) die jeweiligen Träger sind dazu verpflichtet für den KV /PV Schutz zu sorgen, sofern der Empfänger von ALG II, Grundsicherung und oder Sozialgeld oder Sozialhilfe nicht die Möglichkeit hat, selber für den eigenen KV /PV Schutz zusorgen.

Nuja wie soll ich sagen die jeweiligen Krankenkassen müssen Kraft Gesetzes dafür sorgen das noch nicht gezahlte Beiträge von den Schuldnern eingetrieben werden und zwar mit allen Mitteln, das ist üblich und im Sinne des Gesetzes.

Es empfiehlt sich imm im Vorfeld ggf eine Teilzahlung oder Stundung der Beiträge zu beantragen.
Dei Krankenkasse haben im übrigen 30 Jahre Zeit ggf die Beiträge mit Zins und Zinseszins zurück zufordern.

Verfasst: 30.08.2009, 18:34
von StephanHH
Naja ich hab mich persönlich auch in mein Schicksal gefügt, das wohl auch völlig rechtmässig ist.
Allerdings wurde ich trotzdem etwas überrumpelt von den Ereignissen.

Der Krankenkasse kann man zumindest in meinem speziellen Fall keinen Vorwurf machen.

Im Grunde wollte ich nur mal demonstrieren, dass man sowas nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, weil der Krankenkasse gewaltige Rechtsmittel zur Verfügung stehen.