§100: Entb. v Schweigepflicht NUR IM EINZELFALL möglich?
Verfasst: 14.08.2009, 11:41
Die Aufforderung der KK zur Entbindung sämtlicher Ärzte von der Schweigepflicht habe ich mit der hier
http://www.krankenkassenforum.de/kk-wil ... t2794.html
skizzierten Begründung abgelehnt.
Nun stellt sich die allgemeinere Frage, ob §100 SBG X es hergibt, eine Aufforderung der KK zur einer (uneingeschränkten) Entbindung sämtlicher Ärzte von der Schweigepflicht abzulehnen und statt dessen eine eingeschränkte Entbindung anzubieten. Darin verweise ich auf die "Zustimmung im Einzelfall" laut §100 SGB X.
Wenn also der gesetzliche Rahmen der normalen Auskunftspflicht der Ärzte nicht ausreicht, kann die KK mir ihren Klärungsbedarf darlegen und ich kann im Einzelfall die Zustimmung zur Beantwortung der Frage durch den Arzt erteilen.
Ist damit meiner Mitwirkungspflicht (§66 SGB I etc) ausreichend entsprochen?
(Hintergrund des ganzen ist, dass ich vor einer uneingeschränkten Entbindung der Ärzte gewarnt worden bin, da dies Nachteile in einem möglichen Prozess vor dem Sozialgericht haben könnte. Das weiss ich aber nicht genau.)
Habt Ihr da eine andere Rechtsauffassung?
http://www.krankenkassenforum.de/kk-wil ... t2794.html
skizzierten Begründung abgelehnt.
Nun stellt sich die allgemeinere Frage, ob §100 SBG X es hergibt, eine Aufforderung der KK zur einer (uneingeschränkten) Entbindung sämtlicher Ärzte von der Schweigepflicht abzulehnen und statt dessen eine eingeschränkte Entbindung anzubieten. Darin verweise ich auf die "Zustimmung im Einzelfall" laut §100 SGB X.
Wenn also der gesetzliche Rahmen der normalen Auskunftspflicht der Ärzte nicht ausreicht, kann die KK mir ihren Klärungsbedarf darlegen und ich kann im Einzelfall die Zustimmung zur Beantwortung der Frage durch den Arzt erteilen.
Ist damit meiner Mitwirkungspflicht (§66 SGB I etc) ausreichend entsprochen?
(Hintergrund des ganzen ist, dass ich vor einer uneingeschränkten Entbindung der Ärzte gewarnt worden bin, da dies Nachteile in einem möglichen Prozess vor dem Sozialgericht haben könnte. Das weiss ich aber nicht genau.)
Habt Ihr da eine andere Rechtsauffassung?