krankengeld
Verfasst: 13.08.2009, 08:54
Hallo,
mein Fall ist, so denke ich, etwas komplexer. nehmen wir folgendes an:
arbeitsunfähigk seit 15.09.2008. bis 30.09.2008 EFZ, dann endete das Beschäftigungsverhältnis und die KK zahlt ab 01.10.2009 Krankengeld. Bemessungsgrundlage ist nicht das Arbeitslosengeld, dass ich bezogen hätte, sondern mein Verdienst im letzten Monat.
Im Oktober 2009 endet die Arbeitsunfähigkeit. Einen Tag später komme ich wegen einer anderen Diagnose ins Krankenhaus. welche leistung muss ich ab dem tag der krankenhausbehandlung beantragen?
mfg
mein Fall ist, so denke ich, etwas komplexer. nehmen wir folgendes an:
arbeitsunfähigk seit 15.09.2008. bis 30.09.2008 EFZ, dann endete das Beschäftigungsverhältnis und die KK zahlt ab 01.10.2009 Krankengeld. Bemessungsgrundlage ist nicht das Arbeitslosengeld, dass ich bezogen hätte, sondern mein Verdienst im letzten Monat.
Im Oktober 2009 endet die Arbeitsunfähigkeit. Einen Tag später komme ich wegen einer anderen Diagnose ins Krankenhaus. welche leistung muss ich ab dem tag der krankenhausbehandlung beantragen?
mfg