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Kassenwachsel bei ruhendem Leistungsanspruch
Verfasst: 12.08.2009, 11:43
von Studioso
Hallo,
nimmt man den ruhenden Leistungsanspruch wg nicht gezahlter Beiträge bei einem Kassenwechsel mit?
Lieben Gruß und Danke
Verfasst: 12.08.2009, 12:37
von Czauderna
Hallo,
Bei einem Wechsel der Krankenkasse besteht für den Versicherten zunächst ein voller Anspruch auf Leistungen gegenüber der aufnehmenden Kasse. Sofern aber die abgebende Kasse die aufnehmende Kasse informiert, dass Beitragsrückstände bestehen, die zum Ruhen des Anspruchs führen, hat die aufnehmende Kasse das Ruhen festzustellen und sofort einen Ruhensbescheid zu erlassen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 12.08.2009, 18:40
von Hucky
Stimmt.
Wenn du jetzt schon Probleme hast, wird sich das bei der anderen Kasse auch mit dem Ruhen der Lstg. in Kürze ergeben. Auch ohne Meldung der alten KK.
MfG
Hucky
Verfasst: 12.08.2009, 21:34
von Studioso
Danke für die Antworten. Ich habe Probleme, ja, aber eigentlich nicht mit der Zahlung, weil ich angestellt tätig bin, sondern mit der Kasse, weil sie die Ltd in der ich ein Jahr gearbeitet habe, kurzerhand als meine Firma ansieht und aus mir ne Selbständige macht, nur weil ich seit mehr als 10 Jahren ein kleines Nebengewerbe angemeldet hab. In dem mach ich mal hier und da ein paar Euro, aber nix weltbewegendes neben der normalen Berufstätigkeit.
Die Ltd hat hier keine Niederlassung sondern sitzt mit einer Hotelanlage auf den Philipinen. 2006 war es aber noch so, dass dann der Versicherte eine Betriebsnummer hier in D besorgen mußte, damit überhaupt angemeldet werden konnte und Beitragsnachweise erstellt werden konnten. Als rein ausländische Ltd gab es keine Betriebsnummer, da haben sie inzwischen aber, wohl aus gutem Grund, was geändert. Nur ich habe eben für die gearbeitet und niemals eine Ltd. gehabt.
Lieben Gruß