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1 Jahr nicht versichert - muss ich nachzahlen??

Verfasst: 11.08.2009, 19:11
von n.downer
Ich habe folgendes Problem:

Bis Septmeber 2008 habe ich ALG II gekriegt, war also uebers Jobcenter pflichtversichert. Da ich Ende September eh ins Ausland gegangen bin, hab ich den ALG II Antrag nicht neu gestellt, ist also ausgelaufen und im November haben die dann von der Krankenversicherung geschrieben, dass ich mich mal melden soll weil meine Versicherung auslaeuft. Wie gesagt, war ich im Ausland und hab nur meine Eltern gebeten, dass sie mal da anrufen und sagen ich brauch zur Zeit keine Versicherung. Das haben die auch so akzeptiert. Nun werde ich diesen September wieder nach Deutschland kommen und habe jetzt erst erfahren, dass es ja eigentlich eine Krankenversicherungspflicht gibt.

Wenn es eine Pflicht gibt, warum sagt mir dass die Krankenkasse dann nicht?? Haben die da keine Mitteilungspflicht??

Dann muss ich wohl jetzt die Beitraege nachzahlen, oder?

Ich wuerde mich jetzt als erstes Mal freiwillig versichern, damit ich den Versicherungsschutz hab und dann wenn ich nicht bald ne Arbeit finde wahrscheinlich wieder ALGII beantragen. Nun hab ich ueber 3 Ecken von einem Mitarbeiter der DAK erfahren, dass wenn man sich direkt pflichtversichert also ueber ARbeitgeber oder Jobcenter dann muss ich die Beitraege fuers letzte Jahr nicht nachzahlen. Kann das irgendwer aus eigener Erfahrung oder Wissen bestaetigen??

Waer sehr dankbar ueber Tipps, kenn mich naemlich grad selber ueberhaupt nicht mehr aus! Danke

Verfasst: 11.08.2009, 20:11
von Hucky
Hallo n.downer,

Deine KK hat laut Deinen Ausführungen sich um Deine weitere Versicherung kümmern wollen. Weil du aber den Geltungsbereich des SGB verlassen hast (abmeldung beim EMA), war die Sache für die DAK erledigt.

Jetzt kommst du wieder. Die einzige Mgl. Dich zu versichern ist der § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Die Zuständigkeit fällt der DAK zu.

Aussage der DAK wegen der Beiträge kann ich nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass du eine entsprechende Auslandsversicheurng hattest bzw. sogar im Ausland versichert warst. Die Beiträge für das letzte Jahr fallen aus meiner Sicht gar nicht an. Siehe auch meine obigen Ausführungen.

Die Pflichtversicherung greift also sobald du wieder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hast.

VG
Hucky

Verfasst: 11.08.2009, 20:46
von Czauderna
Hallo,

ja, d - denke ich auch, der Kasse erklären dass du im Ausland warst und wann du zurückgekommen bist, dann muesste das mit der "Nachzahlung" zu klären sein.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 13.08.2009, 22:17
von n.downer
Hallo,

danke fuer die Antworten.

Die Sache ist die, dass ich mich in Deutschland nicht abgemeldet habe. Ich habe meinen Wohnsitz behalten und die Wohnung in der Zeit untervermietet.
Die Krankenkasse wusste auch gar nicht, dass ich im Ausland bin, der haben wir nur gesagt, dass ich momentan nicht arbeite und kein Interesse an einer Versicherung hab.
Ich hab auch keine Auslandskrankenversicherung, war also seit Oktober 08 ueberhaupt nirgends versichert.

Verfasst: 13.08.2009, 23:10
von Czauderna
Hallo,
eigentlich dürfte ich nicht !!

Pech gehabt - die Nachzahlung wird wohl fällig werden.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 13.08.2009, 23:16
von n.downer
Hallo Czauderna,

darf man ueber diese Themen nicht reden?

Ich frag mich nur, wenn es eine Versicherungspflicht gibt, warum akzeptiert es die Krankenkasse dann einfach, wenn man sagt man will keine Versicherung. Dann sollten die einem doch eigentlich gleich sagen, dass man versichert sein muss, dann zahlt man halt weiterhin brav seinen Beitrag und muss dann nicht so ne grosse Summe nachzahlen. Wuerde doch das Leben fuer alle einfacher machen...

Schoenen Gruss und danke fuer die Info

Verfasst: 14.08.2009, 14:03
von CiceroOWL
Hallo,

es gibt da leider eine Mitwirkungspflicht deinerseits. Grundsätzlich sit aber so das wenn du nicht Deutschland warst auch keinen Anspruch auf Leistungen im Geltungsbereich des SGB hättest. Da du aber nu hier nicht abgemeldet warst , hast du aber die Möglichkeit durch einen Nachweis deines Auslandaufenthaltes, Anmeldebescheinigungen, Ausländische Arbeitsgenehmigungen etc, zu beweisen das du nicht in Deutschland deinen Hauptwohnsitz hattest. Somit würde dich nicht die Versicherungspflicht treffen, meiner Meinzng nach.

Verfasst: 15.08.2009, 11:46
von Hucky
Hallo

dumm gelaufen.

CiceroOWL und Czauderna haben Recht.

Es liegt nun an Dir, der DAK glaubhaft zu vermitteln, dass du zwar noch in Dtld. gemeldet warst aber Dich für längere Zeit nicht in der BRD aufgehalten hast. Kannst du keine geeigneten Nachweise erbringen werden die Beiträge ohen wenn und aber fällig. Die DAK hat das Recht auf ihrer Seite.

MfG
Hucky

Verfasst: 15.08.2009, 12:33
von Czauderna
n.downer hat geschrieben:Hallo Czauderna,

darf man ueber diese Themen nicht reden?

Ich frag mich nur, wenn es eine Versicherungspflicht gibt, warum akzeptiert es die Krankenkasse dann einfach, wenn man sagt man will keine Versicherung. Dann sollten die einem doch eigentlich gleich sagen, dass man versichert sein muss, dann zahlt man halt weiterhin brav seinen Beitrag und muss dann nicht so ne grosse Summe nachzahlen. Wuerde doch das Leben fuer alle einfacher machen...

Schoenen Gruss und danke fuer die Info

Hallo,

natürlich darf "man" - aber ich will nicht in jedem Fall.

Warum ?

Um es mal ganz klar zu sagen (weiß wahrscheinlich ohnehin schon jeder Leser hier) - ja. ich arbeite bei der DAK und seit mehr als 40 Jahren.
Allein schon aus diesem Grunde will mich grundsätzlich immer dann raushalten wenn es um meinen Arbeitgeber geht - nicht dass ich nicht voll mit diesem indentifiziere sondern um nicht den Eindruck zu erwecken
dass in den geschilderten Fälle die DAK immer recht hat und ich auch immer hinter den Entscheidungen in den Einzelfällen stünde.

ich bemühre mich neutral zu sein und halte mich deshalb als "Betroffener" im indirekten Sinne eben etwas zurück.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 16.08.2009, 21:49
von n.downer
Hallo,

nochmal danke fuer die Antworten. Dann weiss ich jetzt wenigstens woran ich bin.

Und zu beweisen, dass ich im Ausland war ist ja eigentlich kein Problem, ich hab ja meinen Pass wo drin gestempelt wurde wann ich im Ausland eingereist bin und wann ich wieder ausreisen werde.

Noch eine letzte Frage: wenn ich jetzt nachzahlen muss, kann dann mein Mann wenigstens auch rueckwirkend mit mir familienversichert werden oder muss der dann auch extra nachzahlen? Wir haben auch 2 kleine Kinder, aber die sind ja sowieso immer familienversichert, oder?

Verfasst: 17.08.2009, 10:59
von Czauderna
Hallo,

wenn die Voraussetzungen (Einkommen unterhalb der gültigen Grenzen und keine Vorrangversicherung oder sonstiger Ausschlußtatbestand) erfüllt sind entsteht der Familienhilfeanspruch auch rückwirkend.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 17.08.2009, 14:39
von Gast
n.downer hat geschrieben:Wir haben auch 2 kleine Kinder, aber die sind ja sowieso immer familienversichert, oder?
in Deutschland geht nichts automatisch und ist immer an Bedingungen geknüpft...

du musst auch für deine Kinder rückwirkend einen Antrag auf Familienversicherung stellen. und die haben nur für die Zeit Anspruch auf Familienversicherung, für die du auch selbst als Hauptversicherter tatsächlich versichert bist.

Dein Mann kann nur in die Familienversicherung, wenn er keine Einkünfte hat (oder nur einen Minijob).

Verfasst: 17.08.2009, 20:34
von CiceroOWL
Wenn du im Ausland warst, gibt es keine rückwirkende Familienversicherung, nur wenn du hier in Deutschland gelebt hättest. Oder gilt das für Heute und die Zukunft?