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KK meldet mich ab, da MDK mich gesund schreibt

Verfasst: 07.08.2009, 17:06
von lewlin
Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.01.09 ARL I. seitdem 20.04.09 wurde ich krankgeschrieben, anfangs wg. Schwangerschaftsbeschwerden. Jetzt wurde ich vom MDK trotz AU bis zum 03.08.09 zum 31.07.09 arbeitsfähig geschrieben. Ok, ab dem 03.08.09 bin ich nun vom Phsychologon aus verschiedenen Gründen krankgeschrieben. Zuvor hatte ich 2 Monate Krankengeld erhalten. Die AOK hat sich sehr schnell und immer wieder erkundigt wann ich denn wieder gesund werde. Nun hat die AOK mich angerufen dass ich ja ab dem 01.08.09 von der Versicherung abgemeldet bin und somit kein Versicherungsschutz besteht.
Ich bin nun in der 28SSW und mir geht es phsychisch echt schlecht, und ich habe schreckliche Angst um mein Baby. Und jetzt kommt noch dies.
Habe die 12jahre lang fleißig gearbeitet und einbezahlt, möchte dies auch so bald wie möglich wieder tun. Jetzt stehe ich ohne nix da, kein KG, kein Mutterschutzgeld usw.
Ist dies Rechtens was die AOK mit mir tut? Ich habe das Gefühl die wollen einfach das KG nicht zahlen, möchten mich loswerden. Was kann oder muss ich tun.
Viele Grüße

Verfasst: 07.08.2009, 19:36
von Hucky
Hallo,

wie schön öfters zu diesem Thema in diesem Forum geschrieben wurde, ist eine "Ferndiagnose" insbesondere bei dem Thema KG recht schwer.

Du befindest Dich auf Grund Deiner Schwangerschaft in einer sehr ungünstiges Situation. Aber das weißt du ja. Einen Antrag für das KG hast du hoffentlich gestellt. Dass die AOK Dich mehrfach fragt, wann du wieder gesund wirst ist klar. Geld will und muss jede KK sparen bzw. sinnvoll aussgeben. Das gilt natürlich auch für eine AOK. In diesem Fall greift die KG-Fallsteuerung. Diese erfolgt mit Hilfe des MDK, weil wir MA ja keine Ärzte sind. Somit ist der AOK erstmal die KG-Zahlung erspart.

Ich empfehle Dir in jedem Fall das persönliche Gespräch mit Deinem KG-Fallmanager zu suchen. In diesem kannst du in Deine Krankengeldakte einsehen und Dir erklären lassen auf welcher Basis der MDK seine Erkenntnis über Deine Arbeitsfähigkeit gewinnt.

Weitere Ausführungen kann ich erstmal nicht machen.

Ich hoffe es hilft Dir ein wenig weiter.

VG
Hucky

Verfasst: 07.08.2009, 20:53
von lewlin
Hallo,

danke für die Antwort.

Ist es nicht sinnvoller jetzt einen Wiederspruch gegen die Gesundschreibung des MDK mit meinem Phsychologen zu machen?
Bin ich jetzt wirklich nicht mehr versichert? Wie kann die AOK mich ohne einen Bescheid abmelden? Es geht ja noch nicht mal ums KG, aber eine Abmeldung auf grund einer Gesundschreibung ???
Ist das möglich? Vorallem in Schwangerschaft??

Vielen Dank nochmal.

VG

Verfasst: 08.08.2009, 09:47
von CiceroOWL
Grundsätzlich würde jetzt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen, da du ja " gesund bist", du stehst dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung. Warst du du schon dei dem größte Arbeitgebers Deutschlands und hast dich arbeitslos gemeldet oder stehst du noch in einem Beschäftigungsverhältnis?

Verfasst: 08.08.2009, 10:47
von lewlin
Hallo,
ich habe mich natürlich am 03.08.09 beim Arbeitsamt gemeldet und denen mitgeteilt das ich bis zum 31.07.09 von der AOK gesund geschrieben wurde aber ab dem 03.08.09 an einer neuen Krankheit leide und wieder krankgeschrieben bin. Das AA meint ich soll mich erst wieder melden wenn ich gesund bin.
Was hat das alles mit der angeblichen abmeldung durch die KK zu tun?
Geht das?

Verfasst: 08.08.2009, 11:08
von Czauderna
lewlin hat geschrieben:Hallo,
ich habe mich natürlich am 03.08.09 beim Arbeitsamt gemeldet und denen mitgeteilt das ich bis zum 31.07.09 von der AOK gesund geschrieben wurde aber ab dem 03.08.09 an einer neuen Krankheit leide und wieder krankgeschrieben bin. Das AA meint ich soll mich erst wieder melden wenn ich gesund bin.
Was hat das alles mit der angeblichen abmeldung durch die KK zu tun?
Geht das?
Hallo,

wie schon von Hucky geschrieben - hier hilft nur der direkte Kontakt mit der Kasse - hingehen und abklären.
Ich entnehme deiner Schilderung dass du arbeitslos bist ??
Du bist schwanger - wohin bitteschön sollte dich das Arbeitsamt hinvermitteln.
Ich verstehe auch deinen Arzt nicht - "Schwangerschaftsbeschwerden" -
dagegen kann kein MDK der Welt an - eine "bessere" Diagnose gibt es eigentlich garnicht in dieser Situation.
Ausserdem kann die die Kasse nicht abmelden - das ist Unsinn - die Kasse kann das Ende einer Versicherungspflicht feststellen bzw. festlegen,
muss aber dann die Weiterversicherung sicherstellen bzw. den betreffenden darüber aufklären.
Fazit: Am Montag erst zum Arzt - eine Folgebescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit erstellen lassen und auf dieser Folgebescheinigung gesondert bestätigen lassen, dass durchgängig über den 3.8.09 hinaus
Arbeitsunfähigkeit vorgelegen habe.
Damit dann zur Kasse und die Sache abklären.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 08.08.2009, 20:29
von ratte1
Hallo,

die Meinung von "Czauderna", bezüglich der Diagnose "Schwangerschaftsbeschwerden" teile ich nicht. Selbstverständlich kann ein MDK-Arzt auch hier eine Arbeitsfähigkeit feststellen, zumal ja offensichtlich ausführlichere Stellungnahmen des Arztes vorliegen.

Für mich stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Patientin hat sich ab 01.08. arbeitslos zu melden. Da es sich um einen Samstag handelt, hatte die Arbeitsagentur nicht geöffnet, der nächstmöglche Termin war damit der 03.08.(Montag).

Am Montag ist sie zwar zur Arbeitsagentur gegangen und hat sich dort arbeitslos melden wollen. Dort ist ihr aber die falsche Auskunft gegegen worden, sie solle erst einmal wieder gesund werden.

Die Arbeitsunfähigkeit endete am 31.07.09, die Arbeitsfähigkeit und damit auch die Arbeitslosigkeit ist am 01.08. eingetreten, und damit 2 Tage vor der Arbeitsunfähigkeit. Die KK ist nicht dafür verantwortlich, dass die Arbeitsagentur ihre Pforten am Freitag schließt und erst am Montag wieder öffnet. Vielmehr gilt hier nach den allgemeinen Fristregelungen eine Verlängerung der Antragsstellungsfrist von Samstag auf Montag.

Die Arbeitsagentur ist verpflichtet, ab Samstag den 01.08 wieder ALG 1 zu zahlen. Ab 03.08. erhält die Versicherte von der Arbeitsagentur Leistungsfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen.

Also: Am Montag nicht zur KK, sondern zur Arbeitsagentur gehen.

MfG

ratte1

Verfasst: 08.08.2009, 22:30
von CiceroOWL
Ratte hat recht nach § 117 ff SGB III steht steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, somit besteht einAnspruch auf ALG I, nicht auf KG, siehe § 126 SGB III, Sonst bestht ein Anspruch nach § 20 SGB I Anspruch auf ALG II, bis 6 wochen vor der Entbindung.
Ein wenig verwirrend diese leict vwerwirrdenden unterschiedlichen SV Träger, Sauhaufen.

Verfasst: 09.08.2009, 08:40
von ratte1
CiceroOWL hat geschrieben:Ratte hat recht nach § 117 ff SGB III steht steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, somit besteht einAnspruch auf ALG I, nicht auf KG, siehe § 126 SGB III, Sonst bestht ein Anspruch nach § 20 SGB I Anspruch auf ALG II, bis 6 wochen vor der Entbindung.
Ein wenig verwirrend diese leict vwerwirrdenden unterschiedlichen SV Träger, Sauhaufen.
Gemeint ist sicher ALG 1

MfG

ratte1

Verfasst: 09.08.2009, 10:28
von CiceroOWL
Nee § 117 ff SGB III ALG I da anere ist § 20 SGB II , wenndas AA nicht zahlt hat die ARGe zu prüfen oder nach § 56 SGB XII das Sozialamt

Verfasst: 09.08.2009, 13:03
von Czauderna
Hallo,

"die Meinung von "Czauderna", bezüglich der Diagnose "Schwangerschaftsbeschwerden" teile ich nicht. Selbstverständlich kann ein MDK-Arzt auch hier eine Arbeitsfähigkeit feststellen, zumal ja offensichtlich ausführlichere Stellungnahmen des Arztes vorliegen."

selbstverständlich kann er das, aber glaube mir, und jetzt muss ich mal meine 40jährige Praxis "an der Front" ins Spiel bringen - in Verbindung mit
Schwangerschaftsbeschwerden habe ich noch kein MDK-Gutachten gesehen das auf Arbeitsfähigkeit oder gar. Vermittlung für leichte Tätigkeiten erkannt hat.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 09.08.2009, 15:06
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:"die Meinung von "Czauderna", bezüglich der Diagnose "Schwangerschaftsbeschwerden" teile ich nicht. Selbstverständlich kann ein MDK-Arzt auch hier eine Arbeitsfähigkeit feststellen, zumal ja offensichtlich ausführlichere Stellungnahmen des Arztes vorliegen."

selbstverständlich kann er das, aber glaube mir, und jetzt muss ich mal meine 40jährige Praxis "an der Front" ins Spiel bringen - in Verbindung mit Schwangerschaftsbeschwerden habe ich noch kein MDK-Gutachten gesehen das auf Arbeitsfähigkeit oder gar. Vermittlung für leichte Tätigkeiten erkannt hat.
Ich kenne mehrere Fälle, und wüsste auch nicht, weshalb Schwangere unter Quarantäne gestellt werden sollten!

MfG

ratte1

Verfasst: 09.08.2009, 17:01
von Czauderna
Hallo,

na dann kann sich der leser ja raussuchen was ihm am besten gefällt.

Mit "Quarantäne", wie du das bezeichnest hat das nix zu tun - die Entscheidung ob jemand arbeitsunfähig ist trifft immer noch ein Arzt - darin sind wir uns doch einig ?

Ich wollte mit meinem Hinweis nur anmerken dass es bei der Diagnose
"Schwangerschaftsbeschwerden" meiner Erfahrung nach keinen Widerstand
seitens der Kasse bzw. des MDK gegeben hat.

Deine Erfahrung sieht anders aus - bitte - so ist das Leben.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 09.08.2009, 18:58
von CiceroOWL
Qurantäne ? echt, Schwanger ist schwanger nicht krank, neh neh.

Verfasst: 10.08.2009, 07:41
von lewlin
Hallo zusammen,

auch wenn es denn so ist, gibt es der KK nicht das recht mich so zu behandeln.
Ich werde mich heute diesbezüglich noch mal mit allen Parteien auseinandersetzten.
Ich habe am Samstag noch ein Schreiben von der KK bekommen, ich soll mich doch Familienversichern über meinen Mann. Damit entfällt KG und Mutterschutzgeld. Das finde ich eine Frechheit.
Ich habe die Bescheinigung der KK auch bereits anfang letzter Woche dem Arbeitsamt ausgehändigt. Ich habe mich das ganze WE schrecklich gefühlt, war kurz davor zum NOtarzt zu gehen, da ich schreckliche Angst um mein ungeborenes Baby habe. Ich kann nicht verstehen wie die KK die Gesundheit auch meines Babys gefährden kann.
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