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ich bekomme kein Krankengeld- obwohl arbeitsunfähig

Verfasst: 07.08.2009, 13:36
von Pueppi104
Hallo an alle Leser.
Ich habe seit Jahren psychische Probleme, mal mehr, mal weniger. War auch schon mal im Krankengeldbezug von Juli 2008- Anfang Februar 2009. Habe mich dann arbeitssuchend gemeldet, weil ich keine Arbeit hatte.

Dann habe ich im Mai ein Pratikum gemacht, weil die Agentur für Arbeit es so wollte, und das hat mich psychisch wieder so runtergezogen, so dass mich mein Psychologe krank geschrieben hat. Nach 6 Wochen steuert die Agentur für Arbeit einen aus, und es greift das Krankengeld. Nur bei mir nicht. 4 lange Woche habe ich in der Luft gehangen, weil die Krankenkasse prüfen wollte, ob ich Anspruch auf Krankengeld habe. Eben bekomme ich Post von der Kasse, dass ich kein Krankengeld bekomme. Das wäre chronisch und arbeitsunfähig wäre man nur, wenn man nicht in der Lage ist, leichte Tätigkeiten auszuüben. Möchte gerne mal wissen, wie die Kasse das beurteilen will, zu was ich fähig bin und zu was nicht. Mein Psychologe sagt, ich bin von ihm arbeitsunfähig krank geschrieben und habe Anspruch auf Krankengeld.
Toll, jetzt stehe ich da. Was soll ich jetzt machen? Habe ich wirklich keinen Anspruch? Habe meine 78 Wochen Krankengeld noch gar nicht überschritten.
So eine Lage belastet mich auch schon wieder. Die Krankenkasse hat meinen Arzt auch Fragebögen geschickt, mich haben sie paar Mal zu Hause angerufen, wie es mir geht. Als ob der Sachbearbeiter das medizinisch einschätzen könnte.

Kann mir Jemand helfen? Wie kann ich am besten Einspruch erheben? Habe keine Private Rechtsschutz. Kostet auch alles wieder Geld. Habe seit vier Wochen nichts auf mein Konto bekommen. Muss mich dann eh wohl freiwillig versichern, Mann ist Privat, kann nicht zurück in die GKV.
Und ich bin noch nicht mal arbeitsfähig.
Vielen Dank!

Verfasst: 07.08.2009, 13:56
von Czauderna
Hallo,
nun, das ist von hier aus sehr schwer ausreichend zu beantworten.
Wenn ich das richtig verstehe hat ein Psychologe die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, also kein "normaler" Kassenarzt ??
Tatsächlich wird bei Leistungsbeziehern nach SGB III (Arbeitslosen)
beurteilt in wieweit eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
ausgeübt werden kann, das kann dann schon mal zu unterschiedlichen
Auffassungen kommen - der Medizinische Dienst (MDK) meint ja - der Patient selbst natürlich nein.
Es wäre ja nun wirklich das Einfachste, Sie würden sich beim Arbeitsamt wieder "zurückmelden" und dann wieder Leistungen von dort erhalten.
Die Umschulung können Sie sowieso vergessen (so weit ich weiß), da diese mehr als sechs Wochen unterbrochen wurde gilt sie als abgebrochen.
Sie können sich aber auch mal von der Krankenkasse erklären lassen
wie diese zu der von Ihnen genannten Erkenntnis kam - mit anderen Worten, lassen Sie sich das MDK-Gutachten zeigen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.08.2009, 14:04
von Pueppi104
Ich weiß gar nicht, ob es ein MDK Gutachten gibt. Ich war in den letzten Wochen jedenfalls nicht beim MDK.
Ich weiß nur, dass die Krankenkasse meinen Psychologen in den letzten Wochen zweimal Fragebögen geschickt hat.
Was heißt denn "kein normaler" Kassenarzt? Er ist Psychologe und Psychiater.
Es besteht jetzt dennoch eine Kostenlücke der Kassenbeiträge und das sind leider nicht nur 100 Euro im Monat, sondern knapp über 300 Euro im Monat.

Kann ich bei der Kasse denn alle Unterlagen anfordern, die zu diesem Entschluss geführt haben?

Verfasst: 07.08.2009, 14:14
von Czauderna
Hallo,
es ist nicht zwingend erforderlich für solche Gutachten, dass der Betreffende persönlich beim MDK erscheinen muß - das geht dann aufgrund der Befundberichte die der behandelnde Arzt dem MDK vorlegt.
Mal ganz vorsichtig formuliert - es könnte durchaus möglich sein dass Ihr behandelnder Psychologe vielleicht doch nicht so einwandfrei ihre Arbeitsunfähigkeit generell auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegenüber dem MDK bekräftigt.
Ich bin kein Medizinier, nur MA. einer Krankenkasse - aber solche Erkrankungen wie Sie die Ihrige hier geschildert , haben haben sehr selten solche lange Verlaufszeiten (Arbeitsunfähigkeitszeiten) - die notwendige psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel neben der Tätigkeit (Arbeitsfähigkeit)
statt.
Wie geschrieben - setzen Sie sich mit der Kasse in Verbindung und fragen nach - am besten persönlich - am Telefon geht da nix.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 07.08.2009, 14:19
von Pueppi104
Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten. Nur mein Psychisches Problem hat auch mit dem Arbeitsmarkt zu tun, da mich zwei Arbeitsstellen schon psychisch immer wieder runtergezogen haben. Das ist natürlich eine lange Geschichte. Ich will ja auch mal von meinen Tabletten los kommen.
Bin ich denn jetzt noch eigentlich nachversichert?
Ich werde nächste Woche mit meinem Psychologen sprechen. Natürlich ist jetzt Wochenende, wo man nichts mehr regeln kann.

Verfasst: 07.08.2009, 14:28
von Czauderna
Hallo,
versichert sind Sie autoamtisch schon, es geht nur darum wer die Beiträge zahlt - deshlab sollten Sie sich "vosorglich" wieder beim Arbeitsamt melden damit die wieder mit Leistungen einsetzen können.
Gruß
Czauderna