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Anrecht der Krankenkasse auf Krankenberichte?

Verfasst: 02.08.2009, 12:52
von Manhattan007
Hallo, ich bin am Freitag nach vier Wochen aus der Reha entlassen worden. Bereits ab Donnerstag hat mich probiert die KK telefonisch zu erreichen wegen dem Ergebnis der Reha bez. der weiteren Arbeitsfähigkeit.

Klaro, eventuell müssen die ja jetzt weiter Krankengeld bezahlen.

Meine Frage aber lautet ob die KK ein Recht auf Zusendung des ärztlichen Entlassungsberichtes hat oder ob sie den so oder so zugesendet bekommt.

Ist ja auch kein Geheimnis, wurde als weiterhin arbeitsunfähig entlassen.

Verfasst: 02.08.2009, 13:48
von Czauderna
Hallo,
beim entlassungsgespräch aus der Reha wird man eigentlich gefragt ob man der weiterleitung des Entlassungsberrichtes (Kurzform) an die Krankenkasse zustimmt - dem kann man widersprechen.
Die Kasse kann dann nicht den bericht einsehen, wohl aber kann ihn der MDK von der Klinik anfordern wenn es um die Beurteilung der weiteren Arbeitsunfähigkeit geht.
Ich kenne das aus meiner Praxis - da wurde der Weiterleitung an die Kasse widersprochen - dann wurde der MDK eingeschaltet - der hatte von der Kasse keine Unterlagen, allenfalls eine aktuellen Befundbericht des behandelnden Arztes, der sich widerum auf den Entlassungsbericht der Reha-Klinik stützte - der MDK hatte werder Zeit noch Lust den Bericht in der Reha-Klinik anzufordern, deshlab mussten wir vom Patienten gesondert eine Einwilligungserklärung anfordern die wir der Klinik übersandten und wenn wir dann Glück hatten, erhielten wir bzw. der MDK dann den Bericht.
Solange jemand Arbeitsunfähig entlassen wird ist das alles weiter kein grosses Hemmnis, aber wehe es wird jemand Arbeitsfähig entlassen und hat der Weitergabe widersprochen und fühlt sich trotzdem noch arbeitsunfähig - dann geht dieser Einspruch zur Weitertgabe meist zum Nachteil des Patienten aus.

Gruß

Czauderna