Seite 1 von 1

Arbeitgeberwechsel -> keine volle Lohnzahlung?

Verfasst: 31.07.2009, 13:12
von B'Lana
Hallo,

Ich arbeite in einer Firmengruppe. Bisher war ich Angestellte der "Überfirma".
Anfang Juni 09 habe ich von meinem Arzt gesagt bekommen, das ich am Knie operiert werden muß, Termin war der 22.06. Daraufhin sei ich länger krank.
Ich ging zu meinem Arbeitgeber und teilte ihm diese "geplante" Krankheit mit, er bestätigte mir das auch schriftlich.
Am 19.06.2009 sagte man mir dann das ich ab dem 01.07. einen neuen Arbeitgeber hätte, nämlich eine der Unterfirmen.
Über den Verlauf bin ich sehr unglücklich, aber was hat man schon für eine Wahl, man kann ja froh sein, das man nen Job hat.
Ich klärte das alles ab, da es ein Freitag war und ich am folgenden Montag operiert wurde. Es sei alles kein Problem, sobald ich fit wäre, käme ich dann eben in die neue Firma.
Ich lieferte meine Krankmeldungen immer ab und kam dann nach 4 Wochen zur Arbeit, das waren 2,5 Wochen in der neuen Firma und 1,5 Wochen in der Alten.
Ich gab hier sämtliche Unterlagen ab, ich ließ mir auf Wunsch von der Krankenkasse eine Bescheinigung schicken - alles war ok.... ich bekam meinen neuen Arbeitsvertrag, mein alter Vertrag wurde übernommen.
Nun kam die erste Gehaltsabrechnung und dort ist mein Gehalt erst am dem 18.07. berechnet, mein Vertrag startet aber am 01.07.
Ich fragte nach und man sagte mir, das ich ja krank war und der Arbeitgeber daher nicht verpflichtet sei zu zahlen, das macht die Krankenkasse, wenn man am Anfang eines neuen Beschäftigungsverhältnisses krank wird.
Ok ? Warum sagte man mir das nicht schon vor 2 Wochen ? Dann hätte ich mich vor 2 Wochen schon um diese Formulare kümmern können ? So sitze ich hier nun mit einem anteiligen Gehalt und warte auf Formulare, die wahrscheinlich auch erstmal in Ruhe bearbeitet werden müssen.

Die Mitarbeiter bei meiner KK waren sehr freundlich und wußten sofort, was ich will und wollten die Unterlagen umgehend rausschicken.

Wie lange dauert dann so ein Antrag ? Und bekomme ich die VOLLE Differenz zu meinem Nettogehalt oder nur einen Teil ?

Brauch ich irgendwelche Unterlagen, die ich jetzt vielleicht schon mal kopieren könnte ? Das WE steht ja vor der Tür....



Vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße

B'Lana

Verfasst: 01.08.2009, 13:11
von Czauderna
Hallo,
ja, mit etwas Weitblick seitens des "alten" Arbeitgebers und ggf. vielleicht auch der Kasse hätte man das alles etwas schneller erledigen können.
Von der Sache her ist es aber schon in Ordnung.
Tritt während der erstern 28 tage eines Beschäftigungasverhältnisses Arbeitsufähigkeit ein, zahlt nicht der Arbeitgeber sondern die Krankenkasse.

Was die Höhe des krankengeldes betrifft so kann es , je nach dem ob Einmalzahlungen in Abrechnung gebrwcht werden können bis zu 100 % des Netto-Entgeltes betragen aber dann gehen Arbeitnehmneranteile zur
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung noch ab - ergo man erhält nie denn Netto-Gehaltsbetrag auch als Krankengeld.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 03.08.2009, 10:18
von B'Lana
Vielen lieben Dank für deine Antwort.

Ich habe nun ein Formular bekommen, das sich "Erklärung für den Bezug von Entgeltersatzleistungen" nennt.

Doch... das versteh ich gar nicht! :shock:

Die erste Frage ist ja noch klar: ich bin wieder arbeitsfähig seit XXX

Mein Arbeitgeber.bzw die Agentur für Arbeit hat das Entgelt / die Leistungen für den gesamten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt ja / nein ( angekreuzt nein )

aber dann ?

Meine Gehalt erhalte ich vorraussichtlich [ freies Feld ] Wochen.

was n das für ein Deutsch ? Was soll ich da reinschreiben ? Kapier ich nicht.

und nachdem ich meine Bankverbindung angegeben habe, steht nichts mehr, warum ich das überhaupt beantrage ???

ich bin.. verwirrt. :?

Liebe Grüße

Verfasst: 03.08.2009, 12:00
von ratte1
Hallo,

für mich wäre noch abzuklären, ob es sich wirklich um ein neues Beschäftigungsverhältnis handelt, wenn der Arbeitgeber de fakto der selbe ist.

Bgzl. Erklärung für den Bezug von Entgeltleistungen:

bei Mein Gehalt erhalte ich voraussichtlich ... Wochen ist die Dauer der Entgeltfortzahlung (das sind i.d.R 6 Wochen, können aber je nach Arbeits- oder Tarifvertrag auch bis zu 26 Wochen sein) einzutragen. Im vorliegenden Fall ist einfach ein Strich zu machen.

Hiermit werden die notwendige Angaben angefordert, das die KK für die Beurteilung des Krankengeldanspruchs benötigt.

Sinnvoll ist es m.E., die KK darauf aufmerksam zu machen, dass man seit Jahren bei der Firmengruppe beschäftigt ist und jetzt nur in einen anderen Betriebsteil ("Unterfirma") gewechselt hat. Die KK wird dann prüfen, ob der Arbeitgeber nicht doch für die Entgeltfortzahlung zuständig ist.

MfG

ratte1

Verfasst: 04.08.2009, 08:10
von B'Lana
Sinnvoll ist es m.E., die KK darauf aufmerksam zu machen, dass man seit Jahren bei der Firmengruppe beschäftigt ist und jetzt nur in einen anderen Betriebsteil ("Unterfirma") gewechselt hat. Die KK wird dann prüfen, ob der Arbeitgeber nicht doch für die Entgeltfortzahlung zuständig ist.
das habe ich gemacht! :twisted:

vielen Dank für eure Hilfe!!!

Auf das ich bald mein Geld habe... liegt ja nicht an der KK!