Welche Mitgliedschaft gilt? Dringend
Verfasst: 31.07.2009, 09:06
Hallo,
schön, das Forum gefunden zu haben
Leider komme ich gleich mit meinem ersten Problem (sonst wäre ich nicht hier):
Habe nach meinem Umzug bei der alten KK zum 31. Mai 2009 gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung erhalten; mit dieser zur neuen KK und von denen eine Mitgliedsbestätigung bekommen. Die Bescheinigung per Post zur Arbeitsagentur geschickt, die (weil ich arbeitssuchend bin) wie mein Arbeitgeber ist - kriegt ja auch die AUs.
Soweit alles normal und unspektakulär.
Gestern bekomme ich Post von der alten BKK, die Arbeitsagentur hätte mich zum 31.7.2009 abgemeldet und wie das nun weiterginge, ob ich mich freiwillig .....usw.
Ich nur: "Hää? ich bin doch längst nicht mehr bei denen versichert", dachte ich.
Nun hat sich herausgestellt, die Arbeitsagentur hat die Mitgliedsbestätigung nicht erhalten. Die neue KK hat zwar von mir die Voranmeldung aber keine Anmeldung von der Agentur.
Die neue BKK beruhigt mich, das könne man nachholen, sie würden eine Bestätigung an die AA schicken und alles sei gut.
Die alte BKK beruft sich auf §175 SGB V und meint, meine Mitgliedschaft wäre wieder aufgelebt, weil diese 14-Tage-Frist versäumt worden sei.
Nun ist ja eine Bestätigung innerhalb der 14 Tage ausgestellt worden, lediglich der Arbeitgeber hat mich nicht korrekt angemeldet.
Ehrlich, wer fragt nach, ob das geklappt hat? Ich habe nichts davon gemerkt; meine Versichertenkarte hat beim Arzt funktioniert - alles lief gut ..... bis gestern
Nun könnte mir das alles ziemlich egal sein, wenn ich nicht über das Anspruchsende von ALG I eine AU hätte.
D.h. für mich: wenn es wirklich so ist, dass ich bei der alten BKK versichert bin, dann müsste ich schleunigst eine Kopie der AU (kriege ich vermutlich vom Arzt) zur alten KK schicken, weil die ja dann Krankengeld zahlen müssten.
Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar, denn es droht ja das Monatsende und ab morgen muss bei irgendeiner KK das Krankengeld laufen.
lg
DrehamRad
schön, das Forum gefunden zu haben
Leider komme ich gleich mit meinem ersten Problem (sonst wäre ich nicht hier):
Habe nach meinem Umzug bei der alten KK zum 31. Mai 2009 gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung erhalten; mit dieser zur neuen KK und von denen eine Mitgliedsbestätigung bekommen. Die Bescheinigung per Post zur Arbeitsagentur geschickt, die (weil ich arbeitssuchend bin) wie mein Arbeitgeber ist - kriegt ja auch die AUs.
Soweit alles normal und unspektakulär.
Gestern bekomme ich Post von der alten BKK, die Arbeitsagentur hätte mich zum 31.7.2009 abgemeldet und wie das nun weiterginge, ob ich mich freiwillig .....usw.
Ich nur: "Hää? ich bin doch längst nicht mehr bei denen versichert", dachte ich.
Nun hat sich herausgestellt, die Arbeitsagentur hat die Mitgliedsbestätigung nicht erhalten. Die neue KK hat zwar von mir die Voranmeldung aber keine Anmeldung von der Agentur.
Die neue BKK beruhigt mich, das könne man nachholen, sie würden eine Bestätigung an die AA schicken und alles sei gut.
Die alte BKK beruft sich auf §175 SGB V und meint, meine Mitgliedschaft wäre wieder aufgelebt, weil diese 14-Tage-Frist versäumt worden sei.
Nun ist ja eine Bestätigung innerhalb der 14 Tage ausgestellt worden, lediglich der Arbeitgeber hat mich nicht korrekt angemeldet.
Ehrlich, wer fragt nach, ob das geklappt hat? Ich habe nichts davon gemerkt; meine Versichertenkarte hat beim Arzt funktioniert - alles lief gut ..... bis gestern
Nun könnte mir das alles ziemlich egal sein, wenn ich nicht über das Anspruchsende von ALG I eine AU hätte.
D.h. für mich: wenn es wirklich so ist, dass ich bei der alten BKK versichert bin, dann müsste ich schleunigst eine Kopie der AU (kriege ich vermutlich vom Arzt) zur alten KK schicken, weil die ja dann Krankengeld zahlen müssten.
Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar, denn es droht ja das Monatsende und ab morgen muss bei irgendeiner KK das Krankengeld laufen.
lg
DrehamRad