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Arbeitsunfähig aus Reha entlassen

Verfasst: 30.07.2009, 18:21
von Manhattan007
Hoffe das ich hier richtig bin.

Ich beziehe nach Brustkrebs und Therapie seit 01/09 Krankengeld. Vorher war ich im Erziehungsurlaub, sodass ich seit 08/07 nicht mehr in meinem Beruf als Hotelfachfrau gearbeitet habe.

Jetzt war ich vier Wochen in Reha. Die Klinik hat mich als AU in meinem Beruf entlassen.
Generell könnte ich dem Arbeitsmarkt aber sechs Stunden täglich zur Verfügung stehen, sodass ein Rentenantrag entfällt.

Durch den Rentenberater wurde mir eine zweijährige Umschulung zur Hotelbetriebswirtin vorgeschlagen.
Der nächste Aufnahmetest/Eignungstest an der nächsten Schule findet allerdings erst in 03/10 statt. Er sagte dann auch noch, dass meine Krankenkasse bis zu Beginn der Umschulung weiterzahlen müsste. Wenn ich ausgesteuert werden würde vor Beginn der Schule müsste dann die Arbeitsagentur einspringen.

Mir stellt sich jetzt die Frage ob meine Krankenkasse (AOK RP) ohne Probleme bis dahin auch das Krankgeld zahlt. Theoretisch laufen die 18 Monate KG ja erst 08/10 aus. Weiterhin wer während der Umschulung für mich leistet (Wahrscheinlich der Rententräger).

Und was passiert überhaupt mit meinem Arbeitsverhältnis? Können die mich jetzt Krankheitsbedingt kündigen? Irgendwann müsste ich denen ja sagen, dass ich meine alte Stelle so nie wieder bekleiden kann? Oder soll ich kündigen? Irgendwann muss ja mal jemand kündigen!

Was passiert wenn ich beim Eignungstest für die Schule durchfalle?

Fragen über Fragen und keine Antworten darauf?

Verfasst: 30.07.2009, 20:31
von Czauderna
Hallo,
da ein Arbeitsverhältnis besteht ist die Lage versicherungsrechtlich und auch leistungsrechtlich nicht so bedenklich.
Erst zahlt in jedem Falle die Krankenkasse weiter Krankengeld.
Dass Sie lt. Aussage der Reha-Klinik nicht mehr vollschichtig in Ihrem Beruf arbeiten können spielt da zunächst einmal keine Rolle.
Es kommt nun darauf an wie die Krankenkasse reagiert.
Ich könnte mir vorstellen dass diese in den nächsten Wochen den MDK wieder einschalten wird um prüfen zu lassen wie es mit Ihrer weiteren Arbeitsunfähigkeit bestellt ist.
Die Aussage vom Rentenberater kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum sollte eine Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen sein ??
Dies kann eine Teil- oder Zeitrente sein vom Grundsatz her.
Eine Umschulungsmassnahme wäre natürlich auch eine Möglichkeit, die ich aber nur dann favorisieren würde wenn auch das Ende der Beschäftigung
feststehen würde.
Bestände nicht die Möglichkeit innerhalb ihrer Firma eine Teilzeittätigkeit anzutreten oder eine andere Tätigkeit als bisher zu verrichten ??
Wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter medizinisch begründet wird dann zahlt die Krankenkasse ggf. bis zum Leistungsende (Aussteuerung) und anschliessend das Arbeitsamt, auch bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis.
Ich würde das mit der Umschulung nicht übers Knie brechen sondern erstmal abwarten.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 31.07.2009, 11:15
von Manhattan007
wenn ich die Aussagen richtig verstanden habe überprüft die Krankenkasse also nochmal die Diagnose der Rehaärzte hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit in meinem jetzigen Beruf?

Habe mich mit dem Gedanken einer schulischen Umschulung schon sehr positiv beschäftigt.

Läuft dann auch ggf eine Umschulung während das AV noch besteht?

Die EU wäre ausgeschlossen weil ich generell sechs Stunden täglich arbeitsfähig bin aber nicht in meinem jetztigen Beruf.

Verfasst: 31.07.2009, 12:18
von Czauderna
Hallo,
diese Frage entscheidet der Träger der Massnahme - das könnte die Rentenversicherung aber auch die Arbeitslosenversicherung sein -
am besten sich deswegen nochmals mit dem Rentenberater in Vebindung setzen.
Die Krankenkasse wird es in jedem Fall freuen, muss sie doch kein Krankengeld mehr in diesem Falle zahlen.
Gruß
Czauderna