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Ruhen des Leistungsanspruches - trotzdem volle Beiträge?

Verfasst: 29.07.2009, 19:07
von Albert
Moin!

Kurz und knapp erzählt:
Seit Ende letzten Jahres bin ich selbstständig und habe damals mein geschätztes Einkommen der TK übermittelt. Aufgrund von Personalmangel bei der TK habe ich bis März/April diesen Jahres nichts bezüglich meiner zu zahlenden Beiträge gehört, erst auf Nachfrage meinerseits erhielt ich Auskunft zu meiner Beitragshöhe. Kurz darauf erhielt ich Post von der TK mit der Aufforderung die ausstehenden Beiträge innerhalb eines Monats oder so zu überweisen.
Nun ja, die Selbstständigkeit läuft so lala, ich verdiene genug zum leben, aber nicht genug, um die KV-Beiträge zu zahlen. Daher gab's jetzt von der TK die Info, dass aufgrund nicht geleisteter Beiträge meine Ansprüche auf Leistungen ab Juli ruhen - es werden halt nur noch in Notfällen die Kosten übernommen. Kein Problem, am liebsten würde ich eh' aus der KK austreten (über die Risiken bin ich mir voll bewußt :-) ).

Allerdings möchte die TK trotz der drastischen Einschränkung ihrer Leistungen weiterhin die vollen Beiträge von knapp über € 200,- haben.
Ist dies rechtens? Wenn ja, hat dagegen schon jemand geklagt? Und drittens, gibt es Möglichkeiten, wieder aus diesem System rauszukommen - ich kann die alten Beiträge nicht zahlen, Vollstreckung steht vor der Tür und währenddessen häufen sich jeden Monat weitere Beiträge an ...

Danke für kompetente Antworten!

Verfasst: 29.07.2009, 20:07
von Gast
dieser ruhende Leistungsanspruch ist Gesetz. ich glaube nicht, dass eine Klage da was bringt...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/16.html

"...Satz 1 gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden."

Verfasst: 29.07.2009, 20:21
von Hucky
Also krümel2007 hat schon die Frage zum Lstg.-ruhen beantwortet. Der lfd. Beitrag ist natürlich weiterhin fällig.

Ratenzahlung wäre die Möglichkeit. Aber da du ja schon Probleme mit den lfd. Beiträgen hast, glaube ich dass du das nicht machen wirst.

Natürlich kannst du als hauptberuflich Selbstständiger in die PKV. Du kündigst mit dem Grund ab tt.mm.jjjj in die PKV zu wollen. Falls Deine KK noch eine Kopie der ersten Seiten der Police haben will, gibst du Sie Ihnen einfach.

Ob du allerdings günstiger als in der GKV kommst weiß ich nicht. Aber du hast das sicher schon geprüft.

VG
Hucky