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Widerruf meiner Wahlerklärung
Verfasst: 28.07.2009, 10:07
von anfaenger
Hallo,
vielleicht kann mir da jemand helfen?
Mit welcher Frist kann ich meinen Krankenkassenwahl widerrufen.
Beginn 15.07
Unterschrift der Beitrittserklärung am 10.07
Widerruf am 27.07.
Ist der Widerruf rechtens?
Lg anfaenger
Verfasst: 28.07.2009, 10:59
von schwedenbucht
in der Regel 14 Tage nach Abschluss. Ansonsten in den AGB's gucken.
Verfasst: 28.07.2009, 11:05
von anfaenger
also nicht wirksam oder???
Verfasst: 28.07.2009, 11:54
von Czauderna
Hallo,
das habe ich im SGB V. in einem Rundschreiben dazu gefunden :;
Ein Widerruf der Kündigung oder Krankenkassenwahl nach dem Ende der Kündigungsfrist und damit nach Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse ist hingegen ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V.
Inkrafttreten: 30.06.2008
Gruß
Czauderna
Verfasst: 28.07.2009, 12:00
von anfaenger
@Czauderna
also muß ich bei der neuen KK bleiben
Danke
Verfasst: 28.07.2009, 14:34
von Gast
richtig, man muss VOR wirksamwerden des Krankenkassewechsels seine Wahl widerrufen. also bist du zu spät dran gewesen und damit 18 Monate an deine neue Krankenkasse gebunden.
allerdings hätte ich noch eine Frage. warst du vor der Kassenwahl familienversichert? ich frag nur wegen dem "krummen" Datum 15.7..
Verfasst: 28.07.2009, 16:10
von Steinlaus
Ne winzige Möglichkeit besteht noch.
Sollte die neue Krankenkasse keine Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorgelegt haben, ist der Wechsel auch nicht rechtskräftig.
Frag deshalb nochmal bei deinem Arbeitgeber nach, ob die eine bekommen haben.
Ciao die
Laus