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Elternzeit endet, Mann privat....
Verfasst: 27.07.2009, 22:24
von Puschi
Hallo,
mein Mann verdient über der BBG und ist privat versichert. Unsere beiden Söhne auch.
Ich bin momentan beitragsfrei in der gesetzlichen KV weil ich noch bis 03/2010 in Elternzeit bin. Ich arbeite nebenbei auf 400 Euro-Basis und verdiene dort knapp 200 Euro im Monat.
Wenn nun meine Elternzeit endet, wieviel kostet uns ca. eine freiwillige gesetzliche Versicherung für mich?
Danke.
Verfasst: 28.07.2009, 20:34
von Hucky
Hallo Puschi,
für eine genauere Antwort brauche ich die Art der Versicherung vor der Elternzeit.
Sollte es sich um keine sv-pflichtige Beschäftigung handelt, dann besteht
grundsätzlich nur die Möglichkeit der freiwilligen Vers.. Aktuell sind dafür ca. 138 EUR zu entrichten. Bei Dir wird es etwas weniger wegen den Kindern (PV).
Wie sich die Beiträge entwickeln steht in den Sternen. Aber günstiger wird es selten. Außer es steht eine Wahl an
.
Also genieße noch die beitragsfreie Zeit oder Dein aktueller AG macht dich sv-pflichtig.
Kann für beide Seiten manchmal günstiger sein.
VG
Hucky
Verfasst: 28.07.2009, 21:33
von Puschi
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Ich war vorher bei dem Arbeitgeber ganz normal in einem sozialversicherten Verhältnis beschäftigt.
Ich würde dort auch gerne zum Ende der EZ auf 401-Euro aufstocken aber er möchte nicht. Ich werde natürlich versuchen, einen zweiten Minijob zu bekommen, damit ich über 400 Euro komme. Wir überlegen nur, ob ich mich vorübergehend freiwillig in der gesetzlichen versicher oder ob ich in die Private meines Mannes wechsel. ich habe nur Sorge, dass ich aus der Privaten nicht mehr rauskommen.....oder geht das automatisch wenn ich wieder soz.-pflichtig werde? Ach, das ist so kompliziert......
Jemand nannte mit neulich einen Beitrag von ca. 500 Euro in der gesetzlichen. Mein Mann verdient ja gut aber DAS wäre mir definitiv zu viel - die Private kostet nicht mal die Hälfte......
Puschi
Verfasst: 28.07.2009, 22:46
von ratte1
Hallo Hucky,
so sehr ich sonst Deine Antworten schätzen, aber hier liegst Du bezüglich der Höhe der Beiträge falsch. Der Beitrag wird sich nicht nur aus den Einkünften der Frau, sondern auch aus der Hälfte der Einkünften des privaten versicherten Ehemanns bemessen und damit bei ca. 300,- EURO liegen.
MfG
ratte1
Verfasst: 29.07.2009, 14:06
von Puschi
ca. 300 Euro? Das klingt ja schon mal anders als 500 Euro
Verfasst: 29.07.2009, 18:56
von Hucky
Sorry, stimmt ja
. Danke ratte1.
@ Puschi
Die Einschätzung der Beitragshöhe von ratte1 ist sehr realistisch. Bei 500 EUR müsste Dein Mann schon sehr sehr gut verdienen.
Schade dass dein AG nicht mitspielt. Wäre wohl zu schön gewesen. In dem zweiten Minijob musst du nicht zwingend über 400 EUR kommen, weil mehrere geringfügig entlohnte Besch. zusammen zurechnen sind. Also ist nur die Differenz zur Überschreitung der Grenze theoretisch notwendig.
Ob Dein aktueller AG da mitspielt, solltest du vorher mal abklären. Ansonsten wäre die Variante in dem zweiten Job über 400 EUR natürlich sinnvoller.
Zu dem Wechsel in die PKV:
Grundsätzlich wirst du natürlich wirst du bei Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung wieder Mitglied einer KK.
Die Entscheidung liegt nun bei Dir. Wegen der Beiträge zur FRW kannst du ja schon mal sicherheitshalber anfragen.
VG
Hucky
Verfasst: 29.07.2009, 19:31
von Puschi
Danke euch beiden!
Verfasst: 29.07.2009, 23:14
von Rossi
Also, bei 500,00 Euronen wird der Beitrag in der GKV niemals liegen, wenn nur der Ehemann verdient.
Wenn er mehr als 3.675,00 Euro monatlich verdient es ist nämlich ganz egal, es werden max. nur 1.837,50 Euro (die Hälfte von dieser Obergrenze) zu Grunde gelegt. Jenes muss man dann mit den aktuell gültigen Sätzen der Kv. und Pv. muliplizieren. Derzeit würde man dann bei 298,59 Euro (incl. Pflege) liegen. Es wird also nicht mehr.
Wenn noch gemeinsame Kinder vorhanden sind und der Verdienst liegt oberhalb von 4.012,50 Euro monatlich, dann gibt es noch Freibeträge von 840,00 Euro pro Kind, liegt es drunter, dann gibt es einen Freibetrag von 504,00 Euro (wurde am 22.07,2009 im BGBL veröffentlicht).
Ich glaube kaum, dass Du zu diesem Maximalpreis eine priv. Kv. bekommst!
Verfasst: 31.07.2009, 21:57
von Puschi
Hallo Rossi,
stimmt, dann ist die gesetzliche günstiger. ich möchte eigentlich auch gerne in der TK bleiben. Bin nur erscrocken als mir jemand neulich 500 Euro nannte.
Mein Mann verdient gerade so über dieser BBG und wir haben zwei gemeinsame Kinder. Geh ich dann richtig in der Annahme, dass ich diese Obergrenze halbiere, dann 2x 504 Euro abziehe (wegen der Kinder) und vom Endbetrag zahle ich dann ca. 15% an die KV?
Ich komme dann nur auf ca. 130 Euro - ist das nicht viel zu wenig?
Puschi
Verfasst: 31.07.2009, 22:25
von Rossi
Nu fängt die Köddelanspitzerei aber an.
Man muss schon unterscheiden zwischen BBG und JAEG!
BBG derzeit 3.675,00 Euro
JAEG derezit 4.050,00 Euro
Äpfel sind nicht gleich Birnen, sagt der Rossi immer.
Bei diesen unterschiedlichen Grenzen, gibt es leider auch unterschiedliche Freibeträge!
Liegt das Einkommen des Ehegatten oberhalb von 4.050,00 Euro, wird zunächst ein Freibetrag von 840,00 Euro pro gemeinsames Kind abgezogen, danach wird halbiert.
Liegt das Einkommen des Ehegattes zwischen 3.675,00 Euro und 4.050,00 Euro wird nur ein Freibetrag von 504,00 Euro abgezogen und danach wird halbiert.
Oh weia, ist das manchmal ein wenig kompliziert!!!
Verfasst: 01.08.2009, 16:25
von ratte1
Rossi hat geschrieben:Nu fängt die Köddelanspitzerei aber an.
Man muss schon unterscheiden zwischen BBG und JAEG!
BBG derzeit 3.675,00 Euro
JAEG derezit 4.050,00 Euro
Äpfel sind nicht gleich Birnen, sagt der Rossi immer.
Bei diesen unterschiedlichen Grenzen, gibt es leider auch unterschiedliche Freibeträge!
Liegt das Einkommen des Ehegatten oberhalb von 4.050,00 Euro, wird zunächst ein Freibetrag von 840,00 Euro pro gemeinsames Kind abgezogen, danach wird halbiert.
Liegt das Einkommen des Ehegattes zwischen 3.675,00 Euro und 4.050,00 Euro wird nur ein Freibetrag von 504,00 Euro abgezogen und danach wird halbiert.
Oh weia, ist das manchmal ein wenig kompliziert!!!
Und deshalb verstehe ich es wohl auch nicht.
Hallo Rossi,
Es gibt zwar unterschiedliche Kinder-Freibeträge, die richten sich doch aber gemäß doch § 240 SGB V danach, ob für das Kind ein Familienversicherungsanspruch in d er gesetzlichen Krankenversicherung besteht (Freibetrag 504,- EURO) oder nicht (Freibetrag 840,- EURO).
Bitte um Aufklärung!
Mit freundlichen Grüßen
Ratte1
Verfasst: 01.08.2009, 20:15
von Puschi
Und jetzt komm ich auch noch und muss sagen, dass mein Mann mal so und mal so verdient. Jeden Monat anders je nachdem wieviele Stunden/Dienste/Überstunden er geleistet hat. Wie wird denn sowas dann gerechnet?
Puschi
Verfasst: 01.08.2009, 20:17
von Puschi
Und ich muss noch ganz dumm fragen - sind diese Zahlen brutto oder netto? ich ging jetzt immer von netto aus.......
Verfasst: 02.08.2009, 09:47
von Krankenkassenfee
Hallo,
es zählt das Brutto.
LG, Fee
Verfasst: 02.08.2009, 21:02
von Puschi
Ich muss leider noch weiter nerven!
Wir informieren uns ja nun auch parallel auf anderen Seiten und haben nun gefunden, dass seit dem 1.1.2009 GAR KEIN FREIBETRAG für Kinder mehr abgezogen wird - der Beitrag der Ehefrauen mit Kindern habe sich damit quasi verdoppelt.....
Weiß jemand etwas dazu?
Puschi