Student - Ausschluss aus der Krankenverischerung
Verfasst: 23.07.2009, 13:21
Hallo,
ich habe hier schon einiges gelesen und auch ein paar Ansätze gefunden, aber auch nicht wirklich ausreichend.
Hier die Situation:
Mein Freund hat im September 07 mit einem Studium an einer FH begonnen. Zur Einschreibung die erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation und BaföG bei der Krankenkasse geholt. Immatrikulation erfolgreich.
Da es große Hindernisse mit dem BaföG-Antrag gab, ging er zur ARGE um für den Übergangszeitraum Darlehensweise Unterstützung zu bekommen, da die Studentenwerke eine Vorausleistung (noch) nicht bewilligen konnten. Die ARGE hat brav den Antrag angenommen und scheinbar der Krankenkasse mitgeteilt, dass er arbeitssuchend ist. Eine Unterstützung wurde zunächst bewilligt, bis einem weiteren Sachbearbeiter plötzlich aufgefallen ist, dass er als Student nicht berechtigt ist, Leistungen von der ARGE zu erhalten (auch nicht Darlehensweise um bis zur Auszahlung des BaföGs überleben zu können). Dies wurde in einem Aufhebungsbescheid mitgeteilt. Dementsprechend wurde dies auch der Krankenkasse mitgeteilt.
Er hat es daraufhin versäumt, der Krankenkasse mitzuteilen, dass er Student ist und die ARGE ihn fälschlicherweise als Arbeitssuchend deklariert hat. Deshalb kam ein wenig später die Mitteilung, dass er aufgrund fehlender Nachweise neu eingestuft wurde.
Es wurde seitens der Krankenkasse ein fiktives Einkommen von ~3200 € angenommen, aus dem sich ein Krankenkassenbeitrag von über 300€ ergibt (die genauen Zahlen habe ich zur Zeit nicht vorliegen). Diese Beiträge seien rückwirkend für einen Zeitruam von 7 Monaten zu zahlen.
Bis zur Begleichung dieser Forderung würde der Anspruch auf Leistungen ruhen.
Aufgrund seiner ganzen Situation, auf die ich im Moment nicht näher eingehen möchte, hat er es einfach weiterlaufen lassen ohne darauf zu reagieren.
Im Dezember 08 kam dann die Mitteilung der Krankenkasse, dass er rückwirkend zum Oktober 08 aus der Krankenkasse ausgeschlossen wird, mit der Aufforderung zur Rückgabe der Versichertenkarte.
Somit ist er nun seit diesem Monat ohne Krankenversicherung.
Er hat sich sich zu den weiteren Semestern immer rechtzeitig rückgemeldet und blieb auch weiterhin immatrikuliert.
Daraus schließe ich, dass eine Anfrage der Hochschule an die Krankenkasse ausblieb, ob noch ein Versicherungsverhältnis besteht.
Nun will ich ihn dabei unterstützen, sein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen, nur fehlen mir jegliche Lösungsansätze.
Wenn wir jetzt zur Krankenkasse gehen, ist eine Rückversicherung im Rahmen der studentischen Versicherung möglich? Somit betrüge die Forderung ja nur noch 66€ pro Monat für diesen Zeitraum. Damit wäre die Gesamtforderung "nur noch" bei ~1500€ und nicht wie jetzt bei weit über 7000€.
Gibt es eine Möglichkeit, dass er sein Studium weiterführen kann?
Ich habe im Internet gelesen, dass im Falle von nicht gezahlten Beiträgen eine Frist gesetzt werden kann, diese Ausstände zu begleichen.
Kann er eine geringfügig Beschäftigung aufnehmen, denn er muss ja irgendwie mehr Einkommen zu zielen um eine eventuelle angemessene Ratenzahlung leisten zu können? Mit seinem jetzigen Einkommen ist dies nicht möglich.
Wie ist es im Falle einer Exmatrikulation (die in meinen Augen sehr wahrscheinlich ist)?
Wenn er nicht weiter studieren kann, muss er sich zwangsläufig arbeitslos melden, Hartz4 beantragen und sich eine Arbeitsstelle suchen.
Wie ist vorgehensweise im Falle von Hartz4 und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit?
Ist eine Rückkehr in die Krankenversicherung möglich?
Was gibt es jetzt bei einem Gang zur Krankenkasse zu beachten?
Ich hoffe, uns können hier einige Ansätze gegeben werden. Vielleicht auch eine Anlaufstelle im Raum Düsseldorf/Köln, an die man sich eventuell persönlich wenden kann.
Es wäre nett, wenn auf irgendwelches Anprangern verzichtet werden kann. Es gibt massig Fälle, in denen Personen einfach nur resigniert haben und sich somit die Schlinge immer weiter zugezogen hat. Nun ist es aber an der Zeit, die Dinge wieder so zu lenken, dass ein normales Leben möglich werden kann.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eventuelle Antworten und Hilfestellungen
Grüße
JWD
ich habe hier schon einiges gelesen und auch ein paar Ansätze gefunden, aber auch nicht wirklich ausreichend.
Hier die Situation:
Mein Freund hat im September 07 mit einem Studium an einer FH begonnen. Zur Einschreibung die erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation und BaföG bei der Krankenkasse geholt. Immatrikulation erfolgreich.
Da es große Hindernisse mit dem BaföG-Antrag gab, ging er zur ARGE um für den Übergangszeitraum Darlehensweise Unterstützung zu bekommen, da die Studentenwerke eine Vorausleistung (noch) nicht bewilligen konnten. Die ARGE hat brav den Antrag angenommen und scheinbar der Krankenkasse mitgeteilt, dass er arbeitssuchend ist. Eine Unterstützung wurde zunächst bewilligt, bis einem weiteren Sachbearbeiter plötzlich aufgefallen ist, dass er als Student nicht berechtigt ist, Leistungen von der ARGE zu erhalten (auch nicht Darlehensweise um bis zur Auszahlung des BaföGs überleben zu können). Dies wurde in einem Aufhebungsbescheid mitgeteilt. Dementsprechend wurde dies auch der Krankenkasse mitgeteilt.
Er hat es daraufhin versäumt, der Krankenkasse mitzuteilen, dass er Student ist und die ARGE ihn fälschlicherweise als Arbeitssuchend deklariert hat. Deshalb kam ein wenig später die Mitteilung, dass er aufgrund fehlender Nachweise neu eingestuft wurde.
Es wurde seitens der Krankenkasse ein fiktives Einkommen von ~3200 € angenommen, aus dem sich ein Krankenkassenbeitrag von über 300€ ergibt (die genauen Zahlen habe ich zur Zeit nicht vorliegen). Diese Beiträge seien rückwirkend für einen Zeitruam von 7 Monaten zu zahlen.
Bis zur Begleichung dieser Forderung würde der Anspruch auf Leistungen ruhen.
Aufgrund seiner ganzen Situation, auf die ich im Moment nicht näher eingehen möchte, hat er es einfach weiterlaufen lassen ohne darauf zu reagieren.
Im Dezember 08 kam dann die Mitteilung der Krankenkasse, dass er rückwirkend zum Oktober 08 aus der Krankenkasse ausgeschlossen wird, mit der Aufforderung zur Rückgabe der Versichertenkarte.
Somit ist er nun seit diesem Monat ohne Krankenversicherung.
Er hat sich sich zu den weiteren Semestern immer rechtzeitig rückgemeldet und blieb auch weiterhin immatrikuliert.
Daraus schließe ich, dass eine Anfrage der Hochschule an die Krankenkasse ausblieb, ob noch ein Versicherungsverhältnis besteht.
Nun will ich ihn dabei unterstützen, sein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen, nur fehlen mir jegliche Lösungsansätze.
Wenn wir jetzt zur Krankenkasse gehen, ist eine Rückversicherung im Rahmen der studentischen Versicherung möglich? Somit betrüge die Forderung ja nur noch 66€ pro Monat für diesen Zeitraum. Damit wäre die Gesamtforderung "nur noch" bei ~1500€ und nicht wie jetzt bei weit über 7000€.
Gibt es eine Möglichkeit, dass er sein Studium weiterführen kann?
Ich habe im Internet gelesen, dass im Falle von nicht gezahlten Beiträgen eine Frist gesetzt werden kann, diese Ausstände zu begleichen.
Kann er eine geringfügig Beschäftigung aufnehmen, denn er muss ja irgendwie mehr Einkommen zu zielen um eine eventuelle angemessene Ratenzahlung leisten zu können? Mit seinem jetzigen Einkommen ist dies nicht möglich.
Wie ist es im Falle einer Exmatrikulation (die in meinen Augen sehr wahrscheinlich ist)?
Wenn er nicht weiter studieren kann, muss er sich zwangsläufig arbeitslos melden, Hartz4 beantragen und sich eine Arbeitsstelle suchen.
Wie ist vorgehensweise im Falle von Hartz4 und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit?
Ist eine Rückkehr in die Krankenversicherung möglich?
Was gibt es jetzt bei einem Gang zur Krankenkasse zu beachten?
Ich hoffe, uns können hier einige Ansätze gegeben werden. Vielleicht auch eine Anlaufstelle im Raum Düsseldorf/Köln, an die man sich eventuell persönlich wenden kann.
Es wäre nett, wenn auf irgendwelches Anprangern verzichtet werden kann. Es gibt massig Fälle, in denen Personen einfach nur resigniert haben und sich somit die Schlinge immer weiter zugezogen hat. Nun ist es aber an der Zeit, die Dinge wieder so zu lenken, dass ein normales Leben möglich werden kann.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eventuelle Antworten und Hilfestellungen
Grüße
JWD