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Günstigster GKV-Beitrag- Haben Sie einen Tipp?

Verfasst: 22.07.2009, 16:50
von volllmond12
Ich brauche Ihren Rat:

Ich bin nach 9 monatiger hauptberuflicher Selbständigkeit seit 01.01. arbeitssuchend. Am 10.8. endet der ALG II Bezug. Weitere Leistungen erhalte ich nicht.

Mein Mann ist privat versichert (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, hat sich befreien lassen). Ich habe nun das Problem, dass ich keine Leistungen seitens der Agentur für Arbeit erhalte und auch noch für mich und meine Tochter eine Krankenversicherung benötige (PKV ist zu teuer, deshalb GKV). Ich plane u.U. wieder in geringem Umfang meiner Selbständigkeit nachzugehen. Wie kann ich mich am günstigsten krankenversichern?

1. Familienversicherung Hausfrau und Kind ?
2. Familienversicherung als Selbständige mit geringfügiger selbständiger Beschäftigung (400 Euro)
2. Familienversicherung als Selbständige mit 20 Stunden hauptberuflicher Tätigkeit bei maximalem Umsatz von 1500 Euro

Vielen Dank.

Verfasst: 22.07.2009, 16:58
von Gast
was meinst du denn immer mit Familienversicherung???

eine Familienversicherung geht bei dir nicht, da dein Mann PKV ist.

du musst dich freiwillig versichern. dein Beitrag bemisst sich dann nach deinen Einkünften. das Einkommen deines Mannes wird dabei mit berücksichtigt. ob euer Kind dann bei dir in die kostenfreie Familienversicherung kann, lässt sich so pauschal nicht sagen, da dies wieder auf das Einkommen deines Mannes ankommt und das Einkommen, das du erzielen wirst aus deiner Selbständigkeit.

Verfasst: 22.07.2009, 19:06
von volllmond12
Okay, war ein bisschen komisch ausgedrückt. Sorry.

Neuer Versuch:

Aufgrund der Gesundheitsreform MUSS ich krankenversichert sein.
Eigentlich möchte ich "nur" Hausfrau und Mutter sein. Das Einkommen meines Mannes langt hier- neben einer Haustilgung und monatlichen Kosten dazu gerade aus.

Dadurch, dass ich aber einen Beitrag an die GKV bezahlen muss, muss es natürlich mein Mann alleine bezahlen (wenn ich zu Hause bleibe). Dazu langt sein Einkommen- wohlbemerkt knapp unter der BBG- nicht aus :-(

Also muss ich meine begonnene Selbständigkeit- wozu ich eigentlich keine Lust mehr habe- wohl oder übel fortführen, nur um die GKV zu bezahlen.

Ich glaube, dass es bis dahin nachzuvollziehen ist, oder?

Nun möchte ich eigentlich nur wissen, wie ich es am Besten hinbekomme, möglichst wenig an die GKV zu bezahlen.
Also:
- Welche Einkommensgrenzen gibt es/werden bemessen?
- Gibt es einen Trick, möglichst noch weniger zu bezahlen?

Derzeit bin ich in der BKK Mobil Oil versichert!

Vielen Dank

Verfasst: 22.07.2009, 19:50
von Rentner
Nun nachdem ihr verheiratet seit, steht dir grundsätzlich mal die Hälfte eures Familieneinkommens zu, d.h. für die Berechnung des Beitrags wird dir eben diese Hälfte angerechnet und hieraus der Beitrag festgesetzt (14,3%KV + 1,95%PV).

Dein Kind wäre in diesem Beitrag dann mitversichert, sofern kein eigenes Einkommen über 360 € besteht.

Zu deinem Fall:

Solltest du nicht weiter arbeiten, liegt der Beitrag bei knapp 300 € bei einem Einkommen deines Mannes in Höhe der BBG, darunter prozentual entsprechend weniger.

Wenn du noch zusätzlich selbstständig wird´s auch nicht teurer, da du bereits den Beitrag eines hauptberuflich Selbstständigen zahlst. Die nebenberufliche Selbstständigkeit wird dir wohl nicht angerechnet.

PS: die Befreiung deines Mannes war ein Fehler

Verfasst: 22.07.2009, 19:58
von volllmond12
Also gibt es keine Möglichkeit, irgendwie günstiger unterzukommen?
irgendwelche Lücken?
Ich glaube, es genügt auch kein 400EUR Job als Hilfsarbeiter, oder?
Also.... keine Chance?

Verfasst: 22.07.2009, 21:53
von Lady Butterfly
wenn du eine Beschäftigung mit einem Einkommen über 400 € aufnimmst, wirst du versicherungspflichtig - allerdings nicht nur in der Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

und ja: die Befreiung war ein Fehler

Verfasst: 22.07.2009, 22:46
von Czauderna
Hallo,
aller guten aber auch schlechter Nachrichten sind drei - ja, mit einem 401,00€, also mehr als 400,00 € würde das Ganze nicht nur billiger sondern auch von Vorteil - Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und (nicht lachen) Anspruch auf Rente.
Und auch von mir ein ausdrückliches "ja" - die Befreiung war ein Fehler !!
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.07.2009, 06:40
von CiceroOWL
du solltest dich beilen, mit jeden Monat den du nicht versichert bist, wird teuer das Heuißt die Uhr tickt. Dh ab dem 11.08.09 wird der Hausfrauentarif fällig, erstmal.

Verfasst: 23.07.2009, 19:00
von volllmond12
@ CiceroOWL

Hausfrauentarif??? Was soll das sein? Wie teuer?

Bei der BKK Mobil Oil?

Verfasst: 23.07.2009, 20:23
von Czauderna
volllmond12 hat geschrieben:@ CiceroOWL

Hausfrauentarif??? Was soll das sein? Wie teuer?

Bei der BKK Mobil Oil?
Hallo,
meines Wissens gibt es keinen Hausfrauentarif - bei keiner Krankenkasse.
Was umgangssprachlich gerne so bezeichnet wird ist der niedrigste Beitrag in der GKV. der bei ca. 136,00 € mtl. liegt aber voraussetzt das kein Einkommen über 840,00 € bezogen wird.
Bei Ehegatten deren Gegenstück in der PKV versichert ist wird die Hälfte des PKV-Versicherten Einkommens als Einkommen der GKV-Versicherten angesetzt - u. U. können dann Freibeträge für vorhandene Kinder berücksichtig werden.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 24.07.2009, 21:04
von Rentner
Lieber Vollmond 12,

über das System der GKV gibt es viele Ansichten, sicherlich ist das Ganze nicht das Optimale.

Nur, das System der GKV beruht grundsätzlich auf der Solidarität(noch), d.h. wer sich hier einklinkt muß seinen entsprechenden Beitrag leisten, d. h. in deinem Fall wie schon vorhin erklärt die Hälfte eureren theoretischen Familieneinkommens.

Dein Mann hat sich irgendwann mal aus nachvollziehbaren Gründen von der Versicherungspflicht befreien lassen und somit für sich die Entscheidung getroffen, nicht mehr in dieses System einzahlen zu wollen.

Mit dieser Entscheidung hat er aber auch entschieden. nicht mehr die Rechte hieraus für sich in Anspruch zu nehmen, in diesem Fall die kostenfreie Mitversicherung. In der Konsequenz heißt dies, nun nicht mehr aus der Hälfte eures Einkommens den entsprechenden Solidarbeitrag leisten zu wollen und in der Folge ist das unter gegebenen Umständen auch gerecht, weil jeder von uns (zumindest der Mehrheit) dies auch tun, oder zu tun hat, wobei wir wieder bei meinem Beitrag vom 22. Juli sind.

Nein, Vollmond12, es gibt keinen sogenannten Hausfrauentarif, die Kosten sind genauso wie genannt. Es gibt kein Recht auf Kosten der GKV und somit der Allgemeinheit versichert zu werden und nebenbei die einkommensstärkere Seite der Familie der Solidarität zu entziehen.

Dieses System ist nur gewinnorientiert und muß es auch bleiben um zu überleben. Nur wenn dies sich ändert, wird´s sich auch für dich ändern.

Leider, oder auch gut so, je nach Standpunkt.

138 Euro

Verfasst: 17.08.2009, 21:13
von rapader
Du könntest unter gewissen Umständen zu 138 Euro versichert werden.

Und deine Tochter gleich mit.

Billiger geht es aber nicht.

Bei dir dürfte das eigentlich nicht so schwer sein, da deine Situation plausibel bzgl. deiner Existenzsicherung ist.

Re: 138 Euro

Verfasst: 17.08.2009, 23:04
von ratte1
rapader hat geschrieben:Du könntest unter gewissen Umständen zu 138 Euro versichert werden.

Und deine Tochter gleich mit.

Billiger geht es aber nicht.

Bei dir dürfte das eigentlich nicht so schwer sein, da deine Situation plausibel bzgl. deiner Existenzsicherung ist.
Ich bin mal gespannt, welche "besonderen Umständen" Ihrer Meinung nach dazu führen können, nur den Mindestbeitrag zu zahlen, wenn der gutverdienende Ehemann in der PKV ist.

MfG

ratte1

Re: 138 Euro

Verfasst: 18.08.2009, 10:39
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben:
rapader hat geschrieben:Du könntest unter gewissen Umständen zu 138 Euro versichert werden.

Und deine Tochter gleich mit.

Billiger geht es aber nicht.

Bei dir dürfte das eigentlich nicht so schwer sein, da deine Situation plausibel bzgl. deiner Existenzsicherung ist.
Ich bin mal gespannt, welche "besonderen Umständen" Ihrer Meinung nach dazu führen können, nur den Mindestbeitrag zu zahlen, wenn der gutverdienende Ehemann in der PKV ist.

MfG

ratte1

Hallo Ratte1,

nun, der gute rapader scheint ein Rechtsanwalt zu sein der in solchen Fällen scheinbar sehr erfolgreich ist und das muss er hier doch auch mal sagen können und dürfen (grins).

Gruß

Czauderna