9/10 Regelung GKV
Moderator: Czauderna
9/10 Regelung GKV
Hallo,
Antrag auf Witwenrente wurde am 22.06.2009 gestellt. Am 01.08.1972 habe ich erstmals eine Erwerbstätigkeit aufgenommen.
Mit fehlen Versicherungszeiten vom 01.10.1991 bis 30.09.1992, vom 01.01.1997 bis 31.03.1997 und vom 01.08.1997 bis 27.01.1999, da ich hier - aufgrund der Selbstständigkeit meines verstorbenen Mannes - privat versichert war.
Fehlen Zeiten?
Wenn jetzt Versicherungszeiten fehlen - ich habe vor bis zum Renteneintritt weiter arbeiten zu gehen (voll berufstätig), werden evt. Fehlzeiten gelöscht, so dass ich doch unter die gesetzlich versicherten Rentner falle.
Falls nein, sollte ich einen Schwerbehindertenausweis während meiner Berufstätigkeit erhalten, werde ich dann bei Renteneintritt von der freiwilligen Mitgliedschaft ausgeschlossen (Satzung Altersgrenze)?
Danke für Eure Bemühungen und Antworten!
Grüße
4you
Antrag auf Witwenrente wurde am 22.06.2009 gestellt. Am 01.08.1972 habe ich erstmals eine Erwerbstätigkeit aufgenommen.
Mit fehlen Versicherungszeiten vom 01.10.1991 bis 30.09.1992, vom 01.01.1997 bis 31.03.1997 und vom 01.08.1997 bis 27.01.1999, da ich hier - aufgrund der Selbstständigkeit meines verstorbenen Mannes - privat versichert war.
Fehlen Zeiten?
Wenn jetzt Versicherungszeiten fehlen - ich habe vor bis zum Renteneintritt weiter arbeiten zu gehen (voll berufstätig), werden evt. Fehlzeiten gelöscht, so dass ich doch unter die gesetzlich versicherten Rentner falle.
Falls nein, sollte ich einen Schwerbehindertenausweis während meiner Berufstätigkeit erhalten, werde ich dann bei Renteneintritt von der freiwilligen Mitgliedschaft ausgeschlossen (Satzung Altersgrenze)?
Danke für Eure Bemühungen und Antworten!
Grüße
4you
Hallo,
weiß nicht, ob meine Antwort angekommen ist.
Daher nochmals:
Kann mit der Antwort nichts anfangen. Welche Berechnungsformel wird hier zugrunde gelegt? Welche Zeiten fehlen? Wird die Berufsausbildung als Erwerbsanfang bereits angerechnet? Bin Jahrgang 58.
Auf die 2. Frage wurde gar nicht eingegangen.
Danke nochmals für die Bemühungen und Hilfe.
4you
weiß nicht, ob meine Antwort angekommen ist.
Daher nochmals:
Kann mit der Antwort nichts anfangen. Welche Berechnungsformel wird hier zugrunde gelegt? Welche Zeiten fehlen? Wird die Berufsausbildung als Erwerbsanfang bereits angerechnet? Bin Jahrgang 58.
Auf die 2. Frage wurde gar nicht eingegangen.
Danke nochmals für die Bemühungen und Hilfe.
4you
4you hat geschrieben:Hallo,
weiß nicht, ob meine Antwort angekommen ist.
Daher nochmals:
Kann mit der Antwort nichts anfangen. Welche Berechnungsformel wird hier zugrunde gelegt? Welche Zeiten fehlen? Wird die Berufsausbildung als Erwerbsanfang bereits angerechnet? Bin Jahrgang 58.
habe mal gerechnet und als Geb. 01.08.1958 angesetzt
Rahmenfrist : 01.08.1972 - Rentenatragstellung 31.07.2023
2. Hälfte : 28.01.1998 - 31.07.2023
9/10 davon = 8375 Tage GKV-Versicherung
belegt wären 28.01.99 - 31.07.2023 = 8939 Tage.
Das hiese - Vorversicherungszeit erfüllt - Pflichtversicherung ja, ab 01.08.2023 - könnte auch vorher sein, muesste man neu und genauer rechnen
Auf die 2. Frage wurde gar nicht eingegangen.
Diese Frage ist nicht relevant für eine Krankenversicherung weil dieser Ausweis nichts damit zu tun hat.
Danke nochmals für die Bemühungen und Hilfe.
4you
Hallo,
nochmals eine letzte Frage:
auf die 2. Frage wurde gar nicht eingegangen.
Diese Frage ist nicht relevant für eine Krankenversicherung weil dieser Ausweis nichts damit zu tun hat.
Aber bei einer freiwlligen Versicherung. Werden da nicht die Voraussetzungen geprüft, u. a., ob man schwserbehindert ist. Und falls ja, ist der Beitritt zur freiwilligen Versicherung von einer Altersgrenze abhängig. Oder gilt dies nur bei Neuanträgen? Sehr wahrscheinlich habe ich das nicht richtig verstanden.
Ich werde nach dieser Antwort bestimmt nicht mehr nerven. Mir liegt das aber sehr am Herzen. Wenn ich nach über 40 Jahren GKV dann aufgrund evt. Schwerbehinderung nicht versichert werden kann.
Daher nochmals großes Lob an Euch und für Eure Geduld.
Grüße
4you
nochmals eine letzte Frage:
auf die 2. Frage wurde gar nicht eingegangen.
Diese Frage ist nicht relevant für eine Krankenversicherung weil dieser Ausweis nichts damit zu tun hat.
Aber bei einer freiwlligen Versicherung. Werden da nicht die Voraussetzungen geprüft, u. a., ob man schwserbehindert ist. Und falls ja, ist der Beitritt zur freiwilligen Versicherung von einer Altersgrenze abhängig. Oder gilt dies nur bei Neuanträgen? Sehr wahrscheinlich habe ich das nicht richtig verstanden.
Ich werde nach dieser Antwort bestimmt nicht mehr nerven. Mir liegt das aber sehr am Herzen. Wenn ich nach über 40 Jahren GKV dann aufgrund evt. Schwerbehinderung nicht versichert werden kann.
Daher nochmals großes Lob an Euch und für Eure Geduld.
Grüße
4you
Hallo,4you hat geschrieben:Hallo,
nochmals eine letzte Frage:
auf die 2. Frage wurde gar nicht eingegangen.
Diese Frage ist nicht relevant für eine Krankenversicherung weil dieser Ausweis nichts damit zu tun hat.
Aber bei einer freiwlligen Versicherung. Werden da nicht die Voraussetzungen geprüft, u. a., ob man schwserbehindert ist. Und falls ja, ist der Beitritt zur freiwilligen Versicherung von einer Altersgrenze abhängig. Oder gilt dies nur bei Neuanträgen? Sehr wahrscheinlich habe ich das nicht richtig verstanden.
Ich werde nach dieser Antwort bestimmt nicht mehr nerven. Mir liegt das aber sehr am Herzen. Wenn ich nach über 40 Jahren GKV dann aufgrund evt. Schwerbehinderung nicht versichert werden kann.
Daher nochmals großes Lob an Euch und für Eure Geduld.
Grüße
4you
ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht spielt bei der Beurteilung des Versicherungsverhältnisses eines GKV-Mitglieds keine Rolle.
Entscheidend sind (wie hier) immer die Vorversicherungszeiten.
Bei dir geht es bei der Rentenatragstellung - egal ob auf Witwenrente oder auf eine eigene Rente immer darum ob die 9/10 Regelung erfüllt wird oder nicht - wenn ja - dann Pflichtversicherung als Rentnerin, wenn nein dann eine freiwillige Versicherung als Rentenbezieherin -
keine Versicherung in der GKV geht bei dir definitiv nicht.
Gruß
Czauderna
Hallo 4you,
um dir die Frage der "Berechnungsformel" zu beantworten folgendes:
man nimmt die allererste Aufnahme einer Beschäftigung (01.08.1972) und den Tag der Rentenantragstellung (22.06.2009) und ermittelt aus diesem Zeitraum die zeitliche Mitte. von dieser zeitlichen Mitte bis zum Tag der Rentenantragstellung muss man 90 % (dieser zweiten Hälfte des Erwerbslebens) gesetzlich versichert gewesen sein um die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner zu erfüllen.
Stellst du dann irgendwann mal deinen Antrag auf Altersrente wird das neu berechnet. Allerdings würde ich nach der heutigen Berechnungsweise davon ausgehen, dass du auch dann die Voraussetzungen nicht erfüllst, da du in den 90er-Jahren lange PKV warst, und diese Zeiten fallen definitiv in deine zweite Hälfte deines Erwerbslebens.
Du bist dann nicht in der Krankenversicherung der Rentner versichert, sondern kannst dich freiwillig versichern. D.h. du bekommst die Rente brutto wie netto zzgl. einem Beitragszuschuss ausgezahlt und musst davon deine Beiträge selbst an die Krankenkasse entrichten.
Und wie schon Czauderna schrieb, eine Schwerbehinderung fällt nicht ins Gewicht. In der GKV sind alle gleich zu behandeln, ob krank oder gesund.
um dir die Frage der "Berechnungsformel" zu beantworten folgendes:
man nimmt die allererste Aufnahme einer Beschäftigung (01.08.1972) und den Tag der Rentenantragstellung (22.06.2009) und ermittelt aus diesem Zeitraum die zeitliche Mitte. von dieser zeitlichen Mitte bis zum Tag der Rentenantragstellung muss man 90 % (dieser zweiten Hälfte des Erwerbslebens) gesetzlich versichert gewesen sein um die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner zu erfüllen.
Stellst du dann irgendwann mal deinen Antrag auf Altersrente wird das neu berechnet. Allerdings würde ich nach der heutigen Berechnungsweise davon ausgehen, dass du auch dann die Voraussetzungen nicht erfüllst, da du in den 90er-Jahren lange PKV warst, und diese Zeiten fallen definitiv in deine zweite Hälfte deines Erwerbslebens.
Du bist dann nicht in der Krankenversicherung der Rentner versichert, sondern kannst dich freiwillig versichern. D.h. du bekommst die Rente brutto wie netto zzgl. einem Beitragszuschuss ausgezahlt und musst davon deine Beiträge selbst an die Krankenkasse entrichten.
Und wie schon Czauderna schrieb, eine Schwerbehinderung fällt nicht ins Gewicht. In der GKV sind alle gleich zu behandeln, ob krank oder gesund.
Hallo Krümel,krümel2007 hat geschrieben:Hallo 4you,
um dir die Frage der "Berechnungsformel" zu beantworten folgendes:
man nimmt die allererste Aufnahme einer Beschäftigung (01.08.1972) und den Tag der Rentenantragstellung (22.06.2009) und ermittelt aus diesem Zeitraum die zeitliche Mitte. von dieser zeitlichen Mitte bis zum Tag der Rentenantragstellung muss man 90 % (dieser zweiten Hälfte des Erwerbslebens) gesetzlich versichert gewesen sein um die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner zu erfüllen.
Stellst du dann irgendwann mal deinen Antrag auf Altersrente wird das neu berechnet. Allerdings würde ich nach der heutigen Berechnungsweise davon ausgehen, dass du auch dann die Voraussetzungen nicht erfüllst, da du in den 90er-Jahren lange PKV warst, und diese Zeiten fallen definitiv in deine zweite Hälfte deines Erwerbslebens.
Du bist dann nicht in der Krankenversicherung der Rentner versichert, sondern kannst dich freiwillig versichern. D.h. du bekommst die Rente brutto wie netto zzgl. einem Beitragszuschuss ausgezahlt und musst davon deine Beiträge selbst an die Krankenkasse entrichten.
Und wie schon Czauderna schrieb, eine Schwerbehinderung fällt nicht ins Gewicht. In der GKV sind alle gleich zu behandeln, ob krank oder gesund.
doch, die KVdR. wäre schon drinne -hier mal eine grobe Rechnung :
habe mal gerechnet und als Geb. 01.08.1958 angesetzt
Rahmenfrist : 01.08.1972 - Rentenatragstellung 31.07.2023
2. Hälfte : 28.01.1998 - 31.07.2023
9/10 davon = 8375 Tage GKV-Versicherung
belegt wären 28.01.99 - 31.07.2023 = 8939 Tage.
Das hiese - Vorversicherungszeit erfüllt - Pflichtversicherung ja, ab 01.08.2023 - könnte auch vorher sein, muesste man neu und genauer rechnen
Gruß
Czauderna
ja das stimmt wohl, wenn sie erst mit 65 in Rente geht.
rechne doch mal pauschal durch, wo die zeitliche Mitte wäre, wenn sie mit 60 einen Rentenantrag stellen würde. nur um grob abschätzen zu können, wie lange 4you unbedingt mit dem Rentenantrag warten muss, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
in der heutigen Zeit werden ja gerne mal Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen in die frühere Rente "gezwungen". wir sollten auch nicht außer acht lassen, dass 4you schwerbehindert ist. fraglich, ob sie dann bis zum 65. Lebensjahr durchhält.
rechne doch mal pauschal durch, wo die zeitliche Mitte wäre, wenn sie mit 60 einen Rentenantrag stellen würde. nur um grob abschätzen zu können, wie lange 4you unbedingt mit dem Rentenantrag warten muss, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
in der heutigen Zeit werden ja gerne mal Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen in die frühere Rente "gezwungen". wir sollten auch nicht außer acht lassen, dass 4you schwerbehindert ist. fraglich, ob sie dann bis zum 65. Lebensjahr durchhält.
Hallo,krümel2007 hat geschrieben:ja das stimmt wohl, wenn sie erst mit 65 in Rente geht.
rechne doch mal pauschal durch, wo die zeitliche Mitte wäre, wenn sie mit 60 einen Rentenantrag stellen würde. nur um grob abschätzen zu können, wie lange 4you unbedingt mit dem Rentenantrag warten muss, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
in der heutigen Zeit werden ja gerne mal Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen in die frühere Rente "gezwungen". wir sollten auch nicht außer acht lassen, dass 4you schwerbehindert ist. fraglich, ob sie dann bis zum 65. Lebensjahr durchhält.
habe mit den o.d. Daten mal gerechnet :
Mit 60. keine KVdR - mit 63. würde es schon reichen.
Gruß
Czauderna
Bei der Witwenrente gibt es noch eine andere Alternative.
Grundsätzlich wird die KvdR vom Rentenantragsteller geprüft und jenes bist Du natürlich. Wenn bei Dir die KvdR Voraussetzungen nicht vorliegen, hat die Krankenkasse auch noch zu prüfen, ob die KvdR-Voraussetzungen nicht vom Verstorbenen erfüllt worden sind. Da kann es teilweise schon Unterschiede geben, je nachdem, wann man in das Erwerbsleben eingetreten ist.
Es könnte somit theoretisch möglich sein, dass der Verstorbene evtl. die KvdR Voraussetzungen erfüllt hat. Da Du derzeit offensichtlich arbeitest und somit gegen Arbeitsentgelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig beschäftigt bist, wird diese KvdR zunächst allerdings verdrängt.
Dann beantragst Du später selber Deine Rente und erfüllst aus der eigenen Rente nicht die KvdR-Voraussetzungen. In dieser Konstellation lebt dann die KvdR aus der Witwenrente wieder auf und schwups bist Du drinne. Deine Rente wird dann allerdings auch beitragspflichtig, obwohl die KvdR nicht vorliegt. Aber jenes sollte auch nicht weiter tragisch sein!
Grundsätzlich wird die KvdR vom Rentenantragsteller geprüft und jenes bist Du natürlich. Wenn bei Dir die KvdR Voraussetzungen nicht vorliegen, hat die Krankenkasse auch noch zu prüfen, ob die KvdR-Voraussetzungen nicht vom Verstorbenen erfüllt worden sind. Da kann es teilweise schon Unterschiede geben, je nachdem, wann man in das Erwerbsleben eingetreten ist.
Es könnte somit theoretisch möglich sein, dass der Verstorbene evtl. die KvdR Voraussetzungen erfüllt hat. Da Du derzeit offensichtlich arbeitest und somit gegen Arbeitsentgelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig beschäftigt bist, wird diese KvdR zunächst allerdings verdrängt.
Dann beantragst Du später selber Deine Rente und erfüllst aus der eigenen Rente nicht die KvdR-Voraussetzungen. In dieser Konstellation lebt dann die KvdR aus der Witwenrente wieder auf und schwups bist Du drinne. Deine Rente wird dann allerdings auch beitragspflichtig, obwohl die KvdR nicht vorliegt. Aber jenes sollte auch nicht weiter tragisch sein!
Re: 9/10 Regelung GKV
der verstorbene Ehemann war wie 4you geschrieben hat in der PKV, damit hat er bestimmt die VVZ für eine KVdR auch nicht erfüllt.4you hat geschrieben:Mit fehlen Versicherungszeiten vom 01.10.1991 bis 30.09.1992, vom 01.01.1997 bis 31.03.1997 und vom 01.08.1997 bis 27.01.1999, da ich hier - aufgrund der Selbstständigkeit meines verstorbenen Mannes - privat versichert war.
Es wird vermutlich so sein, aber ich rechne in der Regel immer genau nach. Es kommt ja schliesslich darauf an, wann genau die 2. Hälfte des Erwerbslebens begonnen hat. Zeiten einer privaten Kv. in der 1. Hälfte spielen dabei keinen Bagger, da kann man soviel in die PKV flüchten, wie man will; es hat keine Auswirkung.