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HILFE: Doppelt Krankenversicherung bezahlen?

Verfasst: 18.07.2009, 11:38
von mathilda
Liebes Forum,

ich bin etwas ratlos und bräuchte dringend die Hilfe eines (oder mehrerer) Kundigen(r).

Am 01.10.09 trete ich in Frankreich eine Stelle als Fremdsprachenassistentin an, habe aber gleichzeitig noch den Studentenstatus inne.

Durch die Schule bin ich bei der Sécurité sociale pflichtversichert, dies ist sicherlich nicht zu umgehen. Meine KK (Barmer) hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall weiterhin meine Beiträge während dieser Zeit zahlen muss, weil ich in Dtld. als Student gelte und Studenten versichert sein müssen.
Warum muss ich für etwas zahlen, was ich auf gar keinen Fall in Anspruch nehmen werde? Eine Versicherung + Auslandskrankenversicherung ist doch völlig ausreichend. Warum machen die Krankenkassen sowas?
Gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen...Beitragsfreiheit, Unterstützung, o. Ä.?

Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

Mathilda

Verfasst: 18.07.2009, 13:28
von Gast
Hallo mathilda,

iwie dir geht es vielen Studenten. Solange du an einer deutschen Uni/Hochschule eingeschrieben bist, erfüllst du den Status ordentlicher Student und bist demnach in Deutschland versicherungspflichtig.

Studierst du denn tatsächlich noch, oder ist die Einschreibung nur noch proforma?

Da ich leider kein KK-Mitarbeiter bin, weiß ich leider nicht, ob es da vielleicht Ausnahmeregelungen gibt. Ich gehe aber mal nicht davon aus, das es da welche gibt.

Verfasst: 18.07.2009, 14:41
von Czauderna
Hallo,
ich hbe die nie viel Aufhebens drum gemacht, wenn mir ein Student erklärt hat dass er im Ausland eine Tätigkeit aufnimmt und im dortigen Sozialversierungssystem eingegliedert wird habe ich die KVdS. beendet und vorausgesetzt dass eine Vorrang-Versicherung besteht. Die Mitgliedschaft wurde dann zum Ende der KVdS. beendet.
Er bekam natürlich nicht eine Kündigungsbestätigung die es ihm ermöglicht hätten in eine andere GKV-Kasse zu wechseln und seine Uni wurde auch informiert das keine KVdS. mehr vorläge.
Gruß
Czauderna

E 104 + EHIC

Verfasst: 26.07.2009, 21:24
von Hucky
Hallo mathilda,

die Antwort ist leicht und unkompliziert.

Du musst Deiner KK nachweisen, dass du bei einer franz. GKV versichert bis und Anspruch auf Sachleistungen hast.

Du bist als AN in Frankreich versichert und damit vorrangig versichert. Den Nachweis erbringst du einfach mit dem Formular E 104 und einer Kopie Deiner EHIC (blaue Rückseite Deiner franz. KV-Karte).

Damit muss Deine KVdS beendet werden.

VG
Hucky