Seite 1 von 1

KK-Wechsel, laufende Leistungen und weitere Fragen

Verfasst: 17.07.2009, 15:27
von Kampflaus
Hallo,

ich bin momentan bei der AOK, die sich wegen einer Mutter-Kind-Kur recht zickig hat was die Bewilligung betrifft. Abgelehnt wurde schon, Widerspruch wurde eingelegt, erneutes Schreiben von der AOK das sie weitere Arztberichte brauchen. Lt. meiner Kurhilfe-Vermittlung ist eine Ablehnung bei der AOK wohl kein Einzelfall sondern "Masche". "Irgendwann gibt er schon auf", so scheint die Strategie zu sein...

Jedenfalls will ich wechseln, die GEK ist in der näheren Auswahl. Nun hab ich noch ein paar Fragen:

Das Kind ist schwerbehindert und hat Pflefgestufe1. Läuft die Pflegegeldzahlung bei einem Wechsel weitgehend nach Antrag automatisch weiter oder muß alles komplett neu geprüft werden? Die Pflegestufe wird ja vom MDK festgestellt und sollte somit unabhängig der KK sein? Wird das Pflegegeld aus einem großen Topf oder von jeder KK selbst aus dem Budget bezahlt? Verdreht die neue KK also schon die Augen wenn ich mit einem "Pflegefall" in der Familie Neukunde werde?

Es gab/gibt ja eine "Kopfpauschale", das was der Arzt von der KK an Geld bekommt. Gibt es die noch in unterschiedlicher Höhe oder sind durch gleiche Prozentsätze auch gleiche Pauschalen 2009 eingeführt worden?

Das BKKs wohl recht niedrige Kopfpauschalen haben hab ich gelesen, wie sieht es mit den anderen Kassen aus? Welche Kasse zahlt viel, welche Kasse wenig?

Ich möchte verhindern, dass ich mich beim KK-Wechsel "verschlechtere", was zb. Termine beim Arzt betrifft.

danke
kampflaus

Verfasst: 17.07.2009, 16:40
von Gast
Mit der Gesundheitsreform ab 2009 gibt es die sogenannte Kopfpauschale nicht mehr. Nach der Gebührenordnung erhalten die Ärzte für das gleiche Krankheitsbild für jeden Versicherten auch das gleiche Geld. Dies ist unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse derjenige versichert ist.

www.krankenkassenratgeber.de/news/leser ... chale.html

Die folgende Übersicht enthält Kopfpauschalen ((Quartal 4/2008 in €) ausgewählter gesetzlicher Krankenkassen in Berlin. Die Kopfpauschale der AOK Berlin enthält Stützungsbeträge bestimmter Leistungen. Die Kopfpauschalen (vorläufig) der Ersatzkassen (alle nach der AOK Berlin aufgeführte Kassen) enthalten Beträge zur Stützung der Psychotherapie. (Kopfpauschale Quartal 4/2008 in €)

AOK Berlin und Ersatzkassen
AOK 103,53
Barmer 138,86
DAK 133,31
KKH 130,31
HMK 135,76
TK 125,05
HEK 128,96
GEK 105,46
HZK 0,00

Betriebskrankenkassen*
BKK Gesundheit - West 95,21
City BKK 116,37
Deutsche BKK 105,31
BKK Heilberufe 120,12
BKK Bahn 121,72
BKK Taunus 104,94
BKK Siemens 114,81
BKK Essanelle 100,64
BKK VBU 62,14

*mit mehr als 10.000 Mitgliedern in Berlin

Innungskrankenkassen**
Krankenkasse Kopfpauschale Quartal 4/2008 in €
IKK-Direkt 86,08
IKK gesund plus 66,05
BIG Gesundheit
Die Direktkrankenkasse 86,62
Vereinigte IKK 96,58
IKK Baden-Württemberg und Hessen 95,53
IKK Brandenburg und Berlin 63,01
IKK Sachsen 47,83

**mit mehr als 1000 Mitgliedern in Berlin

www.kvberlin.de/cgi-bin/htsearch?words=kopfpauschalen

Verfasst: 18.07.2009, 07:34
von Kampflaus
Danke, sehr aufschlussreich :wink:

Ok, das Thema ist also durch, kannst Du zu den anderen Fragen noch was sagen?

Verfasst: 18.07.2009, 12:30
von Forentroll
Moin,

normalerweise reicht es aus, der neuen KK oder Pflegekasse eine Kopie des aktuellsten Pflegegutachten vom MdK vorzulegen. Die Pflegestufe besteht ja bereits und muss somit nicht neu geprüft werden, nur weil die KK gewechselt wird.

Und wenn die neue KK mit den Augen rollt... das hammse umsonst, da eine gewählte KK die neuen Mitglieder nicht ablehnen darf. Egal ob attraktive Risiken oder nicht.

Grüße vom Troll

Verfasst: 18.07.2009, 14:45
von Czauderna
Hallo,
gerade begeistert wird die neue Kasse nicht sein aber wie der Forentroll schon ganz richtig schreibt, ablehnen können und dürfen die dich nicht.
Ein Tipp. noch - auf der Suche nach einer neuen Kasse würde ich das mit der abgelhenten Mutter-Kind-Kur nicht unbedingt erwähnen - dafür ist dann immer noch Zeit wenn die Mitgliedschaft dort besteht - ich denke, du verstehst diesen Tipp.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 19.07.2009, 09:00
von Kampflaus
Das mit der M-K-Kur ist klar... 8) Erstmal werde ich noch bei der AOK weiter Druck machen, so schnell räume ich nicht das Feld. Wechseln werde ich aber unabhängig vom Ergebnis auf jeden Fall, das Rumgezicke werd ich mir nicht nochmal antun, selbst wenn sie doch noch bewilligen sollten... Dann ist bei mir noch ne neue Brücke in Arbeit, das muß auch erst abgeschlossen sein :wink:

Verfasst: 19.07.2009, 15:16
von Rentner
Ist schon richtig, daß die neue Kasse keine Mitglieder ablehnen darf, aber glaubt den einer, daß die Bewiligung bei dieser Maßnahme bei der neuen Kasse leichter sind ?

Ist nun mal leider mittlerweile System, bestimmten Versicherten, bestimmte Leistungen, die durchaus rechtens sind, zu erschweren.

Warum brauche ich wohl nicht näher zu erläutern, wenn der Solidargedanke immer mehr abnimmt und die Wirtschaftlichkeit der Kassen im Vordergrund steht.

Verfasst: 19.07.2009, 19:16
von Czauderna
Hallo Rentner,

zum einen magst du recht haben - gespart werden soll und muss an allen Ecken und Enden aber gerade beim Thema Mutter-Kind-Kur, die seit dem 01.01.2009 sogar als Pflichtleistung der Krankenkassen ins Gesetz aufgenommen wurde ist es so wie eh und je.

Gerade hier wiederholt sich eine Weisheit - wer sich im System auskennt und sich richtig beraten lässt (auch von seiner Krankenkasse im Vorfeld der Antragstellung) hat weniger Probleme im Antragsverfahren.

Meist sind die Antragsunterklagen, hauptsächlich die ärztlichen Angaben
so dürftig dass dem MDK bzw. letztendlich den Kassen es ziemlich leicht fällt eine Ablehnung zu formulieren.

Gleiches gilt übrigens im Bereich der Pflege.

Da werden im Vorfeld oftmals Institutionen zur Beratung aufgesucht, bei denen ehrenamtliche Mitarbeiter zwar sehr positive Arbeit verrichten, aber
bei Weitem nicht die Auskunft erteilen können wie die Mitarbeiter der Pflegekasse selbst.

Und noch etwas, um da auch keine Missverständnisse reinzubringen - die
Kassen, egal wie sie heissen, geben keine Vorschriftgen an die Mitarbeiter raus nach dem Motto erst mal schaunen ob es einen Grund für die Ablehnung gibt sondern erst mal schauen ob es einen Grund für die Bewilligung von Leistungsanträgen gibt.

Bei allen finanziellen "Sachzwängen" - wir sind immer noch für die Menschen da und nicht gegen die Menschen - das ist Fakt auch wenn es in den Augen manches Lesers hier "schwülstig" und "theoretisch" rüberkommt - ich sehe es jedenfalls so.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 19.07.2009, 19:39
von Kampflaus
Nun berichten aber auch Leute die damit täglich zu tun haben (Kurhilfe zb), dass es schon auffällig ist das einige Kassen verstärkt ablehnen. Da der Antrag von der Kurhilfe weitergeleitet wurde gehe ich mal davon aus das die Ihren Job ordentlich machen. Es ist ja ihr Geld was ihnen bei Ablehnung verloren geht. Auch wenn man sich Berichte bei ciao.de über Krankenkassen durchliest kommt man subjektiv zu dem Ergebnis, dass es halt doch nicht egal ist wo man versichert ist.

Verfasst: 20.07.2009, 13:54
von Forentroll
Es soll ja schon mal vorgekommen sein, dass eine KK, bei der die Mitgliedschaft gekündigt wurde, im Widerspruchsverfahren die Mu-Ki-Kur doch genehmigt hat, um so der neuen KK schon mal ordentlich einen reinzuwürgen...

:shock: Hab ich das tatsächlich gerade niedergeschrieben ?? :oops:

Ich sach jetzt aber nicht laut welche das war... :wink:

@Kampflaus Du warst bei der AOK versichert, richtig??

Verfasst: 20.07.2009, 14:19
von Kampflaus
Ja, AOK Berlin... Was ist, wenn man im vorliegenden Fall keine neue KK vorweist? IMHO ist es doch so, ich kündige, muß die Kündigungsbestätigung der neuen Kasse vorlegen. Die wiederum scheibt ein Schriebs das ich ab xx.xx.09 Bei Y versichert bin. Wenn dieser Schriebs aber ausbleibt weil ich mich nicht für eine neue KK entscheiden kann, bin ich weiterhin bei der AOK automatisch versichert, oder?... Antwort gerne auch als PN :wink:

Obiges Vorgehen der KK kann aber auch so nach hinten losgehen, der vorläufig reservierte Termin wäre anfang Sep. für die Mu-Ki-Kur. Das würde die AOK also noch voll mitnehmen. Da ich mich selbst um den Termin gekümmert hab weiß die AOK von diesem Termin nix...

Oh Oh

Verfasst: 20.07.2009, 19:35
von CiceroOWL
wurde die Kur genehmigt?

Verfasst: 21.07.2009, 09:02
von Forentroll
Sofern die Kur noch nicht genehmigt ist, bringt der abgesprochene Termin auch nichts.

Wenn keine Mitgliedsbescheinigung einer neuen KK vorgelegt wird, bleibt die Mitgliedschaft auch bei der AOK, da der Kassenwechsel nicht wirksam wurde.

Sicher ist eine solche Vorgehensweise nicht astrein. Es ist wie im Berufsleben. Da wird der eine oder andere auch mal weggelobt...

Verfasst: 21.07.2009, 17:59
von CiceroOWL
Du solltest mal leiber zusehen das du die Mitgleidsbescheinigung der neuen KK derAOk vorlegst. Sosnt geht der Schuß nach hinten loß.