KV bei vormals Schülerbafäg und anschließ. Elternzeit
Verfasst: 16.07.2009, 09:59
Hallo zusammen,
bin neu hier und wollte kurz meine Siuation beschreiben, und einige Fragen aufwerfen die mich bewegen.
ich absolviere zur Zeit eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin, ab September gehe ich in Mutterschutz und ab Ende Oktober bin ich dann für ein Jahr ein Elternzeit. Zur Zeit beziehe ich elternunabhängiges Schüler-Bafög und zahle ca. 67€ KV, da ich über 25 Jahre bin.
Wie gestaltet sich mein KV Beitrag in der Elternzeit? Zählt mein Mitgliedstatus als Schüler/Student als Pflichtversicherung oder Freiwillige Versicherung? Daraus erschließt sich dann, ob meine KV in der Zeit beitragsfrei gestellt ist, oder ob ich die Beiträge weiter zu zahlen habe.
Falls zweiteres Eintritt wie gestaltet sich in dieser Zeit der Beitragssatz, da ich ja in der Zeit kein Schüler bin. Meine Ausbildung an einer privaten Schule die Schuldgeldpflichtig ist ruht während der Elternzeit, ich zahle daher ein Jahr lang kein Schuldgeld, und muss den Ausbildungsvetrag nach meiner Elternzeit, für die verbleibende Aubildungszeit neu abschließen.
Ich werde in der Elternzeit nur Kindergeld für das Kind und den Grunsatz von 300€ Elterngeld erhalten. Da mein Freund soviel verdient, dass wir etwas über dem ALG2 Satz unserer Bedarfsgemeinschaft liegen. Heiraten steht aktuell nicht zur Debatte, somit kann ich mich auch nicht familienversichern.
bin neu hier und wollte kurz meine Siuation beschreiben, und einige Fragen aufwerfen die mich bewegen.
ich absolviere zur Zeit eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin, ab September gehe ich in Mutterschutz und ab Ende Oktober bin ich dann für ein Jahr ein Elternzeit. Zur Zeit beziehe ich elternunabhängiges Schüler-Bafög und zahle ca. 67€ KV, da ich über 25 Jahre bin.
Wie gestaltet sich mein KV Beitrag in der Elternzeit? Zählt mein Mitgliedstatus als Schüler/Student als Pflichtversicherung oder Freiwillige Versicherung? Daraus erschließt sich dann, ob meine KV in der Zeit beitragsfrei gestellt ist, oder ob ich die Beiträge weiter zu zahlen habe.
Falls zweiteres Eintritt wie gestaltet sich in dieser Zeit der Beitragssatz, da ich ja in der Zeit kein Schüler bin. Meine Ausbildung an einer privaten Schule die Schuldgeldpflichtig ist ruht während der Elternzeit, ich zahle daher ein Jahr lang kein Schuldgeld, und muss den Ausbildungsvetrag nach meiner Elternzeit, für die verbleibende Aubildungszeit neu abschließen.
Ich werde in der Elternzeit nur Kindergeld für das Kind und den Grunsatz von 300€ Elterngeld erhalten. Da mein Freund soviel verdient, dass wir etwas über dem ALG2 Satz unserer Bedarfsgemeinschaft liegen. Heiraten steht aktuell nicht zur Debatte, somit kann ich mich auch nicht familienversichern.