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Mitgliedschaft Beendet obwohl noch krankgeschrieben

Verfasst: 14.07.2009, 08:53
von driton
Hallo zusammen

bin seit dem 21.01.2009 krankgeschrieben Rückenschmerzen, seit 01 märz bin ich beim orthopäden der mich auch immer krank schrieb am 21.4.2009 schrieb er mich krank und zwar bis auf weiteres, ich bin davon ausgegangen da das für ein längeres zeit gilt.die krankenkasse hat sich seit dem mich ein paar mal eingeladen zum beratungsgespräch bin auch da gewesen das übliche kennt ihr ja, gestern bekamm ich ein schreiben in dem die mitgliedschaft beendet wird weil ich kein auszahlungschein abgegeben habe seit dem 21.4.2009 in dem aber bis auf weiteres stand, da ich ständig in behandlung war bin ich davon ausgegangen das ich kein anderen auszahlungschein brauche und die AOK hat sich auch nicht gemeldet.

die haben wohl nur drauf gewartet das zeit verstreicht

bin richtig verzweifelt ich weiss nicht was ich tun soll




nun suche ich euren rat liegt die krankenkasse im recht können die einfach so die mitgliedschaft beenden.

bin am überlegen ob ich wiedeerspruch einlege oder doch meinen anwalt einschalte




mfg

Verfasst: 14.07.2009, 12:07
von Czauderna
Hallo,
zunächsteinmal ein kleiner "Vorwurf" - keine Reaktion, kein Krankengeld
und dann sich nicht melden ??
Aber, sei es drum - das Argument der Kasse zieht insofern nicht, da ja seit dem 21.04.2009 doch schun Kontakte (Beratungsgespräch) stattgefunden haben - insofern ist wohl das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit gesichert.
Allein die Tatsache dass keion Krankengeld ausgezahlt wurde ist das eher sekundär. Ein schlechtes Serviceverhalten der Krankenkasse liegt hier auf jeden Fall vor - man kontaktiert den Versicherten und fordert einen Auszalschein bzw. man klärt mit ihm ab, bis wann Krankengeld zur Auszahlung gelangen kann und das ist in der Regel immer so dass die Kasse Krankengeld auszhalt bis zu dem Tag an dem der Arzt den Auszahlschein unterschrieben hat.
Der Gipfel liegt in der Tatsache dass die Kasse die Mitgliedschaft aus diesem Grunde beenden will.
Mein Rat - sofort dort hingehen und vor Ort die Anhelegenheit klären.
Ich verstehe auch den Arzt nicht - seit dem 21.04. hat doch bestimmt auch mit dem Kontakt stattgefunden und der wundert sich nicht dass er keine Krankmeldungen bzw. Auszahlscheine unterschreiben muss ??
Gruß
Czauderna

hallo Czauderna

Verfasst: 14.07.2009, 12:28
von driton
ja heute war ich beim arzt und der hat mich weiterhin krank geschriebe.
auf jeden fall bin ich im beratungsgespräch bei der AOK gewesen und um ehrlich zu sein es hätte mir auch nichts gekostet wenn ich die auszahlungscheine eher hätte unterschreiben lassen aber wie gesagt bin davon ausgegangen das ich bis zu meiner genesung das nicht unbedingt brauche,,, also sie meinen das die AOK die mitgliedschaft nicht kündigen kann?
wie gesagt ich bin auch andauern im behandlung gewesen, Fango, stromtherapie, Rückenschule,etc und das über alle die wochen und hatte auch den arzt besucht brauche ja auch ständig schmerzmittel und die überweisungen zum Physiotherapeuten.



ich bedanke mich herzlich und bin dankbar für mehr infos mfg

Verfasst: 14.07.2009, 23:50
von driton
Werde morgen bei der AOK vorbei gehen und den neuen krankenschein abgeben mal schauen was die sachberarbeiterin sagt, hat noch jemand so ein fall gehabt oder wie ist überhaubt die rechtslage



bin für jede antwort dankbar


mfg driton

Verfasst: 05.08.2009, 15:12
von driton
Hallo Czauderna vielleiht kannst du dich noch an meinn fall erinnern habe wiederspuch gemacht bei der aok aber kannst du mir sagen ob ich noch versichert bin, oder nicht,

die sachbearbeiterin zeigte sich nicht einsichtig meinte nur warten wir den wiederspruch ab,


meinen sie das di rechtslage auf seiten der aok ist.

bin für jede antwort dankbar


mfg driton

Verfasst: 05.08.2009, 17:04
von Czauderna
Hallo,
hm, kann ich nicht sagen - hast du denn etwas schriftliches über das Ende der Mitgliedschaft ??
wenn es so wäre, dann hätte die Kasse ja mindestens auch die Krankenversichertenkarte zurückfordern müssen oder dich wegen einer Weiterversicherung anfragen müssen.
Wann genau hast du denn den Widerspruch eingereicht - normalerweise muss da innerhalb von 14 Tagen eine Reaktion in irgend einer Form erfolgen.
Mein Rat - wieder hingehen und ggf. den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin kontaktieren.

Gruß

Czauderna