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Privat versichert - Rueckkehr in die GKV?

Verfasst: 13.07.2009, 08:56
von otschi69
Hallo zusammen,

Ich habe ein Stipendium erhalten, um an einer deutschen Hochschule zu arbeiten (ich werde allerdings nicht durch die Hochschule angestellt, d.h. ich bin dort kein Mitarbeiter, sondern am ehesten so etwas wie ein Freiberufler). Die freiwillige GKV mit 14.3 % ist damit sehr teuer fuer mich und ich bin am ueberlegen, mich fuer die Dauer des Stipendiums privat zu versichern. Wahrscheinlich erhalte ich nach Ablauf des Stipendiums eine Anstellung an der Universitaet (als Angestellter).
Meine Frage: Wenn mich die Universitaet anstellt, kann ich dann in die GKV wechseln? Die AOK sagte mir, dass dies nur moeglich ist, wenn ich die Hochschule wechsle (?), allerdings scheint mir diese Begruendung eher fragwuerdig.

Ich wurde mich ueber jeden hilfreichen Tipp bzw. Verweis auf ein Regelwerk sehr freuen.

Vielen Dank,

Carsten

Verfasst: 13.07.2009, 21:05
von Krankenkassenfee
Hallo,

Gegenfrage:
Wie alt bist Du und bist Du noch immatrikuliert?

LG, Fee

Verfasst: 13.07.2009, 21:08
von otschi69
Hi Fee,

ich bin 30 Jahre alt und bin nicht mehr immatrikuliert. Das Stipendium ist ein Habilitationsstipendium.

Gruss,

Carsten

Verfasst: 14.07.2009, 07:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich sehe das so, dass als Angestellter wieder Versicherungspflicht eintritt und Du wieder bei der gesetzlichen Krankenversicherung landest.

LG, Fee

Verfasst: 14.07.2009, 08:56
von otschi69
Hi Fee,

Vielen Dank fuer deine Antwort. Mittlerweile hat sich die Dame von der AOK ebenfalls korrigiert und sagt genau das gleiche wie Du.


Damit waere das Thema wohl erledigt :-)

Gruss,

Carsten

Kein Beamter mehr - Wieder zurück in die GKV?

Verfasst: 14.11.2009, 00:17
von donmarco
Folgende Situation: Ich bekomme die Möglichkeit zur Verbeamtung, muss dazu jedoch erst noch die 1-jährige Probezeit überstehen. Momentan bin ich noch in der GKV, würde als Beamter jedoch in die PKV wechseln wollen.
Folgende Frage: Angenommen ich würde die Probezeit nicht überstehen, also nicht auf Dauer Verbeamtet werden, sondern wieder ins Angestelltenverhältnis zurück kommen: Käme ich wieder in die GKV, auch wenn dann mein Angestelltengehalt über der Versicherungspflichtgrenze läge?
Vielen Dank für eine Auskunft (nach Möglichkeit unter Angabe, wo ich das nachlesen kann).
Marco

Verfasst: 18.11.2009, 16:36
von Hucky
Hallo donmarco,

durch die Ernennung zum Beamten auf Widerruf wird die V-Pflicht in der SV verdrängt. Du bist also v-frei.

Sofern du aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst und im Anschluss in ein normles Angestelltenverhältnis eintritts, dann wirst du in allen Zweigen der SV pflichtig. Nach aktuellem Stand musst du 3 Jahre lang die maßgebliche JAE-Grenze überschreiten. Eine Änderung auf die ursprüngliche Regelung (Überschreitung von mindestens 1 Jahr) ist ja in Planung.

Nachzulesen im § 6 Abs. 1 SGB V. Die Prüfung obliegt dem AG.

VG
Hucky