beitragsfreie gesetzl. Krankenversicherung in der Elternzeit
Verfasst: 10.07.2009, 08:49
Hallo,
ich bin privat versichert und meine frau ist gesetzlich krankenversichert.
meine frau verdient in 2009 das 3. jahr in folge über der jahresarbeitsentgeltgrenze und könnte sich in 2010 privat versichern.
im august erwarten wir unser 1. kind und wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass das kind privat bei mir versichert wird und meine frau beitragsfrei in der gesetzlichen bleibt.
nun habe ich gelesen, dass freiwillig gesetzlich versicherte, deren ehepartner privat versichert sind auch beiträge in der gesetzlichen kkv während der elternzeit zahlen müssen.
pflichtversicherte in der gkv, deren ehepartner privat versichert sind, sind beitragsfrei.
da meine frau zwar jetzt im dritten jahr über der bmg verdient aber auf grund der gesetzeslage erst 2010 wechseln darf, gehe ich davon aus, dass sie pflichtversichert ist und erst ab 2010 freiwillig wäre und somit beitragsfrei bleibt.
ist das so richtig?
habe gehört, dass die gkv in solchen fällen die versicherten als freiwillige ohne wechselmöglichkeit und "echte" freiwillige einteilt und die beiträge kassiert. das wäre meines erachten eine nicht gesetzeskonforme vorgehensweise. das sgb V § 6 sagt, dass die pflichtversicherung bei überschreitung der bmg erst mit ablauf des 3. kalenderjahres endet.
weiss jemand hierzu mehr?
danke und grüße
neverill
ich bin privat versichert und meine frau ist gesetzlich krankenversichert.
meine frau verdient in 2009 das 3. jahr in folge über der jahresarbeitsentgeltgrenze und könnte sich in 2010 privat versichern.
im august erwarten wir unser 1. kind und wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass das kind privat bei mir versichert wird und meine frau beitragsfrei in der gesetzlichen bleibt.
nun habe ich gelesen, dass freiwillig gesetzlich versicherte, deren ehepartner privat versichert sind auch beiträge in der gesetzlichen kkv während der elternzeit zahlen müssen.
pflichtversicherte in der gkv, deren ehepartner privat versichert sind, sind beitragsfrei.
da meine frau zwar jetzt im dritten jahr über der bmg verdient aber auf grund der gesetzeslage erst 2010 wechseln darf, gehe ich davon aus, dass sie pflichtversichert ist und erst ab 2010 freiwillig wäre und somit beitragsfrei bleibt.
ist das so richtig?
habe gehört, dass die gkv in solchen fällen die versicherten als freiwillige ohne wechselmöglichkeit und "echte" freiwillige einteilt und die beiträge kassiert. das wäre meines erachten eine nicht gesetzeskonforme vorgehensweise. das sgb V § 6 sagt, dass die pflichtversicherung bei überschreitung der bmg erst mit ablauf des 3. kalenderjahres endet.
weiss jemand hierzu mehr?
danke und grüße
neverill