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Wechseln in PKV, die auch Leistungen im Ausland übernimmt

Verfasst: 07.07.2009, 10:55
von Lulu
Hallo!

Ich bin neu hier und hab auch gleich eine Frage. Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Unterforum gelandet. Falls nicht, bitte verschieben.

Ich bin derzeit noch bei der GKV. Da ich mich aber gerade selbständig mache, möchte ich in die PKV wechseln. Allerdings werde ich beruflich häufig auch mehrere Wochen/Monate im europ. Ausland sein (Wohnsitz ist und bleibt aber Dtl.) und benötige daher eine KV, die auch dort alle Leistungen für sämtliche übernimmt.

Ich stehe noch ganz am Anfang meiner Recherchen, aber vielleicht kann mir ja jemand hier einen guten Tipp geben. Welche KV ist für mein Vorhaben besonders geeignet? Bieten alle PKVs eine Versicherung an, die sowohl im Ausland, als auch in Dtl. alle Leistungen zahlt?

Und hat man immer eine Sperre von 3 Monaten für alle Leistungen oder entfällt das beim Wechsel von GKV in PKV?

Vielen Dank für eure Antworten.
Lulu

Verfasst: 11.07.2009, 21:38
von Rentner
Eigentlich bist du hier falsch, aber

die 3 Monate Wartezeit sind in deinem Fall immer zu erfüllen. Ob der Versicherungsschutz weltweit gilt, wäre mit der jeweiligen PKV abzuklären.

Da aber PKV´s nach der der GÖA(Gebührenordung für Ärzte) abrechnen, dürfte der Versicherungsschutz im Ausland sich nur auf Notfälle begrenzen, außer man schließt diesen eigens einl

Verfasst: 12.09.2009, 18:45
von Joachim Röhl
Mancheiner findet vielleicht Deine Frage dennoch hier, auch wenn der Platz nicht so richtig ist .. nach den sogenannten Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherungen hier im §1 in Klammern bei 4 nachzulesen gilt der Versicherungsschutz bei fast allen Gesellschaften europaweit und dies war ja Deine Frage. Frage gezielt nach, ob Du während des Aufenthaltes im europäischen Ausland den Vertrag zeitweilig auf Anwartschaft umstellen kannst - ist dann günstiger für die Reisedauer eine separate Auslandsreiskrankenversicherung ab 7€ für z.B. sechs Wochen England, Italien etc. abzuschließen und den Vollversicherungsvertrag mit nur meist um die 20% des Beitrages eingefroren weiter zu führen. (http://www.pkv.de/recht/musterbedingung ... k_2009.pdf)

Anmerkung zum Vorgeschriebenem: Wartezeiten entfallen in der PKV, wenn Du die nahtlose Vorversicherung in der GKV nachweist.

Verfasst: 16.03.2011, 16:48
von Hercules77
Ich gebe Joachim Röhl recht.

einer der tatsächlichen Vorteile ist ja der weltweite Versicherungsschutz. Aber nur im günstigsten Fall. Die meisten Verträge schränken die außereuropäische Gültigkeit zeitlich ein - sprich: Europaweit unbegrenzt aber nur sechs Wochen im außereuropäischen Ausland etc.

Beispiel für einen unbegrenzten Aufenthalt:

Hallesche : Tarif Primo und NK (URZ) >> uneingeschränkte Weltgeltung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Barmenia : Tarif easyflex clinic750+ >> Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz, sofern der Vertrag stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer) einschließt

Beispiel für einen eingeschränkten außereuropäischen Aufenthalt:

ARAG : Tarif K600 : Drei Monate – Bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland kann der Versicherungsschutz durch Beitragszuschlag ermöglicht werden

So läuft das im Prinzip immer ab: Zwischen sechs Wochen und "vorrübergehend uneingeschränkt" ist alles möglich. weil du aber eh bloß im europäischen ausland unterwegs bist, gibts eigentlich keinen, der besser oder weniger für dich geeignet wäre.

Wartezeiten, dachte ich, gibts nur im Zahnbereich oder bei psychologischen Behandlungen. Oder bei stationären Zusatzpolicen.

Wenn du nach Info von Private Krankenversicherung von einem festen Versicherugnsverhältnis überwechselst, verzichten die meisten Gesellschaften auf eine Wartezeit.