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Krangengeld KK gegen Verletzengeld BG
Verfasst: 03.07.2009, 20:51
von Vime28
Hallo ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Sachverhalt: 1 Jahr Krankengeldbezug
7 Monate Maßnahme
6 Monate Krankengeld - Aussteuerung
inzwischen hat die Berufsgenossenschaft mir Verletztengeld zugesprochen
soll über die KK ausgezahlt werden. Es handelt sich hier um einen Differenzbetrag von ca. 12 € tgl. zu meinen Gunsten. Die KK erklärt mir das wird nicht mit mir verrechnet. Aus dem Bescheid der BG lese ich das diese die Kosten übernimmt. Wird hier der Arbeitnehmer vollkommen vera....? Habe inzwischen durch unsachgemäße Aufklärung und falsche Auskünfte der KK und BfA Einbußen von knapp 50% meiner letzten Gehaltsabrechnung . Da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf, zu ALT für eine Qualifizierung bin.... muss ja nur noch 16 Jahre bis zur Rente arbeiten, darf ich jetzt ALG I beantragen....... . Danach ab ins Nirwana der ALGII - Periode.
Was für ein Durcheinander.
Verletztengeld
Verfasst: 04.07.2009, 14:54
von CiceroOWL
Guten Tag
grundsätzlich wird das Krankengeld mit dem Veletztengeld aufgerechnet das ist soweit korrekt.
sollte es sich hier vileicht um einen Fehler der KK handeln aufgrund das das Veletztengeld höher als das Krankengeld ist solltest du dich nochmals mit der KK in Verbindugn setzen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Ansosnten nochmals recht nett auf die Mitwirkungspflicht der Kk hinweisen.
Was deinen beruflichen weiteren Werdegang angeht habe ich eine Frage:
Wer wäre Träger der Maßnahme.
Was sagt die BG.
Umschulung nein aber berufliche Weiterbildung ja. Bitte bei der zuständigen Bundesagentur nachfragen.
Netten Gruß
Cicero
Würde dir eine BG Rente zustehen ggf?
Nachtrag
Verfasst: 04.07.2009, 15:14
von CiceroOWL
wegen der Nachzahlungen aufgrund des dir noch zusttehenden Verletztengeldes wird dichdie Krankenkasse dennnoch an die zuständige BG verweisen. Von dort müßte denn der Rest des Verletztengeldes herkommen.
Sie Genaralvertretungsauftrag. Da ist das geregelt.
Verfasst: 05.07.2009, 08:12
von Vime28
Hallo,
das verstehe ich nicht. Krankengeld 70%, Verletztengeld 80 %??
Die Agentur für Arbeit rechnet den Jahresdurchschnitt des Verdienstes.
KK den letzten Gehalt. D.h. wäre ich im Dezember arbeitsunfähig geworden müsste die KK den Gehalt (mit Weihnachtsgeld) als Bemessungsgrundlage nehmen. M.M. nach ist das nicht richtig. Auch die KK sollte den Jahresdurchschnitt errechnen.
Mein einziger Lichtblick ist, dass die Berufsgenossenschaft ein persönliches Gespräch mit mir führen wird ..
Was mich aufregt ist, dass man von den Mitarbeitern der KK sowie der BfA
keine Auskunft bekommt. Die Leute haben eine aufwändige Ausbildung und der Arbeitnehmer muss das SGB wälzen um sein Recht zu bekommen.
Dialog BfA, Berlin: Das müssen Sie wissen ob sie die Berufsunfähigkeitsrente beantragen wollen. Tolle Aufklärung !! Der Berater hier im Bundesland brachte auch die Zähne nicht auseinander. Man kommt sich , ehrlich gesagt, wie ein Sozialschmarotzer vor.
Entschuldigung für meine Ausdrucksweise.
Klar werde ich die BG fragen wie es mit einer Qualifizerung aussieht. Leider, glaube ich, kann ich trotz Examen in diesem Berufsfeld nicht weiterarbeiten.
Ich bin gespannt wie dies alles weitergeht. Als Arbeitnehmer ist man die Melkkuh der Nation. Hört Euch mal um, Hartz IV ist super, man muss es nur richtig anstellen............
Gruß
Vime
Nu mal ruhig weg
Verfasst: 05.07.2009, 09:33
von CiceroOWL
erstens mal muß die BA wenn denn schon das nach dem Verletztengeld berechen.
Denn müssen sie dir die Möglichkeit gen dich in deinem Beruf weiter zu qualifzieren, Siehe SGB III, Paragraph suche ich noch raus,
Denn mußt du dich halt sehr stur anstellen, ist so, kenne schließlich die AfA ein wening näher,
Denn gehst du zu deinem Rehaberater, RV Träger, bei der BA und lotestet die Sache da aus.
Denn gehst du zum VdaK oder SOVD, und läßt dich da beraten oder bei der Volkshilfe, dem Ableger der ...................
Verfasst: 06.07.2009, 18:34
von ratte1
Vime28 hat geschrieben:Hallo,
das verstehe ich nicht. Krankengeld 70%, Verletztengeld 80 %??
Die Agentur für Arbeit rechnet den Jahresdurchschnitt des Verdienstes.
KK den letzten Gehalt. D.h. wäre ich im Dezember arbeitsunfähig geworden müsste die KK den Gehalt (mit Weihnachtsgeld) als Bemessungsgrundlage nehmen. M.M. nach ist das nicht richtig. Auch die KK sollte den Jahresdurchschnitt errechnen.
Die KK richtet sich nach den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen, und die sehen nunmal vor, dass das Entgelt des letzten Abrechnungsmonat vor Beginn der AU zugrunde zu legen ist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist anteilig in die Berechnung einzubeziehen.
Krankengeld wird tatsächlich in Höhe von 90 % des Nettoentgelts, maximal 70 % des Bruttoentgelts gezahlt. Das Verletztengeld in Höhe von 100 % des Nettoentgelts, maximal in Höhe von 80 % des Bruttoentgelts.
Die Bestimmungen sind im Krankenversicherungsrecht nunmal andere als im Unfallversicherungsrecht.
Im Übrigen zahlt die KK Verletztengeld nur im Auftrag der Berufsgenossenschaft, daher ist diese grds. auch für nähere Auskünfte und ggf. auch für die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren zuständig
MfG
ratte1
Verfasst: 10.07.2009, 19:44
von Vime28
Hallo,
okay die BG hat das Verletzengeld angewiesen und die Krankenkasse sollte den Differenzbetrag an mich auszahlen.
Hat die KK auch aber............
Verletztengeld 80% zugesprochen = ca 50 € tgl.
KK 70 % hat ca. 43 € netto tgl. gezahlt.
KK nimmt jetzt Verletztengeld, zieht Beiträge ab und es ergibt eine
Differenz zu meinen Gunsten von 1 € tgl.
Entweder bin ich zu dumm, jedenfalls kann ich die 10% die die BG mehr
ausschüttet nicht erkennen ??
Kann mir Jemand das erklären ??
Vime